Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

  • Ich hätts zwar gern zum passenden Thread in 'Diskussion Über' gestellt, aber da hierher verwiesen wird:
    Um der Cache-Problematik von Suchmaschinen zu begegnen, bleibt einer weitere Option, das Warnungenbrett selektiv vom Crawler/Robot auszuschließen. Technisch nicht weiter aufwändig, man muss nur im HTML-Header des Warnungen-Bretts die Zeile

    Code
    <META NAME="ROBOTS" CONTENT="NOINDEX">

    hinzufügen. (Inwieweit man phpBB dazu modifizieren muss, lasse ich jetzt dahingestellt)


    Ist halt auch die Frage, ob man nicht eigentlich will, dass Suchmaschinen darauf verweisen...


    Greets,
    N-Dee

    There are only 10 types of people in the world: Those who understand binary, and those who don't

    • .
      Ich komme aus einem anderen Forum hierher,
      weil euer Problem mit Frontal21 auch bei uns diskutiert wird.
      Euren "Pranger" habe ich sehr sorgfältig durchgelesen, damit ich mir ein
      eigenes Urteil bilden kann.


      Anschließend habe ich einen Eintrag im [url=http://www.zdf.de/ZDFforum/ZDFde/inhalt/2/0,1872,2344994,00/F3570/]Frontal21-Forum[/url] geschrieben,
      der aber bisher noch nicht freigegeben wurde. Verfaßt habe ich den Text
      um 10:53 h; wenn das ZDF meinen Artikel bis morgen um 12:oo h noch
      nicht freigeschaltet hat, so betrachte ich den als zensiert und werde eine
      Kopie in meinen Blog einstellen. Möglicherweise hat mein erster Blog-Artikel
      denen ja schon nicht gefallen?


      Den hiesigen "Pranger" halte ich zwar auch für rechtlich problematisch,
      aber dennoch berechtigt. Der in der Sendung daraus zitierte Vorfall
      eignet sich jedoch überhaupt nicht als "Musterbeispiel", da der Beschwerdeführer
      (bei Frontal21) ja selbst einen sehr respektablen Gebrauch von eben diesem
      Brett Warnungen gemacht hat (Google-Cache sei dank).


      Meine Meinung
      Die Sendung von Frontal21 war schlampig recherchiert und nicht objektiv.


      Netzgärtner Kurt
      .

  • das muss einfach gestellt sein. irgendwie musst du irgendwelche feinde haben, die dich fertsch machen wollen. so wie die ganze sache aussieht hat am ende das ZDF das ding so gedreht, dass man überhaupt was senden kann... wer kennt das nciht: zwei tage vor VA erfährt man, was noch alles fehtl und es bricht hektik aus...und bei ZDF hat man halt zwei tage vor der sendung nen anruf bekommen von diesem weich.. mit mutti-heulstimme: da schwärzt mich einer an, ich muss um meine existenz bangen...



    einfach nicht darauf reagieren bzw. eine richtigstellung verlangen. schließlich hast du das recht auf gegendarstellung, wenn dies zutrifft:


    Staatsvertrag über Mediendienste
    II. Abschnitt: Besondere Pflichten und Rechte der Anbieter
    § 10 [Gegendarstellung]


    (1) Jeder Anbieter von Angeboten nach § 6 Abs.2 ist verpflichtet, unverzüglich eine Gegendarstellung der Person oder Stelle, die durch eine in seinem Angebot aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist, ohne Kosten für den Betroffenen in sein Angebot ohne Abrufentgelt aufzunehmen. Die Gegendarstellung ist ohne Einschaltungen und Weglassungen in gleicher Aufmachung wie die Tatsachenbehauptung anzubieten. Die Gegendarstellung ist so lange wie die Tatsachenbehauptung in unmittelbarer Verknüpfung mit ihr anzubieten. Wird die Tatsachenbehauptung nicht mehr angeboten oder endet das Angebot vor Ablauf eines Monats nach Aufnahme der Gegendarstellung, so ist die Gegendarstellung an vergleichbarer Stelle so lange anzubieten, wie der Betroffene es verlangt, höchstens jedoch einen Monat. Eine Erwiderung auf die Gegendarstellung muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf nicht unmittelbar mit der Gegendarstellung verknüpft werden.


    (2) Eine Verpflichtung zur Aufnahme der Gegendarstellung gemäß Absatz 1 besteht nicht, wenn


    1. der Betroffene kein berechtigtes Interesse an der Gegendarstellung hat,
    2. der Umfang der Gegendarstellung unangemessen über den der beanstandeten Tatsachenbehauptung hinausgeht,
    3. die Gegendarstellung sich nicht auf tatsächliche Angaben beschränkt oder einen strafbaren Inhalt hat oder
    4. die Gegendarstellung nicht unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach dem letzten Tage des Angebots des beanstandeten Textes, jedenfalls jedoch drei Monate nach der erstmaligen Einstellung des Angebots, dem in Anspruch genommenen Anbieter schriftlich und von dem Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet, zugeht.


    (3) Für die Durchsetzung des vergeblich geltend gemachten Gegendarstellungsanspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf dieses Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung entsprechend anzuwenden. Eine Gefährdung des Anspruchs braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. Ein Verfahren zur Hauptsache findet nicht statt.


    (4) Eine Verpflichtung zur Gegendarstellung besteht nicht für wahrheitsgetreue Berichte über öffentliche Sitzungen der übernationalen parlamentarischen Organe, der gesetzgebenden Organe des Bundes und der Länder sowie derjenigen Organe und Stellen, bei denen das jeweilige Landespressegesetz eine presserechtliche Gegendarstellung ausschließt.


    http://www.beschwerdezentrum.d…htliches/recht_presse.htm

  • Zitat

    ...wer kennt das nciht: zwei tage vor VA erfährt man, was noch alles fehtl und es bricht hektik aus...


    Nun, wenn das bei dir so läuft, spricht das nicht gerade für deine Company :D


    Schon mal vorab: Ich habe ganz gute Kontakte zu den Medien, seien es die "öffentlich rechtlichen" oder die "privaten". Diese bekommt man halt zwangsläufig, wenn man sich über Jahre mit Medientechnik etc. beschäftigt.
    Ich habe es aber nicht nötig mich dort mit meinen Problemchen anzupreisen !
    Den Redakteur von Frontal kannte ich bisher jedenfalls nicht.


    Ich mag es allerdings nicht, wenn mir jemand ungerechtfertigterweise an's Bein pissen will.


    Gestern habe ich eine Mail von Micha erhalten, werde morgen mal versuchen ihn telefonisch zu erreichen und einiges zu klären.


    Danach gibt es evt. ein paar Infos von mir und zu meinem "Fall".

  • Frontal hatte ich früher mal auch gerne gesehen.
    Dann kam aber ein Beitrag über Evolutionsgegner und die sonst übliche Objektivität und dass man beide Seiten kritisch beleuchtet, war dort nicht mehr.
    Stattdessen machte man keinen Hehl daraus, auf welcher Seite man steht, behauptete, die Evolutionstheorie sei ein Fakt, wie, dass die Erde keine Scheibe ist.
    Für mich ist Frontal letztlich nur billige Propaganda und irgendwann nehmen sie sicherlich noch Islamkritische Websites ins Visier und werden diesen Faschismus unterstellen. Ich traue Frontal vieles zu, nur keine ehrliche Berichterstattung.
    Mich wundert gar nicht, dass sich bei den ZDF Spots und auf Plakaten die Leute ein Auge zuhalten, beim ZDF muss man wohl immer ein Auge zudrücken.

  • Antwort der Frontal21-Redaktion auf eine mahnende und "traurige" Mail von mir:


    ...Relativ gerechnet sind es nur sehr wenige Foren und
    Weblogs und Seiten, in denen Persönlichkeitsverletzungen
    stattfinden. Doch bei ca. 8 Mrd. Internet-Seiten sind auch
    kleinste Promille-Anteile an Verleumdungen in absoluten
    Zahlen schon heftig und in x-tausenden von Einzelfällen auch
    sozial oder wirtschaftlich quasi tödlich.
    Darüber wurde bisher in der Netz-Community leider kaum
    diskutiert. Das möchte ich hiermit anstoßen.

    In solche rechtsfreien Räume werden anonyme Denunzianten,
    Rachsüchtige und Wichtigtuer rasch nachstoßen, denn
    Verleumdungskampagnen bringen ja wirtschaftliche Vorteile,
    befriedigen Rache und Wichtigtuerei. Ich glaube nur begrenzt
    an die ehtische Verantwortungsbereitschaft mancher kleiner
    Foren-Betreiber, habe einige Foren in meinem Filmbeitrag auch
    gezeigt. Genau dort aber werden sich "Hass-Seiten" ansiedeln,
    und der Google-Automat transportiert Verleumungs-Postings
    zielsicher an jeden ahnungslosen User, der nur den Namen des
    Opfers eingibt, weil er vielleicht nur nach dessen
    Telefonnummer sucht.

    Dazu kommt ein weiteres Problem: Kleine Foren (mit nur
    wenigen Besucher) werden laut Aussage eines
    Google-Juristen(Podiumsdiksussion der Suchmaschinen in Berlin
    am 21. 9. in Berlin) viel seltener aktualisiert als die
    großen Provider und Foren mit vielen Besuchern. Das
    bestätigte mir Dr. Haller von Google-Deutschland danch noch
    einmal ausdrücklich.

    Die Folge: Steht eine Verleumdung in einem kleinen Forum,
    dann bleibt sie - auch nach einer Korrektur oder Löschung -
    noch einige Zeit ungelöscht weiterhin im Google-Cache.
    Monatelang, jahrelang tut das Verleumdungsgift dann seine
    Wirkung. Wer also langfristig verleumden will, kann das in
    kleinen Foren am wirksamsten.

    Im Falle unseres Film-Beispiel "Jürgen S****,
    Veranstaltungstechnik" wurde die - grundlose - Verleumdung
    sogar unmittelbar vor unserer Sendung noch aus dem
    http://www.pa-Forum.de (Warnungen) herausgenommen. Das geschah, weil
    Jürgen S**** sich beschwerte, zudem lief im ZDF bereits ein
    Ankündigungstrailer.

    Trotzdem meldete der Google-Cache auch weiterhin noch
    mindestens eine Woche lang weiterhin die harte "Warnung vor
    Jürgen S****..." - sogar ohne jeden Lösch-Hinweis im
    pa-Forum. Schuld daran ist das pa-Forum: Klickt man über
    diesen Google-Link dorthin, landet man nämlich wieder beim pa-Forum.

    Das pa-Forum zeigt jedoch nicht etwa einen Lösch-Vermerk,
    sondern man landet auf dessen Login-Seite, mit der
    Aufforderung, sich erst mal anzumelden. Der gewöhnliche User
    tut das natürlich nicht, er sucht ja oft nur eine Adresse
    mit Telefonnummer. Für den User bleibt also nur als Info die
    alte Verleumdung über einen angeblichen Zahlungsverzug -
    möglicherweise jahrelang. Das kann für eine kleine Firma tödlich sein.

    Es ist nur zu hoffen, dass das pa-Forum künftig einen
    Löschhinweis veröffentlicht, und dass Google die Warnung vor
    Jürgen S.***, Veranstaltungstechnik, rausnimmt.


    Das grundsätzliche Problem ist:
    -------------------------------

    * Jedermann, der über eine Suchmaschine nur nach einem Namen
    fragt, bekommt ungefragt auch Verleumdungen mit aufgelistet.
    Selbst dann, wenn die "Ur-Denunziation" im Forum schon wieder
    gelöscht ist. Das ist zwar technisch bequem für die
    Suchmaschine, ist jedoch ein rechteverletzender Zustand. Kein
    User hat ein Informationsrecht auf unbewiesene,
    persönlichkeitsverletzende Gerüchte.

    * Je seltener ein Forum angeklickt wird, um so seltener wird
    das Forum auch durch die Crawler der Suchmaschinen
    angesteuert. Um so seltener aktualisiert die Suchmaschine
    einzelne Einträge, übernimmt Korrekturen oder Löschungen. Das
    spart der Suchmaschine zwar Kosten. Die schlimme Folge aber
    ist: Gerade in selten besuchten Foren wirkt Verleumdungsgift
    besonders langfristig, es fehlt die Aktualisierung.

    * Das Verleumdungsgift erreicht aber über die Suchmaschinen -
    wie vom Verleumder beabsichtigt - automatisch und gezielt
    alle Menschen und Firmen, die für den Verleumdeten als
    Beziehung wichtig sind. Sein Beziehungsgeflecht wird so
    heimtückisch und hinterrücks angegriffen, beschädigt,
    zerstört. Kaum ein Verleumdeter wird erfahren, wie wirksam
    ein Unbekannter seine geschäftlichen, beruflichen oder
    privaten Beziehungen torpediert hat. Das erfährt er nur von
    jenen, dies es nich ganz glauben wollen - die anderen sind
    längst fort. Möglicherweise wird er auch - als potentielles
    Betriebsrisiko - bei einer künftigen Bewerbung nicht mehr
    berücksichtigt - als Folge der Verdächtigung, Verleumdung,
    Beschimpfung.

    Lösungsmöglichkeiten
    --------------------

    Es besteht offenbar eine im Einzelfall katastrophale
    Informations-Verzögerung zwischen Foren und Suchmaschinen.
    Lösungsmöglichkeiten müssen sich am Verursacherprinzip
    orientieren - und nicht nur an der bloßen Möglichkeit,
    lediglich im Forum eine "Gegendarstellung" zu plazieren, wenn
    man zufällig von einer Verleumdung erfährt.

    1. Forenbetreiber sollten bindend (per Gesetzessanktion oder
    vertraglich) verpflichtet werden, Löschungen aus Gründen
    einer schweren Persönlichkeitsverletzung sofort möglichst
    allen relevanten Suchmaschinen zu melden, mit dem Ziel, diese
    auch dort löschen zu lassen.

    2. Alle Suchmaschinen müssten verpflichtet werden, ein
    schnell arbeitendes Korrektur-Portal speziell für Foren
    anzubieten. Dessen Aufgabe wäre es, aktuelle Foren-Löschungen
    nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen sofort in die eigenen
    Suchergebnisse aufzunehmen, also gelöschte Foren-Meldungen
    ebenfalls sofort zu löschen. Dies ist allen Suchmaschinen
    zuzumuten, da der technische und personelle Aufwand nur
    gering ist und es vergleichweise nur selten zu solchen
    Löschungen kommt.

    Google behauptet, es habe ein solches Portal speziell für
    Foren für dringende Löschungen, jeder Forumbetreiber müsse
    das kennen. Meine Umfragen ergaben: Das kennt niemand. Hier
    fehlt zumindest eine Informationsoffensive - und die
    suchmaschinen müssen gezwungen werden, solche
    Korrektur-Portale nicht hinter einem Schwall von Unterlinks
    zu vestecken - um die Zahl von Löschungsanträgen zu minimieren.

    3. Wenn Foren einen verleumderischen Beitrag aus rechtlichen
    Gründen (Persönlichkeitsverletzung) löschen, müssten sie auch
    gezielt auf diese Löschung hinweisen. Es kann nicht
    akzeptiert werden, wenn - wie im pa-Forum - eine gelöschte,
    verleumderische Seite lediglich durch eine nichtsssagende
    Login-Seite ersetzt wird, mit der Auforderung "geben Sie
    Benutzername und Kennwort ein". Damit wird lediglich der
    Eindruck erweckt, hinter dem Login könnte man weitere Details
    zur Verleumdung finden. Die Verleumdung wirkt weiter.

    Diese Zusammenhänge sollten Forenbetreiber eigentlich wissen.
    Ich halte es für feige und unredlich, wie sich fast Alle der
    längst fälligen Diskussion mit dem Argument des Grundrechts
    auf Meinungsfreiheit entiehen, und dafür
    Persönlichkeitsverletzungen wie "Kollaterialschäden" in Kauf
    zu nehmen.

    Grundrechte haben stets immanente Grenzen: Nämlich dort, wo
    sie die Grundrechte anderer verletzen. Das gilt auch im Internet.

    Mit freundlichen Grüßen
    XXXXXX
    ZDF, frontal21
    Ø XXXX@zdf.de



    Nachtrag:
    Übrigens hat Google die (im pa-forum längst gelöschte)
    "Warnung vor Jürgen S.***" soeben exclusiv aus der
    Suchliste genommen. Offenbar händisch, denn die übrigen
    namentlichen pa-forum-Warnungen werden noch angezeigt. Ich
    hatte den Fall dem Google-Deutschland-Justiziar Dr. Haller
    auf einer Podiumsdiskussion der Suchmaschinen-Betreiber vorgehalten...

  • Dito, und es zeigt doch eindeutig das Herr Kurz nicht der erfahrenst zu sein schein auf dem Gebiet der Internetmedien, den er beschränkt sein Denken leider nur auf Deutsches Recht und Niveau, das aber das Internet an sich, International ist und somit nur wieder Deutsche Betreiber eingeschränkt werden würden, da fehlt wohl die Verständniss der Materie.


    Der Fall Jürgen S. ist doch wohl auch dem selbstverschuldem des Betroffenen nahe zu legen. Man kann mit sowas auch anderst umgehen. Hatten wir auch schon, entweder ich fresse diesen mir wegfallenden durchlaufenden Posten weil es eh nur Penuts sind oder ich bezahle die Rechnung und fordere aber von meinem Gegenüber das er diese neu, in richtiger Form stellt und sollte das ein Kleinstunternehmen sein, das keine Mwst. ausweisen darf, sagt mein Steuerberater, persönliches Pech! Das passiert wenn man aus Mücken Elephanten macht und nun sind wir dabei Herden zu züchten.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Auf weitere Email-Anfragen nach o.g. Standardantwort reagiert man mir gegenüber in der Zwischenzeit recht dünnhäutig.


    [ironiemodus an] Aber ich bin ja auch ein hasserfülltes Forenmitglied. [/ironiemodus aus]


    Gruß FF

  • Der Text, den mhuth hier zitiert hat, findet sich inzwischen auch im Forum von Frontal21 zu finden. Ich erlaube mir, mal einige Passagen ein wenig zu kommentieren:


    Zitat von &quot;Friedrich Kurz / Frontal21&quot;

    In solche rechtsfreien Räume werden anonyme Denunzianten...


    1.) In Deutschland betriebene Internetforen agieren nicht im rechtsfreien Raum, sie unterliegen der Kontrolle durch die Gerichte. Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch, wie an zahlreichen Urteilen und einstweiligen Verfügungen unschwer zu erkennen ist.


    2.) Zu den Regeln des Warnungen-Bretts gehört, dass jeder Beitrag mit der vollständigen Adresse des Verfassers versehen werden muss. "Anonym" schreibt da keiner kritische Beiträge.


    Zitat von &quot;Friedrich Kurz / Frontal21&quot;

    Ich glaube nur begrenzt an die ehtische Verantwortungsbereitschaft mancher kleiner
    Foren-Betreiber, habe einige Foren in meinem Filmbeitrag auch gezeigt.


    Sieh mal einer an.... Ich glaube nämlich auch nur noch begrenzt an die ethische Verantwortungsbereitschaft, allerdings einer ganz bestimmten Fernsehredaktion.


    Zum Thema "Verantwortungsbereitschaft" möge man einfach mal das lesen, was im Warnungen-Brett als "Regeln für das Brett" geschrieben steht.


    Am Rande: Wenn ich so vergleiche, wie viele Beitrage das von der Frontal21-Redaktion empfohlene Forum "internetvictims.de" hat, wie viele Beiträge das Forum von Frontal21 hat, und wo der Beitragszähler im PA-Forum steht, dann halte ich es schon für sehr naheliegend, das Thema "kleine Internetforen" ausgerechnet am Beispiel des PA-Forums zu diskutieren.



    Zitat von &quot;Friedrich Kurz / Frontal21&quot;

    Im Falle unseres Film-Beispiel "Jürgen S****, Veranstaltungstechnik" wurde die - grundlose - Verleumdung


    1.) Was eine Verleumdung ist, klärt StGB § 187. Kern dieses Tatbestands ist die Verbreitung oder Behauptung einer unwahren Tatsache wider besseren Wissens. Her Jürgen S**** hat auf die Warnung hin zweimal Stellung bezogen und dabei durchaus aus wissenswerte Aspekte beigesteuert. Er hat allerdings keine der in der Warnung zu findenden Tatsachenbehauptungen bestritten.


    Das beweist natürlich nichts, entfaltet aber zumindest die Vermutungswirkung, dass die behaupteten Tatsachen zwar unvollständig, aber nicht unwahr sind. Der Tatbestand der Verleumdung wäre somit eindeutig nicht gegeben, es käme dann noch nicht einmal üble Nachrede in Frage.


    2.) Ich habe ganz stark den Verdacht, das der Verfasser der Warnung durchaus einen Grund für seinen Text (der, wie gerade ausgeführt, wohl eher keine Verleumdung ist) nennen könnte.



    Zitat von &quot;Friedrich Kurz / Frontal21&quot;

    sogar unmittelbar vor unserer Sendung noch aus dem http://www.pa-Forum.de (Warnungen) herausgenommen. Das geschah, weil Jürgen S**** sich beschwerte, zudem lief im ZDF bereits ein Ankündigungstrailer.


    1.) Die Warnung wurde von Kracky (André Ruhnau) entfernt. Dieser hat mir glaubhaft versichert, dass er zu diesem Zeitpunkt keinerlei Kenntnis von dem angeprochenen Ankündigungstrailer gehabt hat. Auch mir war dieser zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.


    2.) Ein Beschwerde von Jürgen S**** oder eine Aufforderung, den Thread zu entfernen, ist weder bei mir noch bei Kracky eingegangen.


    Auch hier drängt sich wieder der Eindruck auf, dass die Vermutung die gründliche Recherche ersetzt hat.




    Zitat von &quot;Friedrich Kurz / Frontal21&quot;

    Schuld daran ist das pa-Forum: Klickt man über diesen Google-Link dorthin, landet man nämlich wieder beim pa-Forum.


    Der Eindruck drängt sich schon wieder auf...


    Ich würde es klar bevorzugen, wenn man sich erst einmal mit der Funktionsweise des Internets vertraut macht, bevor man solchen Unsinn schreibt.




    Zitat von &quot;Friedrich Kurz / Frontal21&quot;

    Es ist nur zu hoffen, dass das pa-Forum künftig einen Löschhinweis veröffentlicht, und dass Google die Warnung vor Jürgen S.***, Veranstaltungstechnik, rausnimmt.


    Auch das wäre eine Lösung, über die man durchaus diskutieren könnte. Ich gebe aber zu bedenken:


    1.) Ein Löschhinweis ohne inhaltliche Würdigung könnte den Eindruck erzeugen, dass hier eine inhaltliche berechtigte Warnung durch die Drohung mit einem Rechtsstreit (oder einem anderen empfindlichen Übel) gelöscht wurde.


    2.) Bei einem Löschhinweis mit inhaltlicher Würdigung könnte man im Prinzip Warnung und Gegendarstellung gleich drin lassen.




    Zitat von &quot;Friedrich Kurz / Frontal21&quot;

    Das grundsätzliche Problem ist...


    Dieser Analyse stimme ich weitgehend zu, gebe aber zu bedenken, dass man über stark frequentierte Seiten einen deutlich größeren Personenkreis erreicht als über selten besuchte Foren. Mit der Ausnahme von vielleicht ganz außergewöhnlichen Namen schafft man es bei Suchmaschinen nicht, über die Einträge in einem selten besuchten Forum auf einen der vorderen Plätze der Suchmaschinen zu gelangen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass bei Suchmaschinen meist nur die ersten beiden Seiten beachtet werden - der Eintrag 742 entfaltet kein "Verleumdungsgift".


    Am Rande: Für die gezielte Verleumdung eignen sich insbesondere Webseiten und Foren, die in Staaten betrieben werden, die keine geordnete Rechtssprechung kennen. Da kann man nun wirklich alles schreiben, ohne dass der Geschädigte eine Chance hätte, dagegen vorzugehen. Bei der Diskussion über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Forenbetreiber sollte man diesen Aspekt nicht gänzlich ignorieren. Internetforen sind deutlich schneller und einfacher ins Ausland verlegt als Industriebetriebe.




    Zitat von &quot;Friedrich Kurz / Frontal21&quot;

    Lösungsmöglichkeiten...


    Vorab: Ich bin in dieser Frage nicht unbefangen.


    Grundsätzlich halte ich es für ein vernünftiges Prinzip, wenn jeder für das verantwortlich ist, was er selbst tut.


    Ein Internet-Diskussionsforum veröffentlicht die Beiträge seiner Teilnehmer und ist damit in der Mitverantwortung für diese. (Die inhaltliche Verantwortung kann nur beim Teilnehmer selbst liegen, dieser verfasst ja den Text. Das Forum trägt aber eine Organisationsverantwortung.)


    Eine Suchmaschine trägt keine Verantwortung für die Texte, die in einem Internetforum stehen. Aber sie trägt eine Verantwortung dafür, dass ihr Inhalt zeitnah dem Inhalt der von ihr indizierten Seiten abgeglichen wird.


    Eine solche Aufteilung der Verantwortung vermeidet auch Detailprobleme wie:
    a) Welche Suchmaschinen sind relevant?
    b) Wie ist zu verfahren, wenn Suchmaschinen über eine entsprechende robots.txt-Datei ausgeschlossen werden? Wer trägt dafür im Zweifelsfall die Beweislast? (Sonst haben wir schnell die Situation, dass der Forenbetreiber auf seine robots.txt verweist und die Suchmaschine auf eine nicht erfolgte Löschmeldung...)






    Schlussbemerkung: Ich erwarte auch noch eine deutliche Aussage der Frontal21-Redaktion zum Thema "internetvictims.de"...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Tag


    Hat nicht der "Involvierte " herr Jürgen Sch.... am 23.9. noch groß im Forum gepostet, das er das abklärt und eine Erklärung reinstellt ?


    Was ist daraus geworden???


    Oder ist ja eh alles ganz anders als behauptet ???


    Zitat

    Ich mag es allerdings nicht, wenn mir jemand ungerechtfertigterweise an's Bein pissen will.


    Gestern habe ich eine Mail von Micha erhalten, werde morgen mal versuchen ihn telefonisch zu erreichen und einiges zu klären.


    Danach gibt es evt. ein paar Infos von mir und zu meinem "Fall".



    jaja
    :D

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums


    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Zitat von &quot;Friedrich Kurz / Frontal21&quot;


    Im Falle unseres Film-Beispiel "Jürgen S****, Veranstaltungstechnik" wurde die - grundlose - Verleumdung


    grundlose Verläumdung.
    ...is klar :roll:


  • jungejunge, normalerweise würde ich diese antworten ja für fake halten, aber beim niveau der ausgestrahlten sendung erscheinen sie mir schon wieder glaubwürdig :roll: .
    hätte ja nicht gedacht, dass bei den öffentlich-rechtlichen die redakteure "stories um jeden preis" liefern müssen.

  • Zitat von &quot;mhuth Antwort der Frontal21-Redaktion &quot;


    Ich glaube nur begrenzt an die ehtische Verantwortungsbereitschaft mancher kleiner Foren-Betreiber, habe einige Foren in meinem Filmbeitrag auch
    gezeigt.


    Und ich glaube nicht mehr an das journalistische Verantwortungsbewusstsein der Redakteure mancher öffentlich-rechtlicher Sender.
    Morgen sind dann die Handwerker die Bösen und übermorgen wieder die Ärzte. Schöne, heile, schwarz/weiß - gut/böse Fernsehwelt.


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Ich möchte hier an dieser Stelle nun auseinandernehmen welches Verhalten dem Tatbestand des Rufmordes ( der üblen Nachrede oder einer Verleumdung.) gleichkommt


    Der Fall um den es sich dreht im großen Grundriß mit seinen Fakten.


    Herr S. beauftragt einen Subunternehmer mit der Durchführung von Arbeiten in seinem Sinn, der Subunternehmer wird während der Durchführung auffällig und es bilden sich persönliche Differenzen. Nach Abschluß der Arbeiten bekommt Herr S. die Rechnungsstellung und stimmt gleichzeitig mündlich der Begleichung innerhalb von 7 Tagen zu. Im späteren Verlauf merkt Herr S. das der von Ihm gewählte Subunternehmer auf seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweist, dieses bemängelt er als falsch gestellt Rechnung und weigert sich zu zahlen. Da aber die Kleinunternehmerregelung in Deutschland die Möglichkeit anbietet sich von der Umsatzsteuer zu befreien, was aber auch bedeutet, der Rechnungssteller muß bzw. darf keine Mehrwertsteuer ausweisen muß eben diese nicht richtig sein und die Rechnungsstellung wäre korrekt. Der Admin ansich fügt dem Beitrag nur hinzu das er sich doch über die kurze Laufzeit der Rechnungs- und Mahnungsstellung wundert. Eine bitte der Entfernung des Beitrages geht nirgends ein. Ich habe dann aus freien Stücken mit der Bemerkung:"Dieser Kinderkram sorgt doch für viel wirbel und ich denke wir sollten unser Warnungenbrett von sowas rein halten. Habs mal in die Ablage gelegt, dem Frieden zu liebe." In unsere Interne Ablage verschoben.


    Zur Internen Ablage: Dieses ist ein nur den berechtigten Personen zugängliches Board in dem wir fragwürdiges oder rechtlich brisantes aufbewahren um im Fall von Ansprüchen dieses zur Hand zu haben. So sind dort z.B. auch alle beendeten Verkaufsangebote zwischengelagert falls es hier zu Streitigkeiten kommen sollte.


    Auch hier versichere ich noch einmal, ich habe das aus freien Stücken verschoben, ich habe weder von dem Trailer noch von der auszustrahlenden Sendung gewußt, auch bin Ich nicht dazu aufgefordert worden dieses zu tun. Kenntnis über die Sendung habe ich am Tag nach der Ausstrahlung bekommen, als ich dieses doch recht entsetzt hier lesen mußte.


    Um nun dem Ganzen weiter zu folgen, von einem Rufmord reden wir allgemein wenn Folgendes Zutrifft:


    Rechtssituation:


    § 185 StGB: Beleidigung
    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 186 StGB: Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 187 StGB: Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 14 UWG Anschwärzung
    (1)
    1 Wer zu Zwecken des Wettbewerbes über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts oder den Kredit des Inhabers zu schädigen, ist, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind, dem Verletzten zum Ersatze des entstandenen Schadens verpflichtet.
    2 Der Verletzte kann auch den Anspruch geltend machen, daß die Behauptung oder Verbreitung der Tatsachen unterbleibe.


    (2)
    1 Handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist der Anspruch auf Unterlassung nur zulässig, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet sind.
    2 Der Anspruch auf Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn der Mitteilende die Unrichtigkeit der Tatsachen kannte oder kennen mußte.


    (3)
    Die Vorschrift des § 13 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.


    § 15 UWG Geschäftliche Verleumdung
    (1)
    Wer wider besseres Wissen über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2)
    Werden die in Absatz 1 bezeichneten Tatsachen in einem geschäftlichen Betriebe von einem Angestellten oder Beauftragten behauptet oder verbreitet, so ist der Inhaber des Betriebs neben dem Angestellten oder Beauftragten strafbar, wenn die Handlung mit seinem Wissen geschah.



    Im Fall von Herrn S. jedoch kann ich keinerlei Bezug zu einem der Straftatbestände oben sehen, da hier absolut nichts falsches verbreitet worden ist und er sich im dümmsten Fall sogar im Unrecht befunden hat, sollte der Subunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein.


    Also in diesem Fall ganz klar keinerlei Anzeichen von Rufmord


    Nun zum zweiten Fall


    Herr K. erstellt als Journalist eines öffentlich rechtlichen Senders einen Beitrag in dem er auf das Problem: "Rufmord im Internet" aufmerksam machen möchte. Hierzu sucht er sich nun Beispiele die er anführen kann um dem Zuschauer dieses näher zu bringen. Er hat schon den Fall eines verurteilten Betrügers der 5 Jahre im Gefängnis verbrachte und den nun seine Vergangenheit eingeholt hat weil auf Internetseiten ein Insider bekannt gegeben hat das derjenige schon einmal 5 Jahre wegen Betrugs im Gefängnis war. Dieses ist eine Tatsache und kann im Zusammenhang, sollte dieser Person ähnliches wieder angelastet werden, eine nützliche Information sein. Rufmord oder üble Nachrede ist es aber nicht da hier nur die Wahrheit, auch wenn diese Vergangenheit ist verbreitet wurde. Er stolpert, nach eigener Aussage über das Warnungen Brett des PA-Forum, pikt sich dabei einen für Ihn klar ersichtlichen Fall von Rufmord herraus und kontaktiert den für Ihn klar ersichtlich Geschädigten um diesen in seinen Bericht mit ein zu binden. In sehr kurzer Zeit wird nun dieser Bericht fertig gestellt und nur wenige Tage nach erscheinen der Warnmeldung laufen schon die Ankündigungstrailer mit bildlicher Darstellung des PA Forums sowie Adressen unbeteiligter die im Ursprungsfall nur schlichten und helfen wollen im öffentlich rechtlichen Fernsehen. Eine Anfrage zwecks Richtigkeit oder zur Stellungnahme erfolgt nicht. Die Sendung wird wie geplant ausgestrahlt, in der Sendung wird das PA-Forum ansich auf den Bereich des Warnungenbretts minimiert und als Rufmordförderndes Internetforum dargestellt dessen Inhalte mittels Google weit hinaus in die weite Internetlandschaft getragen wird. Google selbst nimmt Stellung dazu und verweist auf die Betreiber der Seiten, das die Datenbanken bei Google aber Inhalte besitzen die schon sehr lange bestehen und dort festgehalten werden obwohl es die dazugehörigen Seiten der Betreiber nicht mehr gibt, wird nicht erwähnt. Andere Suchmaschinen werden ebenfalls nicht erwähnt. Als krönender Abschluß wird internetvictims.de, eine Initiative gegen Rufschädigung und Verleumdung im Internet beworben die aber ansich auch schon einen zweifehaften Ruf hat.


    Bei diesem Fall sehe ich eindeutig das der Wahrheitsgehalt der Aussagen nicht den Tatsachen entspricht, daß es sich teilweise nur um Verdächtigungen und Vermutungen handelt und die Richtigkeit des Beitrags nicht abgeklärt wurde. Zusätzlich wurden Daten unbeteiligeter im Zusammenhang des Beitrags veröffentlich die nun Ihrerseits geschädigt sind. Das alles entspricht dem Tatbestand der üblen Nachrede, begangen von einem Journalisten eines öffentlich rechtlichen Senders. Zudem ist das ganze noch ein absoluter Machtmißbrauch der Medien der auch nur schwer mit dem Staatsvertrag der Mediendienste unter einen Hut zu bringen ist.


    Es wäre also sehr angebracht das die Verantwortlichen Stellung nehmen und für eine Richtigstellung sorgen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

    Einmal editiert, zuletzt von Kracky ()

  • Zitat von &quot;klauston&quot;

    Hat nicht der "Involvierte " herr Jürgen Sch.... am 23.9. noch groß im Forum gepostet, das er das abklärt und eine Erklärung reinstellt ?


    Was ist daraus geworden???


    Bis jetzt ist nichts daraus geworden.


    Aber wir haben doch alle Geduld, oder?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Sollte sich jemand über die Bearbeitung meines Beitrags wundern, ich habe noch ein paar Fehler ausgebüget während der Admin schon einen neune Beitrag verfaßt hat. Und um meinen Beitrag Herrn Kurz nicht vor zu enthalten hat dieser den auch persönlich noch zur Durchsicht per eMail bekommen.

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    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • falls es jmd. interessiert:
    In der letzten Sendung wurde Solvay als durch und durch korrupte Pharmafirma dargestellt, die Tausende von Ärzten schmiert, damit deren Kram verkauft wird.
    Als die Truppe vor der deutschen Zentrale in Hannover stand, bekam sie angeblich keine Stellungnahme - wie auch: bei einer Werksführung (vor wenigen Jahren) wird jedem erzählt, dass sie ihr Geld mit der Aufbereitung von Barium und Strontium für Dachschindeln und Bildröhren verdienen. Kundenbindung erfolgt durch kostenlose Analysen und Optimierungen der Produkte der Kunden (Anpassungen der Reinheitsgrade, Rezepturanpassungen...) Die Pharmasparte ist nur ein Sahnehäubchen...


    Statt einem richtigen Pharmakonzern (Bayer, Höchst, Pfizer,...) haben sie sich also einen Dachziegelzulieferer rausgepickt und fertiggemacht - WAS IST BLOS IN DIE GEFAHREN?!?


    Hendrik