Guten Tag
Über einen unserer Hauptlieferanten für Audiozeugs wurde folgende Meldung veröffentlicht:
HRB XXX - 05.10.2020: Durch Beschluss des Amtsgerichts XXX ist angeordnet, dass folgende Rechsgeschäfte nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind: Zahlungen auf Forderungen aus dem Steuerverhältnis im Sinne des § 37 AO, insbesondere Umsatzsteuer, sowie Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung an Sozialversicherungsträger und an die Finanzverwaltung (§§ 270a Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 1 S.
Was bedeutet dieser Eintrag? Als Schweizer kenne ich mich im Deutschen Handels- und Konkursrecht halt wenig aus. Ich habe erstmal eine Identifikation verunmöglicht.
Gruss 4Art
PS: Es handelt sich auf jeden Fall nicht um Fake-News...