Hallo zusammen,
Wir haben einen Kunden, der mit seiner Bar etwas Stress mit den Anwohnern hat, zwecks Lärm.
Nun möchte das Amt gerne einen verplombbaren Limiter sehen, samt Messung nach §26 BImSchG. Soweit so gut, letzteres würden wir an eine amtliche Messstelle abgeben, aber beim Limiter wurde der Dateq SPL-2 empfohlen.
Nun limitiert der ja unabhängig von der Uhrzeit, heißt die Lärmvorschriften nach 22 Uhr finden immer Anwendung. Das wäre ja etwas Schade, und würde die Möglichkeiten der TA Lärm nicht ausreizen.
Auch hat der Limiter keine Zeitabhängige Funktion, sodass auch 30 Minuten Musik und 30 Minuten Stille auf den gleichen Wert limitiert wird.
Gibt es technische Möglichkeiten und Geräte die diese Probleme umgehen können, z.B. digital oder mit integrierter Uhr oder dergleichen?
Es handelt sich um ein Mischgebiet im Stadtzentrum, Bar im Keller, Restaurant oben drüber, Anwohner ab 1.OG - jene sind die Leidtragenden.
Die Musikanlage selber ist wohl klein - ich war selber noch nicht zum Ortstermin, aber Größenordnung 2 Stück 15" Bässe und 2 Tops wurde mir genannt.
Muss nun eine Beurteilung nach TA-Lärm Abschnitt 6.2 erfolgen, weil es im gleichen Gebäude ist, oder reicht die Beurteilung nach 6.1c ? Mir liegt leider keine DIN 4109 vor.