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Liebhaberei Gage Quittung und Co.

  • Sxndrx
  • 25. Mai 2025 um 16:48
  • Sxndrx
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    • 29. Mai 2025 um 14:29
    • #21
    Zitat von MegaStatic

    Hallo,

    wenn du moderierst oder gar singst, bist du quasi Musiker (=freiberuflicher Künstler).

    Und diese müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen.
    Du kannst Quittungen ausstellen, musst diese Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung natürlich angeben ("Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit").
    Das hat mir mein Steuerberater so empfohlen und es funktioniert seit Jahren ohne Probleme.

    siehe auch:
    https://qonto.com/de/blog/selbst…-selbststaendig

    Hi und danke. So in der Art wurde es mir in einem Workshop erklärt, nur ging es da um GBR bei einer Band. Da war ein Steuerberater und Musiker vor Ort. Nur war das nicht ganz mein Thema. Aber ich wollte einfach sicher gehen ob ich das einfach als Einnahme bei der St.erkl. mit angebe. Ach was der Solist meinte ich sagte, da er ja auch nur so klekcergigs hat, er hat sich nur ne sep. Steuernummer geben lassen? Ich hätte aufpassen sollen ;)

    Kleingewerbe hatte ich vor Jahren mal aber da ging mir FA und Steuerberater aufn Kecks.. du MUSST gewinne erzielen!! Und da hatte ich dann jahrelang kein Bock drauf, weil es NICHT meine Intetion ist.

  • Sxndrx
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    • 29. Mai 2025 um 14:53
    • #22
    Zitat von yamaha4711

    Ich versteh das Problem nicht. Kleingewerbe anmelden und alles wird gut.

    Wenn es dem FA zu doof ist, dann sagen die schon was und ansonsten einfach anrufen und Fragen.

    HI naja bei dem Workshop wo ich war, da gings um GBR bei Band, hat der Steuerberater von einer Kleingewerbe Anmeldung abgeraten! (Kleine Bands di eh mehr Ausgaben als einnahmen haben) Man kann sich Steuernummer vom FA geben lassen ohne Kleingewerbe anzumelden. So habe ich das verstanden. Demnach müsst eich das auch können..?

  • Sxndrx 29. Mai 2025 um 14:54

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • floger
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    • 29. Mai 2025 um 16:28
    • #23
    Zitat von skyper

    Ggf bekommst Du einen kombinierten Vertrag für Privat und Kleingewerbe,

    Bei manchen privaten ist Kleingewerbe/Selbständig bis zu einem gewissen Umsatz mit drin. Das kann die aber deine Versicherung sagen. Eine Betriebshaftpflicht, nur weil man zweimal im Jahr ein Mikro vor der Nase hat, ist etwas übertrieben.

  • phlownd
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    • 3. Juni 2025 um 12:06
    • #24
    Zitat von floger

    [...]

    Das einzige Problem, das mit dem Kleingewerbe aufkommt, ist die kommende Pflicht zur E-Rechnung. [...]

    Nein

  • floger
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    • 3. Juni 2025 um 12:18
    • #25

    Aber empfangen muss man sie können, oder nicht?

  • funkbrother
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    • 3. Juni 2025 um 13:51
    • #26

    wo ist bitte das problem heutzutage?

    wer es nicht schafft erechnungen zu stellen und zu empfangen, der sollte nicht unternehmerisch tätig sein.

    egal ob Kleinunternehmer, Freiberufler oder was auch immer.

    es gibt kostenfreie tools...

  • Marian Humann
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    • 3. Juni 2025 um 14:52
    • #27
    Zitat von funkbrother

    wo ist bitte das problem heutzutage?

    wer es nicht schafft erechnungen zu stellen und zu empfangen, der sollte nicht unternehmerisch tätig sein.

    *hust* eine der großen Doppik-Softwaren für Kommunen kann immernoch kein ZUGFeRD, gewisse Softwaren die für Hotels ausgelegt sind und die mehrere tausende Euros im Monat kosten haben fest codierte Bereiche im XRechnungsteil, die (noch) nicht änderbar sind. Betrifft so Kleinigkeiten wie das Zahlungsziel... Und Sonderzeichen werden falsch in das XML übertragen...

    Ein großer fränkischer Versandhändler unserer Branche kann automatisiert noch keine XRechnungen versenden, man muss bei jeder Bestellung manuell die Übermittlungsdaten angeben, dann werden manuell X-oder ZUGFeRD-Rechnungen erzeugt.

  • funkbrother
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    • 4. Juni 2025 um 08:16
    • #28

    Im Eingagspost geht es um Kleinkram, einmal monatlich.

    Da schreibt man Rechnungen in Word oder Excel...und ERechnungen dann (bei EVTL. Bedarf) mit freepdf24 (oder so ähnlich- kann es grad nicht nachsehen, da ich fast 2000km vom Rechner entfernt bin)

  • pivo@45rpm
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    • 4. Juni 2025 um 08:36
    • #29

    Die freien Tools bedienen halt gerade so das gesetzliche Minimum bezüglich E-Rechnungen, das stimmt soweit.

    Aber Individualisierung ist da nur wenig bis gar nicht.

    Wem das Rille ist, weil er eh nur ein paar simple Tagessatz-Rechnungen schreiben muss, go for it.

    Alle anderen müssen sich nun langsam was überlegen. Dieses Jahr ist ja erstmal nur die Möglichkeit des Empfangs verpflichtend.

    Aus meinem Büro heraus sehe ich z.Zt. den sicheren Umgang mit der neuen E-Rechnung nur im Umgang mit Behörden/staatl. Einrichtungen und vereinzelt sehr großen Firmen.

    Eingangsrechnungen im neuen E-Format erhalte ich witzigerweise bisher nur von meinem Steuerbüro....

    Die Krise ist ein ungemein produktiver Prozess, man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen...

  • funkbrother
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    • 4. Juni 2025 um 09:14
    • #30

    Für "Kleinzeug-Freiberufler" (die wie ich Umsätze <800.000 machen) kann man noch 2 Jahre den Anbietermarkt beobachten, um was zu finden für die eigenen Rechnungen.

    Wenn man allerdings entsprechende Kunden hat, die schon früher E-Rechnungen fordern... dann nützt die ganze Frist nix, das ist leider auch klar.

    Einer meiner ganz großen Kunden hat es ganz nett angefordert:

    "Bitte in 2025 beides parallel, also E und bisheriges pdf Dokument" (damit nix schief geht bei den Zahlungen. ..). Shocked

  • secluded
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    • 4. Juni 2025 um 10:01
    • #31

    verstehe das Problem jetzt echt nicht.

    pdf24 und WISO meinBüro free ist umsonst und genau für kleingewerbe gemacht...

    ...warum diskutiert man denn da rum ?

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • floger
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    • 4. Juni 2025 um 12:06
    • #32
    Zitat von secluded

    WISO meinBüro free ist umsonst

    Die haben gestern den Service eingestellt.

  • secluded
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    • 4. Juni 2025 um 14:20
    • #33

    Gestern ? ^^

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Marcel
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    • 5. Juni 2025 um 16:28
    • #34

    Habe jetzt selbst auch nochmal ein wenig recherchiert zum Thema:

    Du musst ein Gewerbe anmelden, wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, die regelmäßig mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeführt wird.

    Dies ist in Paragraph 14 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.

    Wie oft genau jetzt regelmäßig ist, darüber schweigt man sich natürlich wieder aus. Allerdings steht wiederum keine Gewinnabsicht dahinter. Von daher könnte Sxndrx es auch einfach so belassen und das ohne Gewerbe weitermachen? Einen Ordner mit Belegen würde ich trotzdem führen, auch Tankquittungen und sowas. Daran sieht man dann sehr schnell ob das Gewinn erzielt oder nicht. Einzig um die Versicherung würde ich mir Gedanken machen und da mal anfragen. Oder sehe ich das jetzt falsch?

  • lomo
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    • 5. Juni 2025 um 23:49
    • #35
    Zitat von floger

    Die haben gestern den Service eingestellt.

    Dazu auf der Seite von Papierkram:

    Zitat

    WISO MeinBüro Rechnungen Free wird eingestellt

    Die bislang kostenlos nutzbare Buchhaltungssoftware WISO MeinBüro Rechnungen Free wird eingestellt und ist ab dem 3. Juni 2025 nicht mehr nutzbar. Ab diesem Tag steht nur noch eine kostenpflichtige Version zur Verfügung.

    why are we robotting every day instead of having a little fun today

  • MatzeRockt
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    • 6. Juni 2025 um 00:54
    • #36
    Zitat von Marcel

    Du musst ein Gewerbe anmelden, wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst

    Wie gesagt, wenn der Job unter die Freiberuflichkeit fällt, muß kein Gewerbe angemeldet werden. Und Moderation und Gesang sehe ich genau da.

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • jimmy_punk
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    • 6. Juni 2025 um 09:48
    • #37

    Ich glaube hier wird "Gewerbeanmeldung" durcheinander geworfen mit der "Anmeldung zur steuerlichen Erfassung".

    Zitat von ELSTER

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

    Voraussetzung:

    Aufnahme einer

    • gewerblichen, oder
    • selbständigen (freiberuflichen), oder
    • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

    Als Künstler ist man "freiberuflich/selbstständig" tätig, "Gewerbeanmeldung" brauchts nur wenn du "gewerblich" tätig wirst. Als freiberuflich/selbstständig tätiger Mensch reicht es erstmal dem Finanzamt zu melden: "ich bin ab jetzt freiberuflich/selbstständig tätig, bitte weist mir eine Steuernummer zu". Dabei kann man wählen ob die "Kleinunternehmerregelung (siehe Finanzamt NRW zur Erläuterung)" geltend machen möchte oder nicht. Davon hängt ab, ob du Umsatzsteuer abführen musst und Vorsteuer geltend machen darfst oder nicht.

    Die Unternehmensform (offziell "Gesellschaftsform", also GBR, GmbH o.ä.) ist davon erstmal unabhängig. Wenn man keine andere Gesellschaftsform wählt, ist man automatisch eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts. Selbst wenn nur ein Mitglied einer Band eine selbstständige Tätigkeit als "Künstler, Musiker" anmeldet, ist dennoch aus Sicht des Finanzamtes die gesamte Band eine GBR.

    Korrekte Begriffe und klare Trennung sind bei dem Thema wichtig, damit Missverständnisse möglichst vermieden werden.

  • Sxndrx
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    • 7. Juni 2025 um 15:40
    • #38
    Zitat von jimmy_punk

    Ich glaube hier wird "Gewerbeanmeldung" durcheinander geworfen mit der "Anmeldung zur steuerlichen Erfassung".

    Als Künstler ist man "freiberuflich/selbstständig" tätig, "Gewerbeanmeldung" brauchts nur wenn du "gewerblich" tätig wirst. Als freiberuflich/selbstständig tätiger Mensch reicht es erstmal dem Finanzamt zu melden: "ich bin ab jetzt freiberuflich/selbstständig tätig, bitte weist mir eine Steuernummer zu". Dabei kann man wählen ob die "Kleinunternehmerregelung (siehe Finanzamt NRW zur Erläuterung)" geltend machen möchte oder nicht. Davon hängt ab, ob du Umsatzsteuer abführen musst und Vorsteuer geltend machen darfst oder nicht.

    Die Unternehmensform (offziell "Gesellschaftsform", also GBR, GmbH o.ä.) ist davon erstmal unabhängig. Wenn man keine andere Gesellschaftsform wählt, ist man automatisch eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts. Selbst wenn nur ein Mitglied einer Band eine selbstständige Tätigkeit als "Künstler, Musiker" anmeldet, ist dennoch aus Sicht des Finanzamtes die gesamte Band eine GBR.

    Korrekte Begriffe und klare Trennung sind bei dem Thema wichtig, damit Missverständnisse möglichst vermieden werden.

    Danke. das ist sehr ausführlich. Ich dachte immer nur wenn man eigne Sachen schreibt, erfindet oder sonst künstlerisch tätig ist DARF man erst freiberufler sein...

  • Sxndrx
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    • 7. Juni 2025 um 15:42
    • #39
    Zitat von phlownd

    Nein

    nein? Nein was :/

  • falcocgn
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    • 9. Juni 2025 um 13:52
    • #40

    Ich empfehle dringend, eine Beratung bei der IHK in Anspruch zu nehmen oder bei einem Steuerberater Deines/Eures Vertrauens. Das ist sehr gut ausgegebenens Geld im Vergleich zu tausenden unnötig ausgegebenen Euros aufgrund mangelhafter Info aus dem Netz

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

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