Im Rahmen eines Aufbaus kam hier die Frage auf, ob ein Motorkettenzug nach dem D8 Plus Standard verwendet werden darf um eine Traverse aufzuhängen, an der zwei Linearrays und ein paar Stufenlinsen hängen (ausdrücklich keine Movingheads).
Ein Anwesender vertrat die Ansicht, dass mit Anschalten der Lautsprecher grundsätzlich Bewegung auf den Lautsprecher ausgeübt wird. Selbst wenn diese eher geringfügig ist (2 x 6er Hang eines 2x8" Linearray) würde das rechtlich zu einer dynamischen Last führen, die ausdrücklich nicht unter d8Plus fällt. Es geht hier weniger um eine bei lauter Musik optisch schwingende Traverse als um die Frage der Haftung, wenn die Traverse runter kommen sollte. Er meinte auch, dass die D8plus eigentlich dahingehend überarbeitet werden müsste bzw. unsauber ist.
Ich war natürlich perplex, aber bei näherer Betrachtung ist der Einwand nicht ganz von der Hand zu weisen.
Hat jemand solch eine Diskussion schonmal gehabt? Gibt es dazu evtl. sogar Richtlinien oder Urteile?
Wie sieht es aus, wenn an der Traverse noch 1 oder mehrere Movingheads hängen?
Aus rein praktischer Sicht kann man natürlich sagen, dass die Dynamik sehr überschaubar ist, vor allem nur bei Lautsprechern. Aber juristisch ist Dynamik nunmal Dynamik...
Bitte keine wilden Spekulationen oder "das hat noch nie einer beanstandet", das bringt niemanden weiter. Irgendwann ist immer das erste Mal.