Fragen zur Abwicklung von Gast verursachtem Haftpflichtschad

  • Hallo zusammen,


    am Freitag ist bei einem Job für den ich mit meiner SD9 gebucht worden war, ein Gast angerempelt worden und in den FOH gestürzt.
    Dabei hat er einen Funkempfänger auf das Display meiner SD9 geschubst. Ergebnis ist ein Loch in der Touchfolie.
    Der Gast war erstmal äusserst unkooperativ und meinte direkt er würde für nichts zahlen, was er nicht verursacht hat.
    Bevor es jetzt ein großes Hin und Her gibt, wer ist für die Behebung des Schadens verantwortlich? Muss ich nun dem Gast hinterlaufen oder ist mein Ansprechpartner erstmal der Veranstalter, welcher sich dann wiederum an den Gast wenden muss?
    Für Antworten vielen Dank im Voraus.


    Gruß


    Sebastian

    Jäger-Audiosolutions - Tools vom Tontechniker für Tontechniker
    http://www.jaeger-audiosolutions.de Cat Multicores, Speakon Multicores, Rednerpultmulticores etc., CNC Bearbeitung

  • Hallo Sebastian, hier kann die "Weisheit" den Internet echt in die Hose gehen. Fotos gemacht? Personalien des Gastes aufgenommen? Veranstalter eine Schadenmeldung gemacht und ihn zu seiner Haltung befragt? Und vor allem: was sagt Dein Versicherer?

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

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  • Personalien habe ich aufgenommen und geprüft. Veranstalter sagt, der Gast muss haften. Ich werde dem Verursacher jetzt das Angebot, welches ich zur Reparatur erhalten habe zusenden und um Begleichung des Schadens bitten. Die Frage ist nur, ob das mein Job ist dem Geld hinterher zu laufen oder ob nicht doch der Veranstalter mein Ansprechpartner ist.


    Gruß Sebastian

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  • Wenn du ein arbeitsfähiges Pult haben willst, wird es wohl an dir hängenbleiben. Das ist dumm, aber allgemeines Lebens- und Unternehmerrisiko. Ich verstehe aber nicht, was das Problem sein soll - der Typ hat das versehentlich kaputtgemacht, also kommt seine Haftpflichtversicherung dafür auf. Da braucht man nicht mal etwas zu erfinden. Ich bin jetzt wirklich nicht versicherungskompetent, aber selbst wenn der schreibt, dass ihn wer geschubst hat, sollte doch die Regulierung gar kein Problem darstellen.

  • Achtung keine Rechtsberatung (wie immer).


    Nach meinem befinden haftet der Veranstalter nur, wenn Du das vertraglich so geregelt hast
    Der Verursacher (also der stürzende) haftet. Unabhängig davon, ob er versichert ist. Wenn er der Meinung ist, ein dritter ist daran Schuld (Schubsen), so muss er bei diesem in Revision gehen. Schwierig wird es, wenn er die Verursachung abstreitet (Zeugen?).


    Grüße
    Tobias

  • Übertrag’s mal auf eine vergleichbare Lebenssituation:


    Ich bin Maurer, und du beauftragst mich damit, deine Grundstücksmauer neu zu verputzen. Ein Nachbar oder Passant oder irgendwer stolpert versehentlich gegen die Mörtelmischmaschine, wirft sie dabei um, und danach ist sie kaputt. Ich verlange von DIR (böser, böser Auftraggeber!) Schandenersatz für die kaputte Mörtelmischmaschine.
    Was würdest du denken?


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Zitat von "billbo"

    Was würdest du denken?

    "Warum war da keine Absperrung?"


    Oder noch besser: Passant stolpert, fällt in den großen Zementeimer und verklagt dich (wenn er das dann noch kann, wenn nicht tut es der Staat) wegen unzureichender Baustellenabsicherung.



    Haftpflicht des Gastes ist eine Möglichkeit, die andere wäre eine Geräteversicherung, sofern man eine abgeschlossen hat (und beim Anschaffungspreis einer SD9 sollte man doch ernsthaft darüber nachdenken).


    Außerdem: Getränke und lose Geräte haben über Pultoberflächenhöhe nichts verloren - besonders wenn man im direkten Gästeumfeld ohne Absperrung mit seinem FoH steht. Was bei dir nur das Pult war hätte auch der Kopf eines Kindes oder kleinwüchsigen Menschen sein können. In meinen Augen ein sehr augenfälliges und vor allem wahrscheinliches Risiko.


    Also: Selbst schuld


    !!! Achtung. Dies ist vor allem meine persönliche Meinung und kann sich von der bunten Welt der Rechtsauslegung unterscheiden. !!!

    Freelancer für Audio Beschallung/Recording seit 2003 - Alle Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung/Erfahrung als von Herstellern & Vertrieben unabhängiger Tonmensch wieder

  • Ein FOH ist ein "elektrischer Betriebsraum" und gehört somit abgesperrt. Wenn du Glück hast weiß das die gegnerische Partei nicht und du kannst deine Forderung stellen. Wessen Aufgabe es gewesen wäre für eine Absperrung zu sorgen steht natürlich auf einem anderen Blatt...

  • ....stell Dir mal vor Du wärest die gegnerische Haftpflichtversicherung. "Warum sollen wir zahlen denn unser Versicherte kann nichts dafür das er geschubst wird er ist als nur im verlängertem Sinn der Verursacher"


    Ich glaube so oder ähnlich wird das Schreiben der Versicherung ausfallen was Du erhälst. Hast Du keine Geräteversicherung? Aber da fällt mir ein diese Geräteversicherung muß schleunigst auf den neuesten Stand gebracht werden :o ! Weil sonst gibts auch bloß NIX :twisted:
    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Ich finde das alles nur gaga.
    Weswegen hat man denn eine Haftpflichtversicherung? Genau deswegen!


    Ich mache etwas fahrlässig kaputt, ein Unfall. Die teure Vase von Tante Martha fällt vom Sockel weil ich oder mein Kind dran gekommen ist. Bei meinem Kumpel helfe ich beim Umbau und bohr aus versehen die Wasserleitung an oder helfe beim Umzug und mir fällt Omas Standuhr runter. Ich bummle durch ein Geschäft und finde am Rosenthal Geschirr gefallen. Ups... da hat mich wer übersehen, ich stolpere und wir haben ein nettes Mosaik aus mehreren hundert Teilen. Na ein wenig Uhu wird's schon richten, oder? Außerdem hätte der Verkäufer/Inhaber des Geschäftes ja dafür sorgen müssen, dass das so ausgestellt ist, damit nicht gleich alles runterfällt, wenn man mal dagegen kommt. Alles im Prinzip dieselben Fälle. Hier hat es eben das Pult auf einer VA erwischt. Na und? Genau dafür ist die Haftplficht da!


    Die Versicherungen sind heute oder auch generell schon so eingestellt immer mehr zu bekommen und streiten sich über Dinge, welche so gesehen Peantus für die sind. Wie hoch ist der Schaden?
    Wenn mir ne Wildsau auf der Autobahn vor die Karre läuft, dann entsteht da ein wesentlich höherer Schaden und die KFZ Versicherung löhnt da deutlich mehr. Ich weiß KFZ ist KFZ und Haftpflicht ist Haftplicht. Auch sind die Beiträge anders geartet, dennoch...


    Eine Geräteversicherung würde dann genauso rumzicken: Warum übernimmt das nicht die Haftpflicht des Verursachers. Warum wurde der Bereich nicht abgesperrt.


    Ich schließe genau deswegen eine Versicherung ab, damit ich im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleibe, außer ich habe grob fahrlässig oder gar mutwillig gehandelt. Oftmals sind Absperrungen bei Clubkonzerten gar nicht möglich oder gerne gesehen. Da geht es um jeden Zentimeter, damit auch nochmals 10 Personen mehr reinpassen. Bei Zeltveranstaltungen genauso. Wie, ihr braucht 4m² für euer Elektrogedönse? Geht das nicht kleiner? Ich habe sonst keinen Platz mehr für die zahlenden Kunden.


    Zu den Zeugen:
    Sicher, der Gegner hat dann auf einmal 20 Zeugen. Nö, die waren alle vollkommen nüchtern.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Uns hat auch schon jemand Bier ins Pult gekippt weil der angerämpelt worden ist.
    Ergebnis: Totalschaden....


    Die Versicherung hat nach einem Gutachten das Mischpult bezahlt.
    Allerdings auch nur den Zeitwert.



    Das ganze war auf einem Böse Onkelz Coverkonzert.
    Ich hab dem Typen einfach gesagt er soll mir seinen Personalausweis geben, sonst würde ich allen dunklen Gestalten zwischen mir und der Bühne erzählen das er die Technik zum versagen gebracht hat. :D:D:D

  • Danke für die Antworten.
    Das Pult ist selbstredend seit dem ersten Tag versichert.
    Allerdings finde ich die Ansichten einiger Schreiber doch interessant.
    Wenn ich auf einem Parkplatz an die Karre fahre, brauche ich ihm auch nicht zu erklären, dass er doof geparkt hat und den Schaden selbst über seine Vollkasko-Versicherung abwickeln soll. Da werde ich für den entstandenen Schaden auch haftbar gemacht, was meiner Meinung nach völlig OK ist.
    Von daher wäre es für mich in so einem Fall auch gar keine Frage. Ich würde den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden und fertig. Für genau so einen Fall hat man doch so eine Versicherung abgeschlossen.
    Warum soll ich jetzt meine Geräteversicherung belasten?


    Gruß


    Sebastian

    Jäger-Audiosolutions - Tools vom Tontechniker für Tontechniker
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  • Fahrzeughaftpflicht ist ein gesetzlich geregelter Sonderfall. Wegen besonderen Gefährdungspotentials wird kein Kfz ohne Versicherungsnachweis für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
    Dagegen darfst du als Gast ohne Haftpflichtversicherungsnachweis durchaus angetrunken durch die Disco torkeln. Ich kann mir sogar vorstellen, dass bei einem Schadensersatzprozess ein cleverer gegnerischer Anwalt versuchen wird, dir ein Mitverschulden nachzuweisen. Als Profi hättest du nämlich wissen müssen, dass es auf bestimmten Veranstaltungen rau zugeht und dein (für einen Gast nicht ohne weiteres erkennbar/ erwartbar) empfindliches und teures Arbeitsgerät dementsprechend sichern müssen.


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Zitat von "hunterstudios"

    Ich würde den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden und fertig. Für genau so einen Fall hat man doch so eine Versicherung abgeschlossen.

    Du als reuiger Verursacher vielleicht - der hier scheint es aber nicht zu wollen. Und somit ist der Ärger vorprogrammiert!
    Ich würde es im Übrigen auch nicht zahlen wollen; versetz dich mal in seine Lage: Du wirst von gejamdem geschubst, versuchst einem Sturz zu entgehen indem du dich reflexartig irgendwo abstützt - und darfst zur Belohnung noch die Selbstbeteiligung von €350,- zahlen (falls überhaupt eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist...).
    Da würde ich auch mehrfach kritisch hinterfragen, warum der Empfänger offensichtlich so stand, dass er bei 'leichter Berührung' runterfallen konnte.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Je mehr ich drüber nachdenke... :roll:

    Zitat

    Verehrtes Gericht,
    unser Mandant befand sich als zahlender Gast am xxx auf der Musik - und Tanzveranstaltung xxx in xxx. Dort wurde er im Gedränge von Unbekannten angerempelt und gegen ein im Publikumsbereich im Weg stehendes, nicht gekennzeichnetes/ abgesichertes Hindernis gedrückt, welches dabei angeblich erheblich beschädigt wurde. Nicht nur, dass ihn daran keinerlei Verschulden trifft – selbst unter Wahrung größtmöglicher Aufmerksamkeit und Sorgfalt hätte er dies ganz offensichtlich nicht verhindern können.
    Sowohl der Forderungssteller als auch sein(e) Vertragspartner waren dort hingegen in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit vor Ort und dabei u. a. auch ursächlich verantwortlich für die ungesicherte Gefahrenstelle. Ihnen allein hätte es unserer Auffassung nach aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht also oblegen, für eine angemessene Absicherung Sorge zu tragen, welche geeignet gewesen wäre, etwaige Schäden für Personen oder Material zu verhindern bzw. von vornherein so unwahrscheinlich wie irgend möglich zu machen.


    Wenn ich als einfacher Tonfuzzi mir so was mal eben aus dem Ärmel schütteln kann – dann kann das die Rechtsabteilung einer großen Versicherung schon lange. Und hundert mal besser.


    Sei froh, dass es sich bei dem Gast offenbar nicht um ein Rechtsanwaltstöchterlein gehandelt hat, welches bei dem Vorfall "erhebliche Verletzungen in Form von Prellungen erlitten (ärztliches Attest anbei) und sich obendrein die kostspielige Abendgarderobe ruiniert" hat. Dann könnte der Versuch, sich die Folgen eigener Versäumnisse verbunden mit etwas persönlichem Pech von Dritten bezahlen zu lassen, nachträglich nämlich noch so richtig nach hinten losgehen. :wink:


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Was ich noch nicht ganz verstehe, wie kommt der Gast überhaupt so nah an den Foh, gab es da keine räumliche Trennung (ausreichende Absperrung)? Wo ist der Funkempfänger gestanden das er so unglücklich auf das Display des SD9 gefallen ist? Du sagst was davon du hast zwei Zeugen die das gesehen haben, wer war am Mischpult zum Zeitpunkt der Beschädigung?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


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