x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

  • Kommen dann keine Rockbands aus den Staaten mehr zu uns?
    Oder muss ich vor Einlass erstmal 4 Seiten durchlesen und in dreifacher Ausfertigung unterschreiben?
    GANZ armes Deutschland

  • Zitat von "Jack"

    Ich glaube, dass da mehr Zwang sein müsste, damits was bringt, die Leute sind im Ausgang einfach nicht in der Stimmung, vernünftig zu sein.
    Man nimmt einfach noch 20% auf Kredit von Morgen, wo dann ein leiserer Tag ist.


    Also die 20% mehr wären ja gar nicht das Problem...


    Aber wenn ich da so manche Leute lese: 115 dB mitten im Publikum, direkt vor der Box mindestens noch mal 10 dB mehr, das wären 27 dB über oder 50 000% der Wochendosis (bei einer Veranstaltungsdauer von 2 Stunden). Ein Konzert mit 2 Stunden also eine Dosis wie 10 Jahre das arbeitsrechtlich gerade noch zulässige.


    Wobei ich - ehrlich gesagt - nicht glaube, dass alle, die hier mit dB-Werten argumentieren, schon mal einen Leq gemessen haben.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "wora"

    wo stand das nochmal mit dieser untersuchung zum thema hörschäden?
    ich glaub im PP...?


    Ja, es gab da mal einen Bericht mit der Tendenz: dauernde Dröhnung ist gar nicht so das Problem, sehr laute Impulse sind viel schlimmer.


    Das gilt zwar derzeit als wissenschaftliche Aussenseitermeinung, aber meiner Einschätzung nach liegt der Kollege zumindest nicht völlig daneben.


    Zitat

    jedenfalls war es wohl tatsächlich nicht nachweisbar, das leute, die jedes wochenende in laute discos gehen unbedingt hörschäden haben müssten... nur die unverbesserlichen, die sich dann auch noch im auto jeden tag die "volle dröhnung" geben hatten nachweisbare schäden, soweit ich mich erinnere.


    Studien zum Thema Lärmschädigung sind immer etwas problematisch, weil das wissenschaftlich sauber nur mit einem Langzeit-Menschenversuch ginge, aber woher eine ausreichend große Stichprobe herbekommen, die man dann einige Jahrzehnte lang genau definierten Schallpegeln aussetzen kann...


    Die Forschung läuft eher andersrum: Man nimmt die Fälle mit Lärmschwerhörigkeit und versucht dann nachzuvollziehen, wie hoch die Belastungen waren, und das über ein paar zurückliegende Jahre. Dementsprechend hoch ist die Unsicherheit.


    Zitat

    ich glaube wenn man allein die rahmenbedingungen schaffen könnte, das man nicht mehr die möglichkeit hat den kopf direkt vor einen 2" zu halten (da gibt es ja so spezialisten), dann wären wir auch mit 110dB noch im günen bereich. also boxen weiter weg vom publikum (z.b. fliegen) und gut iss...
    jaja, in manchen läden geht das nicht - ich weiss. da muss man dann vielleicht mit verteilten delaylines arbeiten. es kann ja nicht sein, das in einer kleinen lokalität vorne 130dB gefahren werden müssen, damit hinten noch ein bisschen spass aufkommt. das finde ich unverantwortlich, ist aber leider die realität.


    Das ist ja nicht nur eine Sache der Lautsprecheraufstellung. Auch sonst gilt: Mit ein wenig Verstand kann man leicht ein paar dB "einsparen", ohne dass der Spass darunter leidet - im Gegenteil.


    Zitat

    ich möchte vielleicht auch die hersteller mal bitten ihre werbungen zu überprüfen, denn da geht es oft vordergründig um die max. erreichbare lautstärke.
    auch unter technikern ist es oft so, das z.b. mit "meine kann 143dB" geprahlt wird. ist ja schön wenn das teil das kann, aber warum muss man das dann immer auch ausfahren?
    ich glaube das hier ein umdenken stattfinden muss, dann wäre auch vielen geholfen.
    wie wär´s denn mit: "meine klingt aber vieeel besser" ;)


    Weil ich's letzte Woche gerade in einem Buch gelesen haben:


    Zitat von "All Area Access"

    Zur groben Orientierung: Für Veranstaltungen im Freien sollten etwa 20 Watt PA-Gesamtleistung pro erwartetem Gast ausreichen


    Der Autor rühmt sich, Veransaltungen bis 25.000 Leuten als Produktionsleiter betreut zu haben. 500 kW wären dann also ausreichend... :roll:

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  • Heute bin ich mal über den "Karneval der Kulturen" geschlendert und hatte "rein zufällig" einen Schallpegelmesser dabei.


    1.) Gemessen habe ich an vier Bühnen und vor einer Band ohne Bühne, in drei Fällen war der Leq unter 99 dB, in einem Fall 99,6 dB und in einem Fall 105,4 dB. Okay, "Death Metal" war es nicht, aber auch nicht "Liedermacher mit Gitarre", gemessen wurde dort, wo ich den lautesten Punkt vermutet habe.


    2.) Bis auf die Band ohne Bühne waren alle L-Acoustics ARCS und dV-DOSC-Systeme im Einsatz, stets ein wenig zu tief geflogen (Unterkante schätzungsweise 3,50). Eine Layher-Schicht höher wär's gewesen.


    3.) Überall wurde eine recht hohe Dynamik gefahren, vermutlich waren überhaupt keine Kompressoren aktiv. Der Lmax lag immer so etwa 25 dB über dem Leq.


    Gerade bei der 105,4 dB-Bühne hätte der Einsatz eines Kompressors völlig gereicht, um die Sache unter 100 dB zu bringen, da hat einer der Musiker hin und wieder in sein Mikro gebrüllt, wenn man dem einfach mal 10 bis 15 dB gekappt hätte... das hätte auch besser geklungen. (Ohnehin ist meine Begeisterung über den Tontechniker limitert, wenn's pfeift, dann zieht man halt mal den Regler runter, das kann doch nicht so schwer sein...)


    4.) Für solche Veranstaltungen macht es einfach keinen Sinn, einen Beurteilungspegel über den ganzen Tag zu bilden, da bleibt ja keiner 12 Stunden am maßgeblichen Imissionsstandort "angenagelt".


    5.) Muss es denn sein, dass alle paar Meter ein Stand eine eigene Beschallungsanlage hat, jeder mit einem eigenen Programm, fast alle mit bösen Kompressionstreibern und/oder nahe der Clipping-Grenze? Kann da der Veranstalter nicht vorschreiben: Von jeder Bühne wird das Signal in die Straßen rein verteilt, wer will, darf beschallen, aber bitte mit einheitlichen Signal? Dann muss auch keiner so weit aufdrehen, dass es böse klingt.


    6.) Kann man während des Umbaus nicht mal die Kanäle muten? Kann man die Wedges nicht auspfeifen, solange noch kein Publikum da ist? :roll:

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  • Es sagt ja keiner (hoffentlich) daß die angestrebten 99dB immer zu leise wären. Trotzdem existieren hin und wieder Konzerte, die abhängig vom Raum und Musikstil höher gefahren werden (sollen).


    Mir erscheint es einfach zu problematisch, wenn nicht gar unmöglich, diese Grenzwerte immer harmonisch mit dem Wunsch der Auftraggeber und Zuhörer in Verbindung zu bringen. Ich hätte kein Problem damit ein Heavy Metal Konzert damit zu fahren, ist sogar entspannter, die Band, der Veranstalter und erst recht die Zuschauer sehen das aber häufig anders.


    Ein weiteres Problem hatte ich, wie auch andere, schon angedeutet, es fehlt m.E. die wirklich fundierte wissenschaftliche Grundlage. Es gab diese Berichte nicht nur in der PP, sondern in mehreren Blättern (z.B. der Spiegel), diese bezogen sich auf die einzige wissenschaftliche Untersuchung die mal vorgenommen wurde (die die Richtlinien der Überprüfung standhielt) und zu aller (auch der Untersuchenden) Überraschung war eben ein Teil des Ergebnisses eine Nichtlinearität in Bezug auf lautes Hören und Schwerhörigkeit. Als weiteres kam noch eine Aussage zum (positiven oder negativen) Stress hinzu, die Resultate veränderten sich je nach Bewertung durch den Hörer.


    Auch finde ich die Abzüge von sagenhaften 19 dB ab unter 100 Hz recht spekulativ, wer kann denn schon eine Annahme treffen, daß die Druckwellen in den Bereichen weniger schädlich für das Ohr sind, das Prinzip der Härchen funktioniert genauso und kann damit den Verlust bedeuten (Absterben).


    Eigentlich höre ich persönlich weniger laut (empfinde ich als angenehmer) Musik, ansonsten kommen Stöpsel rein, fertig. Das ist meine persönliche Sache, ich muß da nicht bevormundet werden.


    Ich bin jetzt seit zweite Hälfte der 70er in der Beschallung und lt. meinem Ohrenarzt schaffe ich noch immer über 16 KHz, obwohl die Konzerte damals auch nicht eben leise waren. Evtl. ist ja der allgemeine Stressfaktor doch bedeutsamer als angenommen.


    PS: Irgendwie fällt mir immer das Beispiel der Videospiele ein, es verbietet ja auch keiner das Spielen weil einige Leute bei raschen Bewegungen zu Krampfanfällen neigen, da gibt es einen Warnhinweis und gut.

    Gruß Frank

  • Zitat von "ADMIN"

    ...
    4.) Für solche Veranstaltungen macht es einfach keinen Sinn, einen Beurteilungspegel über den ganzen Tag zu bilden, da bleibt ja keiner 12 Stunden am maßgeblichen Imissionsstandort "angenagelt".


    5.) Muss es denn sein, dass alle paar Meter ein Stand eine eigene Beschallungsanlage hat, jeder mit einem eigenen Programm, fast alle mit bösen Kompressionstreibern und/oder nahe der Clipping-Grenze? Kann da der Veranstalter nicht vorschreiben: Von jeder Bühne wird das Signal in die Straßen rein verteilt, wer will, darf beschallen, aber bitte mit einheitlichen Signal? Dann muss auch keiner so weit aufdrehen, dass es böse klingt.
    ...


    Meine Meinung, Sinn würde es bei derartigen VAs nicht machen.
    Ich kenne solche Arten von Veranstaltugen zu Genüge, jeder schaut doch, daß möglichst viele zum eigenen Bierstand torkeln sollen, also rauf bis die LS knarzen. Ich erlebe sogar immer wieder daß die Stände selbst dann nicht ausmachen wenn auf einer größeren Bühne eine Gruppe spielt. Und da sich jeder in "Rufweite" befindet kommt das besonders gut. Auch immer wieder gut: die Künstler haben sich auf einer Bühne verspätet und trotz vorheriger Absprache läuft es dann auf unserer, auf der gegenüberliegenden...

    Gruß Frank

  • Zitat von "logi"

    Es sagt ja keiner (hoffentlich) daß die angestrebten 99dB immer zu leise wären. Trotzdem existieren hin und wieder Konzerte, die abhängig vom Raum und Musikstil höher gefahren werden (sollen).


    Mir erscheint es einfach zu problematisch, wenn nicht gar unmöglich, diese Grenzwerte immer harmonisch mit dem Wunsch der Auftraggeber und Zuhörer in Verbindung zu bringen. Ich hätte kein Problem damit ein Heavy Metal Konzert damit zu fahren, ist sogar entspannter, die Band, der Veranstalter und erst recht die Zuschauer sehen das aber häufig anders.


    Nun, der Veranstalter haftet für die ganze Sache. Wenn der sagt "lauter", dann macht man halt lauter und gut ist: sein Risiko. Und das Schild "Nein, wir dürfen nicht lauter" dürfte dann am FOH wohl so selbstverständlich sein wie die Rolle Gaffa.


    Aber machen wir uns mal nichts vor: Alle Musikstile mit dem Wort "Metal" im Namen (und noch ein paar andere) werden wohl nicht sehr glücklich mit einer solchen Beschränkung werden...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Also Kollegen!


    Was von uns Mischern getan werden kann wurde nun schon dreimal im Kreis herumdiskutiert. Meine Erfahrung als (meist) Hausmischer in Clubs bis 500 Personen zeigt aber auch - so wie die einiger anderer Diskussionsteilnehmer hier - dass wir viel zu oft gegen zu laut aufgedrehte Marshall-Halfstacks und krachende Drums ankaempfen muessen. Dann vielleicht auch noch in einem Betonraum und hurra, die Crashbecken blasen dich 15m von der Buehne entfernt noch weg.


    Ich bin zwar jetzt schon seit ein paar Jahren nicht mehr aktiv Trompeter, habe allerdings zuvor ca. 15 Jahre in grossen Ensembles mitgewirkt. Dort MUSS man Teamplayer sein. Wenn's mal nicht so laut sein darf, dann spielt man eben nicht auf Volllast oder man nimmt anderes Equipment (sprich Mundstueck, andere Trompete). In Arrangements werden auch oefters mal Daempfer empfohlen, einerseits um fuer anderen Klangcharakter zu sorgen, andererseits auch um die Lautstaerke runter zu schrauben.


    Hier liegt meiner Meinung nach das grundliegende Problem kleiner Clubs: Unerfahrene Bands mit mangelden Kenntnissen im Arrangieren, unzureichender Beherrschung ihrer Instrumente und zu wenig Geld/Einsicht um sich mehrere Sets - laute, leise und stumme - Instrumente zu leisten.


    Ich sehe die optimale Situation fuer eine Rockband so: Jeder hat mehrere Sets an Instrumenten mit, und sucht sich das passende fuer die Situation aus:


    1x optimale Drums (= Wunschdrums & Cymbals des Schlagzeugers)
    1x leise Snare, set leisere Cymbals
    1x komplette E-Drums


    1x optimales Bassstack (= Wunschstack des Bassisten)
    1x Bass-POD od. aehnl.


    1x optimales Gitarrenbesteck
    1x kleiner Gitarrenamp
    1x Schraeg od. Hochsteller fuer Gitarrenstack
    1x POD od. aehnl.


    Und jeder Saenger kauft verd** nochmal sein eigenes Mic und uebt Mic-Technik, damit man mal ordentlich Pegel bekommt, und nicht die Backline genauso laut im Vocal-Mic ist wie die Saenger!!


    Mit der Ausruestung und ein bisschen Hirn beim Aufbau sollte es eigentlich immer moeglich sein, unter den gegebenen Umstaenden vernuenftige Pegel und brauchbares Monitoring zu fahren.


    Und fuer all diejenigen, die jetzt anfangen ueber die Klangqualitaet von POD und E-Drums zu noergeln: Im 500 Leute Club wird keiner den Unterschied merken. Ich sag ja nix zu High-End PAs (hab ich keine Erfahrung damit), da kanns vielleicht merkliche Unterschiede geben.


    Das waere in meinen Augen professionell. Wenns Geld nicht reicht, dann halt nur einen Behringer POD-Verschnitt und kein zweites Set Amps und nur E-Cymbals statt den lautesten Crashs - kann man auch abgefahrene Sounds draufprogrammieren, waer noch ein zusaetzliches Zuckerl.


    meine 0.02 groschen


    lg, Thomas

    "Klappe zu Gehirn! Sonst kriegst du eins mit dem Wattestäbchen."
    H. J. Simpson


    Thomas Albenberger
    Österreich

  • Auch Bierzeltbesitzer von so "normal" Größen wie 25mx10m werden nicht glücklich sein. Dort kann man machen was man will man kommt nicht hoch genug und von den Leuten weg.


    Seit wann gilt jetzt eigentlich das amerikanische Gesetz für Deutschland? Kann mich noch an Rechtssprechungen erinnern wo der Angeklagte in Deutschland solange als unschuldig behandelt worden ist bis ein Beweis dafür vorlag das er schuldig ist. Das würde ja heißen, daß jeder Zuschauer eine Messung machen müßte...


    MfG

  • sachsensound:


    ...und wenn's soweit kommen würde dann würden dir hundert Klugscheisser mit nem Taiwan-Tec Messgerät in der Hand am FOH erklären, dass du "drüber" bist und sie jetzt die Veranstaltung per Anzeige dichtmachen, ob du eigentlich völlig wahnsinnig wärst und wer dich ans Pult gelassen hätte. In diesem ganzen Dauergeschwalle kämst du gar nicht zu Wort und hättest deshalb keine Chance auf den geschlossenen Masterfader zu verweisen und auf die Tatsache, daß der Krach exklusiv aus dem aufgerissenen Marshall Full Stack auf der Bühne kommt. :mrgreen:


    Janko

    "Lauter" ist nicht "besser"

  • Erinnert sich einer an diese Sonnenpflaster? Das musstman sich ankleben und wurde durch die Verfärbung gewarnt, noch länger an der Sonne zu bleiben.
    Sowas geht doch made in China mit nem LEQ Messer und ner roten LED, die sagt, jetzt ist Schluss für heute. Wär echt der Renner.

  • Zitat von "sachsensound"

    Seit wann gilt jetzt eigentlich das amerikanische Gesetz für Deutschland? Kann mich noch an Rechtssprechungen erinnern wo der Angeklagte in Deutschland solange als unschuldig behandelt worden ist bis ein Beweis dafür vorlag das er schuldig ist. Das würde ja heißen, daß jeder Zuschauer eine Messung machen müßte...


    Die Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht, bei den Schmerzensgeldprozessen sind wir aber im Zivilrecht, und da spricht man auch nicht vom Angeklagten, sondern vom Beklagten.


    Und auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Weil die DIN 15905 Teil 5 eine Messpflicht des Veranstalters vorsieht, kam der Bundesgerichtshof zu der Ansicht, hier eine sogenannte Beweiserleichterung vorzusehen.




    Und mit Amerika hat das erst mal nichts zu tun.

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  • Zitat von "ADMIN"


    Und auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Weil die DIN 15905 Teil 5 eine Messpflicht des Veranstalters vorsieht, kam der Bundesgerichtshof zu der Ansicht, hier eine sogenannte Beweiserleichterung vorzusehen.


    Und das ist ja gerade der Quatsch!


    Wer gibt den DIN Leuten denn die Handhabe einfach so eine Vorschrift zu erstellen?


    Wer will denn sinnvoll festlegen, weshalb der Veranstalter in der Beweislast ist?


    Ich weiß es. Über die Begründung kann man nur mit dem Kopf schütteln!
    Stefan

  • @ admin

    Zitat

    Und auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Weil die DIN 15905 Teil 5 eine Messpflicht des Veranstalters vorsieht, kam der Bundesgerichtshof zu der Ansicht, hier eine sogenannte Beweiserleichterung vorzusehen.


    Räusper... vielleicht kann ich Dir zukünftige Wiederholungen ersparen:
    Nenne mir bitte mal den Abschnitt, in dem die Messpflicht des Veranstalters erwähnt wird. Ich habe die 15905 Teil5 hier liegen und kann das einfach nicht finden.


    Die Norm legt das Verfahren fest, wie ein Beurteilungspegel einer Musikveranstaltung zu messen ist. Da steht aber nicht, ob, wann und warum gemessen werden soll.


    vielleicht kann jemand dem Bundesgerichtshof mal einen Tip geben, die zitierte Norm mal zu lesen, ...wahrscheinlich war sie ihnen einfach zu teuer :mrgreen:


    rockline


    Zitat

    Wer gibt den DIN Leuten denn die Handhabe einfach so eine Vorschrift zu erstellen?


    Ja, das ist in der Tat fragwürdig.



    :!: Es folgt ein subversiver Ausflug :!:
    Lass uns DOOF gründen. Deutsche Organisation Ohne Fehler.
    Wir denken uns Papierchen aus und verkaufen sie so teuer, dass sie niemand haben will. Dann gründen wir eine zweite gewinnorientierte Organisation DEPP. Deutsche Eintracht Persönlicher Profilneurosen.
    Als solche treten wir als Retter der Menschheit auf und empfehlen die Papierchen von DOOF, denen wir hohen Sachverstand (natürlich keinen höheren als DEPP) bescheinigen. Dann gründen wir noch einen VERBAND FÜR TROTTEL. Der macht nichts, außer allen zu versichern, die DEPP zweifelhaft finden, dass die Vorschläge von DOOF für alle Trottel und sogar auch für Idioten ihre Gültigkeit haben. Sollst mal sehen, schon nach 5Jahren sind wir reich und nach zehn Jahren richtet auch der Bundesgerichtshof nach unseren Papierchen.
    Genau so ist schließlich auch der Beruf der Fachkraft für Veranstaltungstechnik entstanden.


    Aber Scherz beiseite. Kritisch sind die Gerichtsurteile, da hast Du Deine "Handhabe" (Man nennt sie Verfassung, glaube ich). Was wir brauchen, sind etwas sorgfältigere Richter, wenn es schon keine guten Anwälte mehr gibt.


    Am besten, wir fangen damit an und sind erstmal sorgfältige Tontechniker.

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • @TonOpa: Ich will jetzt nicht alles Kommentieren was du gesagt hast, aber die DIN ist eben nur eine anleitung um nach einer bestimmten Methode, reproduzierbar und überall gleich die "Schalldosis" zu ermitteln.


    Diese Dosis sagt nicht aus wo man messen soll, es ist eine technische beschreibung die ganz bestimmt festgelegt ist.


    Der Veranstalter SOLLTE Messen, damit er in einem Rechtsstreit nachweisen kann das die als unbedenklich geltende Dosis nicht überschritten wurde.


    Die meisten DIN Normen (alle?) enthalten kein muss das sie angewandt werden, aber jemand anders fordert das du sie anwendest..

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?


    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Jetzt gebe ich als kleiner Hell/lautmacher auch meinen Senf dazu:
    DIN-Normen sind der "Stand der Technik", an denen sich die Rechtsprechung orientiert. Siehe oben geschilderter Fall. ( :roll: )


    Die VDE-"Vorschriften sind letztendlich auch nur DIN-Normen.
    Würde da einer von uns heftig regelwidrige Dinge bauen? Nein.
    Ein Gerät oder eine erbrachte Bauleistung lassen sich im Nachhinein (Schadensfall) auf ihre Normkonformität prüfen, ein Schallpegel nicht.
    Es bleibt letztendlich nur eines übrig: Messen, um zu beweisen, ich habe Normkonform "laut gemacht".
    Wann kommt das 1000,- - Meßgerät mit Schnittstelle für´s Protokoll auf dem Notebook?


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur


  • Ja, auch der BGH muss haushalten... :mrgreen:


    Aber im Ernst:


    1.) Warum gemessen werden muss, steht schon in der Überschrift "Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums".


    2.) Wo gemessen wird, ergibt sich erst einmal auch aus der Überschrift "Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen", In Abschnitt 1 werden die Konzertsäle noch explizit erwähnt, und daass Lautsprecherdurchsagen in Gefahren- oder Katastrophenfällen von dieser Norm nicht betroffen sind. (Wenn man jetzt die ganze Veranstaltung als "Lautsprecherdurchsage im Gefahrenfall" deklariert? Dann muss man nur noch auf einen Richter stossen, der dieser Argumentation folgt....)


    In der Urteilen vom OLG Karlsruhe und vom BHG geht es tatsächlich auch um die Frage, ob denn diese DIN-Norm auch in einem Zelt zu gelten hat.


    3.) Wann gemessen werden muss, steht dann in 4.5: "Während der Musikdarbietung wird nach Abschnitt 4.4.3 der A-Schalldruckpegel LA(t) für den maßgeblichen Immissionsort nach Abschnitt 4.2 ermittelt"




    Was jetzt in der DIN-Norm tatsächlich nicht steht, ist, dass der Veranstalter messen muss. Er muss es ja auch nicht persönlich tun.


    Durch seine Veranstaltung bringt er aber eine Gefahr in Verkehr, somit obliegen ihm die Verkehrssicherungspflichten. Das ist jetzt aber tatsächlich nicht DIN 15905 Teil 5, sondern allgemeines Haftungsrecht.

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  • Zitat von "ADMIN"

    Bei einer normalen Rockveranstaltung haben wir (am theoretischen 1m-Punkt): 140 dB Peak, 130 dB Lmax und 120 dB Leq. Uns interessiert jetzt nur der Leq.


    Nachdem ich in den letzten Tagen mal gezielt den Lmax ermittelt habe (der interessiert bei einer normgerechten Messung nicht, deshalb habe ich ihn noch nie ermittelt...) muss ich feststellen, dass diese Zahlen nur für stark komprimierte Musik gelten, also professionell produzierte und gemasterte Werke.


    Bei Live-Veranstaltungen, die nicht massiv komprimier werden, liegt der Lmax so etwa 25 bis 30 dB über dem Leq. Bei 120 dB am theoretischen 1m-Punkt würde das also heissen: Lmax bei 145 dB, Lpeak noch mal 10 dB mehr.





    (Am Rande die Zahlen von der gestrigen Veranstaltung: Wünsdorf, Smokie, Slade, The Lords, tief geflogenes EAW-Line-Array (man musste von der Bühne in zwei Zelte "reinschiessen"), am Anfang (The Lords) etwa 94,2 dB am FOH, 102,4 dB am maßgeblichen Imissionsort, am Ende (Slade) 98,7 dB am FOH, alle Werte Leq A-bewertet.


    Die Idee, das LineArray einfach 2m höher zu hängen, wäre nicht nur am Rigg gescheitert, man wäre auch höher als die Zelte gekommen. Auf der anderen Seite: Wenn die FOH-Techniker nicht so gegen ihre C5-Senke angemischt hätten, dann wäre es nicht nur leiser, sondern auch gefälliger gewesen...)

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