Guten morgen,
hier mein letzter Beitrag zum Thema (auf Wunsch von mringhoff):
Ertragsteuern: siehe § 6 Abs. 1 Nr.4 EStG => Teilwert (legal definiert im § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG)
Umsatzsteuer: § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG ( Entnahme); § 10 Abs. 4 Nr.1 UStG ( Bemessungsgrundlage = Einkaufspreis zzgl. NK)
und letztlich:
Tschö wa !
(Das ist ein am Niederrhein durchaus gebräuchlicher Verabschiedungsgruß, kann man ja mal bei Hanns-Dieter Hüsch nachlesen )