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Traverse mit Kran fliegen

  • zegi
  • 11. August 2025 um 08:31
  • zegi
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    • 11. August 2025 um 08:31
    • #1

    Hallo zusammen

    Ich bin über eine Diskussion auf FB gestossen, wo jemand fragt, ob man eine Traverse an einem Kran fliegen darf. Weil mich die Frage ebenfalls interessiert (habe allerdings keine Anwendung in diese Richtung), würde ich es gerne von den Profis wissen.

    Auf den Bildern auf FB sieht man einen Kran, wie er bei Lastwagen manchmal fix montiert ist. Also eine Art Ausleger, der hydraulisch bewegt werden kann. Daran ist eine Traverse befestigt und daran wiederum hängen 2x 6 Schnitze eines Linearrays und 3x Kisten, die vermutlich Fills sind.

    Diese Traverse mit ca. 6-8m Länge wird über dem Gelände eines Schwingfestes geflogen. Man sieht es nicht eindeutig, ob es direkt über einer kleinen Tribüne hängt, oder etwas dahinter - aber jedenfalls in einem Bereich, in dem sich auch Personen aufhalten könnten.

    In der FB-Diskussion gehen die Positionen auseinander von "ganz klar verboten, weil der Kran nicht 'totgehängt' werden kann" bis zu "geht, wenn der Kran die entsprechende Prüfung hat', bzw. "geht, wenn der Kran eine Sperre hat, die verhindert, dass er zusammensackt, wenn die Hydraulik ausfällt"

    Weiss jemand, wie es denn im echten Leben ist?

    Der Ton macht die Musik.

  • Fux
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    • 11. August 2025 um 08:38
    • #2

    Nach meinem Verständnis geht das nur, wenn in dem Bereich, in dem beim Versagen des Krans die Last runterkommt, sichergestellt ist, dass sich dort keiner aufhält. Unter schwebender Last kein Aufenthalt.

    Viele Grüße,
    Fux

  • Uwe R.
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    • 11. August 2025 um 08:50
    • #3

    Lass es bleiben.

    Autokrane sind keine baulichen Anlagen oder als solche auslegbar. Damit ist Baurecht als Grundlage nicht anwendbar.

    Bleibt nur noch die Beleuchtung des Arbeitsschutzes, weil die bestimmungsgemäße Verwendung des Kranes das bestimmt nicht hergibt:

    Für Krane gilt im allgemeinen, dass sich keine Personen unter der Last aufhalten dürfen. In engen Grenzen gibt es zwar die Möglichkeit, Personen damit zu befördern, hierzu sind aber zusätzliche Kriterien zu erfüllen inkl. Meldung des geplanten Einsatzes an den Unfallversicherungsträgers (DGUV).

    Personenbeförderung mit dem Autokran
    Die grundsätzliche Bestimmung eines Kranes ist der Transport von Lasten. Die Personenbeförderung ist nur als Ausnahme und unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
    www.bg-verkehr.de

    Die beschriebenen Umstände deuten nicht darauf hin, dass man die DGUV mit eingebunden hätte.


    In Anbetracht der Tatsache, welche Konstruktionen in unserer Branche Stand der Technik sind, empfinde ich solche Bastelei als unprofessionell.

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

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  • zegi
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    • 11. August 2025 um 09:31
    • #4
    Zitat von Uwe R.

    Lass es bleiben.

    Wie im Eingangspost bereits erwähnt, habe ich keine Anwendung für eine solche Konstruktion und habe das auch nicht vor. Es ist nur die Sachlage, die mich interessiert.

    Mein Bauchgefühl hätte gesagt, solange sich unter dem Kran keine Personen aufhalten können, müsste es gehen, also analog zu der Aussage von Fux

    Da diese Situation in der Schweiz war, wird die DGUV keine Rolle gespielt haben. Aber die Schweizer haben im Allgemeinen etwas weniger Regeln in dieser Hinsicht.

    Der Ton macht die Musik.

  • Uwe R.
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    • 11. August 2025 um 09:58
    • #5

    Ich habe den Kontext schon verstanden.

    Dennoch stehe ich auf dem Standpunkt, dass diese Art der Installation unprofessionell ist.

    In der Schweiz:
    https://www.suva.ch/de-ch/download…riante--88312.D

    ;)

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

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  • marce
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    • 11. August 2025 um 10:02
    • #6

    Völlig unmöglich scheint es nicht zu sein

    * PUR war mal mit am Autokran geflogener PA unterwegs - ok, schon ein Weilchen her und daher ggf. nicht völlig in die heutige Zeit transportierbar.

    * aktuell (2024) aber z.B. "München - Klassik am Odeonsplatz" - da hängt die PA auch an 2 Autokränen

  • niggles
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    • 11. August 2025 um 10:55
    • #7

    Klassik am Odeonsplatz nutzt Teleskoplader (Manitou) mit einem Gittermastausleger, keine einfachen Lkw-Ladekräne. Da hängt auch jeweils nur eine einzelne Banane dran.

    Meiner Erinnerung nach kann man an diesen Maschinen den Hubzylinder mit relativ wenig Aufwand mechanisch komplett blockieren. Dann fährt bei einer geplatzten Leitung maximal der Arm ein, und wenn man das vernünftig geplant hat bleibt das Line Array dabei auch aus dem Publikumsbereich heraus.

    Sieht aber trotzdem recht spektakulär aus wenn das passiert: https://www.instagram.com/reel/C9ZCpe1s3…Hlybzg3OXU2b3hv

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • skyworker
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    • 11. August 2025 um 11:19
    • #8

    Hier ums Eck gibt es den Liveliner - eine Aufbauvariante dieses Trucks nutzt den Ladekran als mittigen Hängepunkt für ein Linearray. Ob oder in wie weit da die Mechanik blockiert wird, kann ich nicht sagen.

    Auf dem Cannstatter Wasen werden für das Musikfeuerwerk an einigen Stellen ebenfalls die Ladekrane von Schaustellerfahrzeugen als Tower für die Beschallung verwendet.

    Ich würde aber in beiden Fällen vermuten wollen, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • MatzeRockt
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    • 11. August 2025 um 12:52
    • #9
    Zitat von niggles

    Sieht aber trotzdem recht spektakulär aus wenn das passiert: https://www.instagram.com/reel/C9ZCpe1s3…Hlybzg3OXU2b3hv

    Da ist aber die Leitung nicht geplatzt, sondern ein Schuß von dem Attentatversuch hat die getroffen.

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • secluded
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    • 11. August 2025 um 13:24
    • #10
    Zitat von MatzeRockt

    Da ist aber die Leitung nicht geplatzt, sondern ein Schuß von dem Attentatversuch hat die getroffen.

    ...OT:

    hat der jetzt so gut gezielt oder nicht gut gezielt ?

    Back To Topic:

    Wenn ein Hdraulischer Hebearm verriegelt werden kann, isses für mich dann okay so was zu machen, wenn sowohl die Fläche drunter, als auch die Fläche des Aufschlages bei einem Kippen der Konstruktion frei gehalten würde.

    * Rechtlich ist diese Aussage nicht, nur meine Meinung.

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Schenk
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    • 11. August 2025 um 14:54
    • #11

    Ich oute mich Mal dass ich regelmäßig Krane verwende um Line Arrays zu fliegen.

    Bei Sportveranstaltungen oder Rennen.

    Die LKWs stehen aber immer außerhalb von zugänglichen Bereichen

    Ich weiß ist nicht erlaubt, aber ich finde es trotzdem sicher, denn es sind immer LKWs mit Kranarme für die das einfach nichts ist ein Line Array zu tragen und stehen in nicht zugänglichen Bereichen.

    Auch nach mehreren Tagen stehen die immer an der selben Stelle ohne dass sie sich auch ein paar mm absenken

    Wieso ich das mache? Tower ab einer gewissen Höhe erfordern viel Material und Ballast, das man zwar vermietet aber auch aufbauen muss

    Der LKW kommt vom Veranstalter.

  • floger
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    • 11. August 2025 um 15:00
    • #12

    In abgesperrten Bereichen müsste das doch eigentlich zulässig sein. Es könnte ja auch eine Baustelle direkt neben dem Veranstaltungsgelände sein. Es gelten dann für den Aufbau vielleicht andere Regeln, aber wenn das da mal hängt, dann hängt es - unabhängig vom Rest der Veranstaltung.

  • Online
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    • 11. August 2025 um 16:31
    • #13

    ich hatte letztens den fall, das jemand an einen Baustellen Kran (diese Riesen mit Gitterträgern) einen 3m kreis geflogen hat und da hingen dann 6 tops als Nero ps15 dran. der Ausleger ging über das Publikum, der kreis hing dann wieder auf freiem Acker.

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  • madmax
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    • 11. August 2025 um 19:12
    • #14

    Magic Skys wurden früher auch optional an einen Kran gehangen.

    Was die Sache wohl ein ganzes Stück preiswerter machte.

    Auch weil man so ein Unternehmen mit Glück als Sponsor gewinnen konnte.

    Ist aber wohl nichtmehr zulässig..

    Auch interessant:

    Bungee von Kränen ist scheinbar erlaubt.

    Oder auch einfache Korbfahrten für weniger Mutige...

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  • TomyN
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    • 11. August 2025 um 21:09
    • #15

    Bei den Bungee-Sprüngen etc. hast (hattest) Du einen ganz anderen Sicherheitsfaktor, einen amtlichen Kran mit entsprechenden Fachpersonal.
    Bei dem konkreten Bild geht es um so ein am LKW angebautes 'Kränchen' mit dem normalerweise der Fahrer auf einer Baustelle Ziegel o.ä. von seiner Ladefläche ablädt.

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    • 11. August 2025 um 21:53
    • #16

    du solltest aber nicht das gwicht einer pallette ziegel unterschätzen. die muß auch sicher gehlaten werden und wiegt so 1,7-2to :)

    das ist mit einem 100kg linearray auch ein erheblicher sicherheitsfaktor drinn :)

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    • 11. August 2025 um 21:58
    • #17
    Zitat von test

    das ist mit einem 100kg linearray auch ein erheblicher sicherheitsfaktor drinn :)

    Ich glaub nicht, dass das hinkommt. Also jedenfalls nicht mit etwas, das die Bezeichnung verdient.

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    • 11. August 2025 um 22:04
    • #18

    jetzt mal nicht so kleinlich. mit 130kg passt da schon ein ciray (4tops) und rahmen drann. dafür kann die palette steine aber auch über 2t wiegen :)

    der faktor bleibt bei über 10

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  • MRspeaker
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    • 11. August 2025 um 23:10
    • #19

    Sehr oft sieht man Unernehmen, die Krane dazu benutzen, Lastenfallschirme mit ca. 25m Durchmesser über Puplikum zu fliegen.

    Das man sich unter fliegenden Lasten nicht aufhalten soll, kommt ja erstmal vom Arbeitsschutz. Nicht weil der Kran umfallen könnte, sondern eher weil gehobenes Zeugs wie die erwähnten Ziegelsteinpaletten nicht richtig gesichert sein könnten.

    Ein Deckenkran in einer Industriehalle fährt ja auch erstmal grundsätzlich über den Köpfen der Angestellten.

    Was Krane angeht, werden diese mit einem Sicherheitsfaktor belegt, und wie "Test" schon anmerkte, sind wir mit einem Array durchaus in einem Lastbereich der für einen Kran einen Witz darstellt. Daher würde ich persöhnlich das schon als eigensicher ansehen.

    Ich denke, das ist alles vernünftig umsetzbar, aber zieht halt Arbeit mit sich, wenn man es vernünftig machen will. Stichwort Windlast, Sicherheitsfaktoren, Vorschriften.....

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

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    • 12. August 2025 um 00:15
    • #20

    Wären Kräne so unsicher, dann würden sie wie Leitern bei der bg auf der Abschuss Liste stehen. Man würde auch sehr viel häufiger von doch formidablen Unfällen gerade heute lesen und auf YouTube was sehen. Stichwort Klicks, Geld, Ruhm

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