Kleinunternehmer - Umsatz

  • Hallo,
    bis wieviel Umsatz pro Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung, wo ein Ausweisen der MWSt. nicht ist?


    Grüße
    Matze

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • "...wo ein ausweisen der mwst nicht ist":


    unterhalb dieser grenze hast du nicht die pflicht, aber die wahl, mwst. auszuweisen. wenn du scharf darauf bist, kannste das also auch machen.

  • Stimmt, aber dann hast Du im Prinzip auch volle Buchführungspflicht.


    Ich hab´s deshalb gelassen und meine Steuererklärung ist entsprechen easy:
    Einahmen minus Ausgaben gleich Gewinn (oder auch nicht :D ) und der wird versteuert - fertig.
    Ist besonders bei "Nebengewerblern" praktisch.


    Gruß
    Zwigges

  • da wir hauptsächlich nur firmenjobs (rechnung) machen, ist die grenze aber eine harte nuss (die manchmal 2-3 kunden mit va-serien alleine knacken). kann ja schlecht jobs ablehnen, sobald die schwelle erreicht ist.


    für reine hz-djs ist sie aber realisierbar :wink:

  • Zwigges: Nein! Auch wenn Du die USt ausweist, reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung völlig aus! Aber: Monatliche USt-Voranmeldungen sind fällig!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • Monatliche Vorsteueranmeldung ist nicht zwingend nötig. Vierteljährlich geht auch. Macht Dir mittlerweile jedes billige Buchhaltungsprogramm (bsp. Quickbooks).

  • In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird von Dir dokumentiert,


    1. welche Umsätze Du mit MWSt.-Sätzen zu 7% oder zu 16% getätigt und dadurch MWSt. eingenommen hast und
    2. welche Mehrwerststeuer- (oder auch Umsstzsteuer genannt, ist aber das selbe) Beträge Du durch Ausgaben weitergegeben hast.


    Aus der Differenz bekommst Du vom Finanzamt entweder Geld Rückerstattet (wenn Du mehr MWSt. ausgegeben als eingenommen hast) oder Du must zahlen.


    Die Umsatzsteuer ist ein sog. durchlaufender Posten, der sich auf Dein Rechnungswesen auf der Einnahmen-Ausgaben-Seite neutral verhält.

  • das mit der Buchführung ist mit fast genau wie ohne UST.
    Solange Du unter einem bestimmten Umsatz bleibst reicht die Einnahmen - Überschussrechnung. Der Verzicht auf die Befreiung, geht immer nur zum vollen Steuerjahr. Schlecht ist nur, wenn Du bereits Kunden die USt. ausgewiesen hast, die gehört auch weiterhin dem Finanzamt, egal ob befreit oder nicht ( ist mir nähmlich versehentlich passiert).

    rettet den ROCKPALAST

  • gefährliche Anhäufung von Halbwissen hier im Forum. Ihr solltet wirklich in Eurem konkreten Fall mal einen Steuerberater oder im örtlichen Finanzamt nachfragen.
    Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sind eingeführt worden um die Unternehmen besser unter Kontrolle zu haben, dem Mißbracuh vorzubeugen und die Unternehmer direkt mal dran zu gewöhnen. Es gibt genug, die im ersten Jahr die USt anderweitig verbraten und dann beim Steuerbescheid aus allen Wolken fallen.


    Als kleines Unternehmen solltest Du bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, vor allem, wenn Du überwiegend Dienstleistung machst. Für ein beauftragendes Unternhmen macht es keinen Unterschied, ob Du jetzt 100 Euro + USt oder 100 Euro (ohne Hinweis auf USt) berechnest. Wichtig ist, dass Du auch nicht schreibst "inkl. USt" oder irgendetwas in dieser Richtung. Dann mußt Du die Ust auch abdrücken.


    Wenn Du viele Investionionen machst oder absehen kannst, dass Du in Kürze die Schwelle sowieso überschreiten wirst, kannst Du auch direkt mit USt arbeiten.


    Eine Einnahmen-Überschußrechnung meint übrigens nicht nur Einnahmen - Ausgaben. Die AfA-Regelungen z.B. (Abschreibung) sind auch hier zu beachten.


    Grüße,
    Volker

  • Morgen,


    Gerade die Afa ist furchtbar.
    Das Geld ist ja ausgegeben. Trotzdem wird es erstmal vollbesteuert. Bzw minus dem jaehrlichen Absetzbetrag. Wenn man da nicht aufpasst hat man schnell ein Problem, wenn man viel investiert hat, denn dann hat man offiziell womoeglich ein Einkommen am Bescheid stehen, dass einen aus der Kleinunternehmerregelung katapultiert. Und dann ist SV auch noch zu berappen. Also Nachzahlung und SV von einen geldbetrag den man garnicht hat.,..


    UND, wenn man dann Sachen verkaufen moechte, wird das ja wieder als Einnahme gesehen und im naechsten Jahr besteuert.


    Ich hab die letzten 2 Wochen Blut und Wasser geschwitzt. Zum Glueck hatte ich Fahrtkosten ohne Ende.


    CU
    Martin

  • Abschreibungen am Jahresende sind Betriebsausgaben und Umsatzrelevant.
    So schlimm ist das mit der AFA auch nicht, zumal die nicht an der Praxis orientiert ist. Die Abschreibungszeit kannst Du auch mit dem Finanzamt abklären.
    Beschallungsanlagen stehen glaube ich mit 9 Jahren drin.
    Nenn mir mal eine Verleihanlage, die länger als 4-5 Jahre im Einsatz ist.
    Das sieht das Finanzamt auch ein.

    rettet den ROCKPALAST