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Einstieg in Kleinunternehmen. Wie ist es mit DGUV Prüfung, Versicherung usw... Was ist zu beachten?

  • Maximilian.03
  • 20. Oktober 2024 um 12:08
  • Maximilian.03
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    12
    • 20. Oktober 2024 um 12:08
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich betreibe mit 3 Freunden seit einiger Zeit einen "Privaten-Verleih" hauptsächlich an Familie, Freunde und Bekannte. Dies lief die letzte Zeit sehr gut und wir konnten uns einiges an Material anschaffen und schon einen größeren Kundenstamm aufbauen.

    Hauptsächlich vermieten wir an Geburtstage, Hochzeiten und Vereinsfeste.

    Unser Material ist noch eher semiprofessionell allerdings für unsere Einsätze mehr als ausreichend.

    6 x the box pro tp 118

    Aktuell noch 6 x Sirus S300, die werden demnächst durch evtl. Nova oder Seeburg Tops ersetzt

    1 x t.tamp e 1200

    1 x TSA 2200

    1 x TSA 4-700

    2 x eminence Kappa lfa 15 im Reflex

    - 2 x DSPs

    - verschiedene Lichtbars und Scheinwerfer

    - eine neue Endstufe um die 18er durchschleifen zu können ist auch noch auf dem Weg

    - zusätzlich hätten wir auch noch 4 Horntops von Bell, die allerdings bisher nur an Fasching zum Einsatz kamen und für den Verleih bisher irrelevant waren

    Wir sind nun am überlegen das ganze ein bisschen größer aufzuziehen und evtl. ein Kleingewerbe anzumelden, damit wir auch Werbung machen können und somit noch mehr Aufträge bekommen. Im Internet wurden wir bisher nicht schlau draus, was bei diesem Schritt alles zu beachten ist.

    Uns sind folgende Fragen aufgekommen:

    - Brauchen wir eine regelmäßige DGUV-Prüfung oder geht das auch ohne?

    - Müssen wir Versicherungen für unser Kleingewerbe abschließen? (Damit mein ich bspw. Haftpflichtversicherungen falls bspw. unser Gerät ein Schaden hat und dadurch etwas anderes kaputt geht)

    - Steuern müssten wir vermutlich durch ein Kleingewerbe noch nicht zahlen da wir unter dem Grenzbetrag sind oder?

    Uns ist klar das wir dies als Hobby machen und keine Konkurrenz zu professionellen Firmen sind die auch Tontechniker, Lichttechniker usw. dabei haben. Unser Ziel wäre es hauptsächlich wie bisher Geburtstage, Hochzeiten auszustatten ohne Techniker, also Plug and Play mäßig :)

    Es würde uns sehr freuen, falls ihr hierfür für uns Tipps habt. Falls es bereits schon so ein Thema hier gab und ich das nicht gefunden habe, entschuldige ich mich dafür.

    Viele Grüße

    Maxi

  • felixgrampp
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    • 20. Oktober 2024 um 13:13
    • #2

    Also grundsätzlich ist es natürlich erst mal löblich, dass ihr euch Gedanken über solche Sachen macht und, direkt vorweg, haben es wohl die wenigsten von Anfang an alles 100% korrekt gemacht.

    Nun zur Fragestellung:

    Als Unternehmer seid ihr für euer Tun und Handeln, sowie für euer Material verantwortlich. Die Grundsätze dazu findet ihr in der DGUV Vorschrift 1. wenn ihr also etwas tut wodurch jemand anderem Schaden entsteht, dann seid ihr in der Verantwortung. Es sollte euch also selbst ein Anliegen sein euch um Dinge wie regelmäßige Prüfungen zu kümmern. Nicht nur die DGUV V3!

    Sollte doch mal etwas passieren, sollte man eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen haben denn manche Schäden, insbesondere Personenschäden, können verdammt teuer werden. Ich persönlich sehe das als absolutes Must have.

    Solange ihr im Kleingewerbe bleibt müsst ihr zwar keine Umsatzsteuer zahlen aber von der Einkommenssteuer seid ihr nicht befreit. Ich würde da dringend den Gang zum Steuerberater empfehlen.

    Einmal editiert, zuletzt von felixgrampp (20. Oktober 2024 um 14:21)

  • julian-k
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    • 20. Oktober 2024 um 13:18
    • #3

    ...

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • falcocgn
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    • 20. Oktober 2024 um 15:10
    • #4

    Wie Felix schon schrieb, seid ihr verpflichtet, bei allen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln regelmäßig/jährlich und eigentlich sogar am Anfang halbjährlich die Geräte nach DGUV Vorschrift 3 von eine befähigten Person prüfen zu lassen.

    An Versicherungen sollte jeder eine Haftpflichtversicherung haben. Die gibt es z.B. bei VDMV/Frank Preuss.

    Für Unternehmer ist es außerdem ratsam, sich bei der Berufsgenossenschaft, z.B. VBG, als Unternehmer freiwillig zu versichern. Das kostet nicht die Welt, dafür seid ihr aber bei allen Arbeits- und Wegeunfällen versichert und könnt alle Seminare der VBG kostenlos nutzen. https://www.vbg.de/cms/mitgliedsc…ige-unternehmer

    Und ja, bitte geht auf jeden Fall zu einem Steuerberater und lasst Euch beraten. Ihr seid aktuell eine nicht eingetragene GbR/Gesellschaft bürgerlichen Rechts und da kann einiges in die Hose gehen.

    Außerdem solltet ihr zur IHK gehen und eine Erstberatung und vielleicht einen der kostengünstigen Gründerkurse besuchen. Dort werdet ihr eh Zwangsmitglied.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • slaytalix
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    • 20. Oktober 2024 um 15:29
    • #5

    hmm. Da habt Ihr Euch schon denunziert, weil der "Verleih" nicht unbedingt unentgeltlich stattgefunden hat...

    Ergo hurtig eine Gewerbeanmeldung vornehmen

    Dann wäre eine GbR vielleicht sinnvoll mit einem Gesellschaftervertrag. Damals bin ich aber in den 80er Jahren auf die Nase gefallen mit dem ach so tollen Geschäftspartner.

    Sachen vermietet ohne mein Wissen, Unterschlagungen, Verkäufe von Neuware, die ich angeschafft habe. Ärger, wenn Gesellschafter bei Gemeinschaftsanschaffungen dann ausscheiden.

    So sollte ich noch mal die MWST zahlen, obwohl ich die bereits bezahlt habe & mit ins Gesellschaftervermögen als Einlage habe fließen lassen und ähnliche Scherze.

    Also unbedingt darauf achten, wer was in die GbR mit einbringt. Dann bleibt es das jeweilige Eigentum des Gesellschafters mit "Privateinlagen"

    Zur Equipmentversicherung würde ich auch http://www.vdmv.de empfehlen mit Herrn Preuß als Makler. Dann auch mit einer Unterschlagungsklausel (Wenn der Mieter mit der Anlage nicht wiederkommt) Ebenso eine Betriebshaftpflicht, falls Schäden entstehen.

    DGUV kann man extern vornehmen lassen von einem Elektrofachbetrieb.

    Natürlich ist das nicht "steuerfrei". Der Umsatz beim Kleinunternehmen kann 22.000 € betragen. Gewinne oder Verluste (vermutlich durch Abschreibungen auf die Anlagen mit 5 Jahren 20%) extrahiert dann die Buchhaltung mit div. Programmen.

    Dazu muß eine EÜR übermittelt werden. (Einnahme-Überschußrechnung. Dann eine Umsatzsteuererklärung damit man sieht, daß Ihr unten den 22.000 € bleibt sowie eine Gewerbesteuererklärung (vermutlich erst einmal Verluste durch AfA etc)

    Das macht am besten ein Steuerberater. Dann wird das den vermutlich anderen Einkünften zugerechnet wie als Arbeitnehmer.

    Somit entfällt dann auch eine Krankenversicherung, wenn Ihr noch als Arbeitnehmer tätig seid.

    Berufsgenossenschaft wäre bei Angestellten wichtig. Da müßte man nachfragen, wie das bei 3 Gesellschaftern aussieht. Man darf sich aber freiwillig auch bei der BG versichern.

    Sonst natürlich viel Spaß & Willkommen im Club :)

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Christian S.
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    • 20. Oktober 2024 um 18:24
    • #6

    Zu dem bereits geschriebenen:

    Entscheident ist die Gewinnerzielungsabsicht und nicht ob die Vermietung bereits Geld gebracht hat. Aber so wie es sich liest, würde man das bejahen - also Gewerbe anmelden.

    Es gibt durchaus auch Gründerkurse oder Veranstaltungen, die einem die Fragen und Basics vermitteln.

    DGUV und Co. gelten, egal ob BG-Mitglied oder nicht! Das wird der größte Brocken um korrekt zh arbeiten. Prüfungen lassen sich vergeben kosten aber.

    Umsatzsteuer fällt formal an werden aber nicht erhoben und umgekehrt dürft ihr keine Vorsteuer ziehen - bei sehr viel Expansion könnte das sinnvoll sein. Im Bekanntenkreis freut man sich, wenn es billiger bleibt und Ihr im Kleingewerbe.

    Ich würde überlegen, ob es nicht Sinn macht, wenn jeder ein Gewerbe anmeldet. Für Vermarktung und manche Dinge mag das schwieriger sein, es löst aber auch viele Probleme...

    Versicherungen braucht es keine (solange keine Angestellten), es ist aber für einige Fälle tunlichst zu empfehlen! Mindestend Haftpflicht, damit andere zu Schaden gekommene wenigstens ein paar Euro sehen. Material kann Sinn machen, BG-Mitgliedschaft leistet als eigene Unfallversicherung am meisten (will aber auch das entsprechend gearbeitet wird).

  • alexanderjoseph
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    • 20. Oktober 2024 um 19:23
    • #7
    Zitat von falcocgn

    und eigentlich sogar am Anfang halbjährlich die Geräte nach DGUV Vorschrift 3 von eine befähigten Person prüfen zu lassen

    Da werfe ich doch mal die gute alte Gefährdungsbeurteilung ins Rennen.

    Wenn Ihr zum Beispiel die Sachen nur einmal im Jahr auspacken würdet sehe die Sache mit der halbjährlichen Prüfung wahrscheinlich anders aus. Und es gibt Dryhire-Kunden, da sollte man besser bei jeder Rückgabe testen.

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    • 20. Oktober 2024 um 20:44
    • #8

    was immer völlig vergessen wird:

    klärt bei der `heirat`die trennung. solange alles läuft gibt es keinen ärger. wenn dann aber einer aussteigen möchte, wird es ärgerlich, wenn das nicht klar definiert ist !!

    ihr braucht also einen vertrag der vor allem diesem fall definiert. den rest kann man im laufenden betrieb absprechen !

    ansonsten macht es sinn, das einer von euch eine ausbildung in die richtung macht !

    ihr müßt das ja im zweifel die nächsten 30 jahre machen.

    noch ein tipp: hört auf neu zu gründen !!

    es gibt auch bei euch in der gegend irgendwen, der im rentenalter ist und das noch macht. ich würde heute da hin gehen und einen deal machen um in 3 jahren die schlüssel zu übernehmen.

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  • test
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    • 20. Oktober 2024 um 21:32
    • #9

    bei eurer preisgestaltung, fragt euch immer, warum die anderen teurer sind als ihr. wenn es am personal preis liegt, macht ihr was falsch!!

    personal kostet die stunde einfach heute 50e die stunde. stellt euch immer die frage, was passiert, wenn bei einem größeren aufbau einer von euch dreien nicht kann oder will und ihr müßt wen dazubuchen!!

    vermeidet 20stunden jobs. das ist fehlerträchtig.

    vielleicht wäre auch ein praktikum mal bei einem größeren verleiher eine idee.

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  • ThoSchu
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    • 20. Oktober 2024 um 21:38
    • #10

    Ich kann von einer GbR nur abraten: Jeder haftet mit seinem Privatvermögen für alles, auch die Dummheiten der Anderen.

    Der Vorschlag von test sich nach "Mitbewerbern im Vorruhestand" zu erkundigen ist sicher eine super Idee.

    Ansonsten ist die Kleinunternehmerregelung wirklich nur etwas für Anfänger, die nicht größer werden wollen. Macht es gleich richtig und gründet eine Kapitalgesellschaft fürs Verleihgeschäft.

    Die Materialien können ja weiterhin "privat" angeschafft werden und der Kapitalgesellschaft gegen Geld überlassen werden. In dem Konstrukt seit Ihr flexibel, etwas geschützt und auch wenn jemand aussteigt oder dazu kommt (vielleicht sogar mit eigenem Material) bleibt Ihr voll handlungsfähig.

    Die Mehrkosten einer z. B. UG sind überschaubar, die Gründungskosten auch. Ich denke da ist Euer Geld besser investiert als in 2 neue Bässe.

  • test
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    • 20. Oktober 2024 um 22:44
    • #11

    so eine gmbh ist aber gerade am anfang recht teuer. die schütz auch nicht vor durchgriffshaftung. die steht aber hier klar im raum. keiner schient hier nämlich die beruflich nötigen mindest qualifikationen zu haben.

    wenn gmbh, dann eine mantel gmbh kaufen, die ist fertig gegündet und man ist etwas seriöser, da die ja meist so 2-3 jahre alt sind.

    das mit dem trennen von anlage vermögen und geschäft ist sicher richtig, man läuft aber gefahr, das das als gewinnverschiebung ausgelegt wird.

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  • siwi
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    • 20. Oktober 2024 um 23:12
    • #12

    Grundsätzlich bin ich ein grosser Fan von GmbH oder AG (Länderspezifisch macht das eine mehr Sinn).

    Für DE sicher eine GmbH.

    Diese schützt durchaus, aber natürlich nicht wenn man sich kriminell verhaltet.

    Gerade GBR sehe ich kritisch, da jeder mit dem privaten Vermögen auch für Fehler der Geschäftspartner:innen haftet. Das wäre mir zu heiss.

    Teurer ist eine GmbH in der Gründung ca. 2500,- und etwas teurer im Unterhalt (Bilanzierungspflicht).

    Aber für mich überwiegen die Haftungs und Seriosität Vorteile.

    Einen bestehen Mantel zu kaufen ist sicher teurer und bringt aus meiner Sicht keinen Vorteil.

    Eine Idee könnte auch sein als UG zu gründen und später um zu wandeln.

    Aber auf der anderen Seite mit bissel Material und Fahzeug ist man schnell auf 25K.

  • test
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    • 20. Oktober 2024 um 23:34
    • #13

    gehen wir mal davon aus, das man in der regel am anfang noch kein millionär ist. :)

    wenn dem so ist, dann ist sicher eine gmbh oder ug sinnvoll.

    ich hatte in 35 jahren als größten schaden einen lagerbrand, der nicht versichert war. 500tsd futsch.

    ich kann mir schwer vorstellen, wie man da gerade am anfang in solche dimensionen kommt. klar, es gibt immer den umstürzenden boxen turm mit 3 kindern drunter als szenario.

    man muß sich aber auch an die tatsache gewöhnen, das unternehmertum keine einbahnstraße ist und sich nicht alle risiken ausschließen lassen.

    was ist denn mit dem fall, das ich als gbr member das lager ausräume und nach 932 alles verkaufe und dann die privatinsolvenz mache?

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  • Christian S.
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    • 21. Oktober 2024 um 08:53
    • #14

    Ich glaube die drei können die nächsten Schritte zum reinschnuppern durchaus noch ohne Aktiengesellschaft schaffen... Wer sagt denn, dass dieses Hobby zwingend zum Beruf werden muss oder kann. Wer sich ernsthaft mit den Folgen beschäftigt wird hierzulande vermutlich eh dreimal überlegen ob das mit dem Unternehmertum so clever ist. Und dann sind die gezeigten Wege durchaus richtig.

  • falcocgn
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    • 21. Oktober 2024 um 08:54
    • #15
    Zitat von siwi

    Diese schützt durchaus, aber natürlich nicht wenn man sich kriminell verhaltet.

    Gerade GBR sehe ich kritisch, da jeder mit dem privaten Vermögen auch für Fehler der Geschäftspartner:innen haftet. Das wäre mir zu heiss.

    Aus eigener leidvoller Erfahrung mit Insolvenz kann ich bestätigen, dass bei einer GbR ein ordentlicher, von einem Anwalt aufgesetzter Vertrag her muss. Der Vertrag sollte vor allem das Fehlverhalten eines Partners regeln und wie man den loswird. Das ist nämlich in einer GbR nicht so einfach.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Volker
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    • 21. Oktober 2024 um 09:17
    • #16

    Man könnte auch überlegen, dass alle 3 ein einzelgewerbe anmelden und einfach nur zusammen arbeiten. Dann ist klar geregelt wem was gehört, das Material des anderen wird untereinander berechnet und Jobs, bei denen nicht alle 3 anwesend sind stellen kein Problem dar.

    Allerdings sollte in der Tat jeder eine betriebliche Haftpflicht haben. Und am besten auch ne erweiterte für gemietete Gegenstände, falls das bei euch ein Thema ist.

    Unternehmer seid ihr übrigens auch jetzt schon (GbR) und je nachdem was ihr so erwirtschaftet und investiert habt und sonst so an Geld verdient, seid ihr auch schon in der Steuerhinterziehung (bei der Einkommensteuer) für bisherige Jahre. Evtl macht es Sinn die Steuererklärungen zu überarbeiten…

  • test
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    • 21. Oktober 2024 um 10:27
    • #17

    was hat denn Maximilian.03 dazu zu schreiben? :)

    sonst können wir das hier gleich wieder schließen. wäre schade, da es ja für viele Anfänger sinnhafte infos enthält.

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  • Maximilian.03
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    • 21. Oktober 2024 um 16:20
    • #18

    Hallo zusammen,

    ich bin erst einmal überwältigt von den vielen Nachrichten, die innerhalb eines Tages zusammenkamen.

    Vielen vielen Dank dafür.

    Manche sind hier teilweise schon in Größenrichtungen gegangen, die wir uns definitiv nicht vorstellen können oder auch wollen.

    Wir sind alle 3 schon anderweitig berufstätig. Ich studiere bspw. aktuell Wirtschaftsinformatik und hänge bald meinen Master noch dran. Das wir dieses "Hobby" zum dauerhaften/hauptsächlichen Beruf machen werden, davon bin ich überzeugt wird nicht der Fall werden.

    Bisher haben wir es so gehandhabt, das wir die Einkäufe, welche wir am Anfang getätigt haben auf jeden gleich aufgeteilt haben. Die späteren Käufe haben wir dann durch unser "Taschengeld", das wir von unseren Verleihaktionen bekommen haben gekauft. Somit gibt es keine Materialien, die irgend einer mit reingebracht hat, sondern alle gehören quasi jedem gleich.

    Unser Ziel war es am Anfang nur für uns und unsere Faschingsgruppe (Faschingswagen) eine Anlage zu besorgen, mit der Zeit haben uns dann unsere Freunde angefragt, ob sie die Anlage für ihren Geburtstag usw. ausleihen könnten.

    Unsere komplette Erfahrung basiert darauf, dass wir uns dies alles selber beigebracht haben. Keiner von uns hat eine Ausbildung oder ähnliches in dem Bereich gemacht. Das einzige was dem nahe kommen würde wäre mein Kollege der in seiner Ausbildung und auch in seinem jetzigen Beruf etwas mit Elektrotechnik zu tun hat.

    Daher sehe ich die Schritte wie bspw. eine GmbH zu gründen für unsere Ziele zumindestens kommt es mir gerade so vor sehr sehr groß, zumal die Investitionskosten einiges betragen.

    Die Idee von einer GbR fanden wir sehr gut durch die geringen Kosten, das mit der Haftung hatten wir so bisher nicht so genau betrachtet. Macht es dann evtl. mehr Sinn eine UG zu gründen? Die Gründungskosten sind hierbei ja geringer und wir wohl eine bessere Haftung als mit einer GbR, wobei bei einer UG 25.000€ angespart werden müssen, hierbei sehe ich eher das Problem, das dies eine Summe ist, die wir in den nächsten Jahren bestimmt nicht erwirtschaften können.

    Auch bzgl. Aufbau: das größte, das wir bisher hatten und das vllt in naher Zukunft wieder kommen wird, ist das wir an einen befreundeten Verein, in dem wir selber auch aktiv sind, unsere Technik übergeben und die damit für ein Fest gearbeitet haben. Klar haben wir dazu mitgeholfen aufzubauen dafür aber Geld zu verlangen würden wir aktuell zumindestens nicht machen.

    Auch da ist die Frage falls wir aktiv bei anderen Kunden, die Anlage aufbauen, brauchen wir dazu Genehmigungen oder geht das einfach so? Wir haben schon einmal gehört ohne Gewisse Prüfung dürfte man nicht mal eine Endstufe an die Steckdose stecken. Stimmt das oder ist das nur Bullshit?

    Weitere Fragen die wir uns stellen:

    - gibt es einen Anhaltspunkt, was die Kosten für die DGUV Prüfung +/- pro Gerät kosten?

    - Welche Versicherungen brauchen wir alle: Betriebliche Haftpflicht brauchen wir definitiv, das ist klar. Ist eine Versicherung für die Geräte notwendig, wenn wir in den Mietvertrag reinschreiben, dass der Mieter für etwaige Schäden haftet?

    Wir machen das ganze bisher komplett als Hobby und sind froh wenn da bisschen was hängen bleibt. Es kam uns die Überlegung das ganze noch größer aufzuziehen, offiziell Werbung zu machen und damit auch Leute, die wir nicht persönlich kennen die Anlage zu vermieten.

    Viele Grüße

    Maxi

  • floger
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    • 21. Oktober 2024 um 16:57
    • #19
    Zitat von Maximilian.03

    Ist eine Versicherung für die Geräte notwendig, wenn wir in den Mietvertrag reinschreiben, dass der Mieter für etwaige Schäden haftet?

    Das müsst ihr selber abschätzen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Da bei euch ja keine Existenzen dranhängen, könnt ihr auch darauf verzichten. Wenn dann halt was kaputt ist, müsst ihr das eben unter Lehrgeld verbuchen.

  • HenrySalayne
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    • 21. Oktober 2024 um 17:24
    • #20
    Zitat von Maximilian.03

    Weitere Fragen die wir uns stellen:

    - gibt es einen Anhaltspunkt, was die Kosten für die DGUV Prüfung +/- pro Gerät kosten?

    Es gibt verschiedene Prüfungen. Die wichtigsten sind die für ortsveränderliche elektrische Geräte (DGUV V3) und die für Hebemittel/Lifte.

    Die V3-Prüfung selbst verursacht keine direkten Kosten (außer Prüfplakette, aber das sind Pfennigartikel), allerdings benötigt man ein Prüfgerät, Prüfadapter und eine prüfende Person (bestenfalls eine Elektrofachkraft, zumindest als Leitung und Aufsicht). Alle Geräte werden üblicherweise eindeutig markiert und das Prüfergebnis in einer Datenbank dokumentiert. Unter realen Bedingungen mit einem modernen Prüfgerät mit Zuarbeit schafft man ohne Problemen 20 - 60 Geräte je Stunde, je nach Aufwand.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026
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