Ergänzend möchte ich jetzt mal die Rechtslage darstellen - nicht in dem Irrglauben, Ihr würdet jetzt sofort alle Eure Arbeitsweise dahingehend umstellen, aber vielleicht hat ja der eine oder andere *hust* akademisches Interesse daran, was er nach Vorstellung des Gesetzgebers alles zu beachten hat.
Zu beachtende Rechtsquelle ist die LärmVibrationsArbSchV. Die Monitoranlage ist zwar auch Arbeitsmittel, somit kommt auch BetriebsSichV in Betracht, aber nicht zu anderen Ergebnissen.
Zunächst einmal machen wir die Beurteilung der Arbeitsbedinungen und leiten daraus dann die erforderlichen Maßnahmen ab. Das Ergebnis dieser Beurteilung ist, dass eine fette Rückkopplung einem dort ganz heftig das Gehör ruinieren kann, und zwar schneller, als man seine Finger in den Ohren hat (Herr Beste von Hearsafe kann da eine entsprechende Geschichte erzählen...). Und ab und an hat man ja auch gar nicht die Hände frei für eine solche Maßnahme.
Wir haben hier also ganz klar eine Gefährdung und müssen entsprechende Maßnahmen treffen. Dabei haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen, diese wiederum Vorrang vor persönlichem Gehörtschutz.
Ein Techniker, der da einen DCA-Fader runterzieht oder einen Mute-Button drückt ist eine organisatorische Maßnahme. Korrekt durchgeführt müsste man dann auch garantieren, dass dieser immer (in Worten I M M E R) am Pult steht und den Regler schnell bedienen kann. Nun geht ein Monitortechniker auch ab und an mal auf die Bühne, um sich das anzuhören, was er da gerade abliefert. Ohne zweite Person dürfte es also nicht gehen...
Aber wir haben ja ohnehin den Vorrang der technischen Maßnahmen, also entsprechender automatischer Feedback-Filter. Und so oder so begrenzen wir den Output der Lautsprecherboxen.
Und was nun den Not-Aus-Schalter anbelangt, in der schönen großen roten Ausführung, damit er von jedem technischen Laien als solcher erkannt werden kann? Sagen wir mal so: Mich würde die Beurteilung der Arbeitsbedingungen interessieren, die begründet zu dem Schluss kommt, dass dieser nicht erforderlich sei. Gesehen habe ich so etwas natürlich auch noch nicht.