steuerhinterziehung durch privatverkauf?

  • Guten morgen,


    hier mein letzter Beitrag zum Thema (auf Wunsch von mringhoff):


    Ertragsteuern: siehe § 6 Abs. 1 Nr.4 EStG => Teilwert (legal definiert im § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG)


    Umsatzsteuer: § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG ( Entnahme); § 10 Abs. 4 Nr.1 UStG ( Bemessungsgrundlage = Einkaufspreis zzgl. NK)


    und letztlich:


    Tschö wa !
    (Das ist ein am Niederrhein durchaus gebräuchlicher Verabschiedungsgruß, kann man ja mal bei Hanns-Dieter Hüsch nachlesen ;) )

  • stb: sehr gut !
    christian_thomas: Treffer !
    ukw: es soll durchaus Personen geben, die Steuerrecht studiert haben oder Fachkenntnis durch Beraterprüfung nachgewiesen haben und damit richtig Geld verdienen. Es soll auch Leute geben die, auch Steuerrecht studiert haben und damit zwar sicheres aber eben nicht richtig Geld verdienen, weil sie sonst in Konkurrenz zu denen treten die damit Geld verdienen (müssen). Angehörige der letzten Berufsgruppe dürfen(!!) keine Steuertips geben (glaube es mir) und die Diskussion hier ließ sich nur noch mit einem genauen Hinweis geraderücken. Alles fachliche hat stb dankenswerterweise geregelt, alles andere mit Deinen Ansichten ist mir jetzt zu doof. Belassen wir es dabei. Freu Dich doch einfach dass es Leute gibt die sich kompetent zu solch speziellen Rechtsgebieten äußern und nicht nur den letzten Stammtisch mal für andere zusammenfassen. Alles sollte ganz sicher nicht überheblich wirken, da muss man nix reininterpretieren.


    Tschö wa !

  • Zitat von "ukw"

    Steuertipps? Stammtischtips ! :lol:


    Lieber (...editiert durch f8274) UKW,


    Dieser Beitrag sei nun als offener Brief an Dich zu werten - und das, obwohl ich auf Deine völlig sinnbefreiten Postings nicht mehr antworten wollte. Man verzeihe mir bitte, daß ich Off Topic werde.


    Bei Angehörigen bestimmter Berufsgruppen ist es nun mal so, daß sie keine Tips geben dürfen.


    Der Herr Konz zum Beispiel musste seinen sicheren Job bei der Finanzverwaltung aufgeben, bevor er sein Buch "1000 ganz legale Steuertricks" veröffentlichte.


    Ein Rechtsanwalt, der Tips geben würde, wie man UKW erschlagen könnte, ohne dafür eine Bestrafung zu erhalten, würde sich strafbar machen und ein Berufsverbot riskieren.


    Ein Steuerberater, der erklären würde, wie man mit seinem Betrieb unentdeckt Schwarzgewinne einfahren kann, würde sich strafbar machen und ein Berufsverbot riskieren.


    Zum Glück bist Du weder Finanzbeamter, noch Steuerberater, noch Rechtsanwalt, sondern völlig Merk- und Denkbefreit, und hast bei der Verteilung der Sachkenntnis offensichtlich gefehlt - wie man aus Deinen Postings leicht ersehen kann.


    Ich wünsche Dir ja nichts schlechtes - aber ein Kollege bekam mal Besuch von der Steuerfahndung - und erst als die mit ihm fertig waren, sagte einer der Steuerfahnder "Die Veranstaltung von dem und dem Kollegen haben Sie aber ganz toll gemacht - haben wir alle gelacht!"


    Insofern bleibt zu wünschen, daß, wenn Du mal Besuch von Steuerfahndung, Betriebsprüfung, Polizei oder Feuerwehr bekommst, sich die Leute dann bei Dir auch vorstellen mit "Ich bin einer von den Stammtischstrategen aus dem xyz-Forum!"


    UKW, Du würdest sicher in einem Forum mit dem Papst angeregt über katholische Religion diskutieren, ohne zu merken, wer der User mit dem Namen "Benedikt aus Italien" ist. So Sinnbefreit ist Dein geposte hier.


    Danke fürs Lesen, und Verzeihung an Admins und Moderatoren.

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  • Zitat von "mringhoff"

    Du hättest noch ergänzen müssen: "...falls nicht ukw noch etwas schreibt."


    Nö, hätte ich nicht - da ich Beiträge auch mal überlesen kann... ;)

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  • Zitat von "Christian_Thomas"

    UKW, Du würdest sicher in einem Forum mit dem Papst angeregt über katholische Religion diskutieren, ohne zu merken, wer der User mit dem Namen "Benedikt aus Italien" ist.


    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: .............der war genial....ich mußte grad laut loslachen! Alter Vater.....so ein Gag zu später Stunde.
    :lol: :lol: :lol: :lol:
    Stefan

  • Also zu diesem leidigen Thema muß ich jetzt auch mal was sagen!


    Also ich finde es zum großen Teil richtig das die meisten Leute ihr Zeug als
    von Privat verkaufen. Als Beispiel: man verkauft ein 10 Jahre altes Mischpult
    mit Rechnung sagen wir 100€, 3Monate später kommt der Typ daher und will es repariert haben weil defekt. Weiß ich, was er mit dem Ding alles an-
    gestellt hat? Bin ich ein Hellseher der sagen kann ob das Ding noch ne Weile
    läuft? Wie soll man auf ein so altes Gerät bitte Garantie geben können?


    Jeder Käufer der ein bischen Menschenverstand hat müßte sich eigendlich
    darüber im klaren sein das er mit dem kauf eines gebrauchten Geräts ein
    Risiko eingeht!


    Was viele übersehen ist, daß diese Regelung auch viele Nachteile für den
    privaten Käufer hat.
    - was man eigendlich damit erreichen wollte, namlich mehr Schutz für den
    Endverbraucher, wurde nicht erreicht. Ein Betrüger bleibt auch mit dieser
    Reglung ein Betrüger und verkauft unbeeindruckt weiter.
    - Dem kleinen Einzelhandel oder Kleingewerbetreibenden wird es wieder
    schwer gemacht, weil die Folgekosten durch Garantieansprüche durchaus
    hoch sein können und in den Meisten Fällen den Gewinn übersteigen. Der
    Große kann die Kosten noch eher auffangen. Folge: Arbeitsplätze gehen
    verloren etc.
    - Das schlimmste aber für den Endverbraucher ist aber, daß die Preise für
    Gebrauchtgeräte steigen. Weil der Händler das Risiko mit einkalkulieren
    muß.
    Wer hat am Schluß was davon? Keiner vielleicht ein paar Rechtsanwälte
    und Bürohengste. Aus Brüssel kommt nur Mist!


    Ps. Diese Reglung hängt mir so zum Hals raus weil ich hauptberuflich
    mit gebrauchten Fahrzeugen handle. Hier sieht es noch schlimmer aus!
    Ich müßte Theoretisch für nen 15 Jahre alten Golf mit 200000TS Kilometern ein halbes Jahr Garantie geben :D Kostet vielleicht 500€
    bei irgendner Reperatur ist man da gleich drüber! Ist doch ein Witz!
    Und ich lebe vom Verkauf gebrauchter Fahrzeuge!


    Das Resultat ich verkaufe nur noch ins Ausland oder an Gewerblich!
    Endkunden schicke ich weiter weils nur Stress macht. 3 in Unserer Familie
    haben ihr Geschäft schon aufgegeben!!!!

  • Muss Dir da leider zustimmen. Das Gesetz ist wirklich nicht glücklich.
    Eine Garantie von einem Monat hätte es ja auch getan. Mehr erwartet man ja von einem Gebrauchtgerät auch wieder nicht...


    Als Gewerbetreibender will ich aber auch mal das ein oder andere Gerät gebraucht kaufen, akzeptiere auch gerne, daß ich es ohne Garantie übernehme (es muss halt nur der Beschreibung entsprechen), brauche aber eine ordentliche Rechnung, die mir wiederum kaum ein Privatverkäufer ausstellen mag, es sei denn, er mutiert ganz schnell zu einem Gewerbebetrieb und verkauft mir das ohne Garantie (passiert hin und wieder).


    Also für gewerbliche Einkäufer wurde das Angebot weniger. Früher war das ein Plus, wenn ein Verkäufer unter seiner Auktion/Verkaufsanzeige den Passus hatte "kann Rechnung ausstellen mit ausgewiesener MWSt."
    Heute steht überall drunter "Privatverkauf" - schade :(

  • genau darum ging es mir am ende eigentlich. mir sind die ganzen "privaten" Käufer eigentlich egal. ich gehe zudem nicht davon aus das diese scharf auf die geräte sind welche ich kaufen möchte. solche greifen eh lieber zu botex als nem ma dimmer...
    garantieansprüche habe ich als gewerbetreibender sowieso nicht und so kann ich auch die aufregung darum in keinster weise verstehen.

    hauptsarre gitarre !

  • Wenn man etwas von privat Kauf, muss der Verkäufer grundsätzlich auch ein 1 Jahr Gewährleistung geben, kann diese jedoch auch auschließen!
    Ein Gewerblicher kann das nicht...


    Garantie muß überhaupt niemand geben, das ist eine rein freiwillige Sache der Hersteller!!

  • Auch wenn ein Privatverkäufer Gewährleistung ausschließt ist er Haftbar bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
    Hatte einen solchen Fall, das Pult hatte eindeutig eine Cola Dusche abbekommen was erst nach 2 Einsetzen in Erscheinung trat, da sich die Platine auflöste. Es waren sogar noch Spuren der Beseitigungungsversuche zu sehen.
    Der Verkäufer dachte er wäre raus...so einfach ist das nicht...


  • Hallo Volker, hallo stb und andere mit Sach- und Fachkunde vorbelastete Forenteilnehmer,


    ich muss noch mal auf diesen Beitrag zurückkommen, denn ich erhielt einen sehr interessanten Brief des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum:



    Nun geht es weiter gegen die jenigen netten Menschen, die mir das alles eingebrockt haben. Stichwort § 164 StGB Falsche Verdächtigung, § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger, § 258a StGB Strafvereitelung im Amt, Sachbeschädigung und anderes...


    Beteiligte: ein Privatmensch, 4 Polizeibeamte, 1 Staatsanwalt.


    Immerhin bekam ich einige wichtige Festplatten als datentechnischen Kernschrott zurück, PC-Gehäuse wurden vermackt, mein Gewerbe wurde fast 2 Jahre lang völlig stillgelegt - für nichts und wieder nichts!


    Das Finanzamt für Steuerstrafsachen kann übrigens überhaupt nichts dafür, und ich muss die Leute aus Bochum mal ausdrücklich für ihre faire und korrekte Arbeit und Behandlung loben! Immerhin gaben die mir sehr schnell die von übereiligen Polizisten beschlagnahmten Geräte zurück.


    Nach vorgenanntem Privatmenschen fahndet derzeit wegen anderer Strafsache die Staatsanwaltschaft - ich würde mit dem Typen gerne mal 5 Minuten privat sprechen...


    Gruß Chris

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  • Guten Morgen,


    ich finde das Thema recht interessant, schade das man Seite 3 komplett vergessen kann (Ich finde es doch ziemlich kitschig), ab 4 wirds zum Glück aber wieder interessnter.


    Ich hoffe es wird noch ein wenig weiter diskutiert.


    MfG


  • Na ja, das ist halt so, wenn ein völlig beratungsresistenter Mensch im Forum ist und man sich darüber aufregt.


    Aber man kann Seite 3 auch überlesen!

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  • Gut, ein einziges mal OT von mir, man möge es mir verzeihen.


    Manchmal sollte man sich halt einige Sachen nur denken und nicht gleich schreiben, wie zB. jenes mit dem "beratungsresistent".


    Das schreibst du jetzt hier schonwieder, ggf. könnte die betroffene Person das wieder lesen und auf ein Neues mehr oder wenige sinnlose Diskussionen darüber entfachen!


    Obiges findet man im Moment sehr oft in den 2 Foren hier.
    Irgendwo nervt's ein wenig...


    MfG

  • Bei Verkäufen dieser Art (vor allem) über Ebay hätte ich weniger Angst vorm Finanzamt (denn der Verkauf läßt sich ja steuermäßig "legaliseren")
    sondern mehr von Abmahungen (welche in solchen Fällen ja auch noch von juristischer Seite oftmals rechtens sind)


    Denn häufige Verkäufe, vor allem wenn sie häufig sind und es sich um "fachspezifische" Gegenstände handelt, können schnell als gewerblicher Verkauf interpretiert werden.
    Somit greifen die Vorschriften des Verbraucherschutzes, das Unlautere Wettbewerbs- Gesetz gilt. Ebenso muß die ganze Litanei wie Imperssum, Wiederufbelehrung, etc. beachtet werden.


    Siehe


    http://www.internetrecht-rosto…und_Internetauktionen.htm

  • das ist richtig, DienerVT .. allerdings anderes, reales Beispiel:


    Person A hat ein Gewerbe, GbR mit einem Kollegen.
    In der Mietpreisliste bietet er Endstufen, Palmer LX an.


    Weiter verkauft er, 2 Palmer LX nacheinander, zeitgleich mit ein paar (unwichtigen) Kleidungsstücken bei ebay.


    Endstufe war beim Erhalt beim Einschalten defekt und stank nach altem Rauch.


    Ich als Käufer hatte trotz Anwalt keine wirkliche Handhabe ihm nachzuweisen das die Endstufe(n) NICHT aus seinem "privaten Partykeller" stammt wie beschrieben und das sie nicht funktionsfähig versendet wurde!


    Kurz: auch hier mach wieder der Ton die Musik: Dreistigkeit siegt leider immer.


    Man lege mehrere Accounts auf Tochter, Schwester, Oma an .. biete neben den eigentlich zu veräußernden gewerblichen Sachen noch privaten Ramsch an - dann soll erst mal einer -inkl. Abmahner- nachweisen können das dieser Verkäufer mit NICHT neuen, NICHT einheitlichen Produkten und nur wenigen Verkaufsumsätzen, ohne Shop, ohne gewerblicher oder Powersellerkennzeichnung (s. a. dein Link) eigentlich nur seinen (defekten) Firmenüberhang veräußert - den er eigentlich mit Rechnung verkaufen könnte oder besser müßte!

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Irgendwo verstehe ich die Diskussion nicht:


    Wenn ich meinen Firmenüberhang privat verkaufe - um keine Gewährleistung geben zu müssen - was soll mir da Probleme bringen? Ich vertick es privat ohne Rechnung und gut isses. Die Einnahme buche ich ordnungsgemäß als Verkauf und versteuere sie - wo gibt das Ärger mit dem Finanzamt?


    Und wenn mein Kunde selbst Gewerbetreibender ist, kann ichs sogar mit Rechnung unter Ausschluss der Garantie verkaufen. Siehe Autohändler, die alte in Zahlung genommene Karren gewerblich weiterverkaufen. Ohne Garantieleistung.

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