Amp defekt; wirklich selber Schuld ???

  • Hallo,


    ich muss zugeben, daß ich ein bißchen unbedarft bin.


    Ich habe mir eine NoName-Endstufe mit max. 2 x 2000 W (bei 2 Ohm-Betrieb) gekauft.
    Die Endstufe besitzt die üblichen Schutzschaltungen (Überlast, Überhitzung, Kurzschluß, DC, und Infraschall).


    Die Endstufe wollte ich an 2 Ohm betreiben.
    Ich habe die Lautsprecher (4 Eminence Kappa, je 500 Watt und 8 Ohm) parallel an den Channel 1 angeschlossen: aufgeteilt 2x 1+ und 1- (=linker Kanal), und 2 Stück an "Channel 2" 2+ und2- (=rechter Kanal).
    Als ich die Endstufe eingeschaltet habe, hat es innen "geblitzt und gefunkt" . Die Endstufe habe ich gleich wieder ausgeschaltet.


    Vor der Endstufe hängt ein "Behringer Lautsprecher Management System mit Limiter" und ist in einem 19" Rack eingebaut.


    Der Betrieb der Endstufe erfolgte an einer normalen 230 Volt Steckdose.


    Kurz danach habe ich den Channel 1 (=Linker Kanal) an einem Emince Kappa 500 Watt an
    8 Ohm angeschlossen und er hat einwandfrei gespielt.
    Dann habe ich den selben Lautsprecher am Channel 2 (=rechter Kanal) angeschlossen und er hat gezerrt, übersteuert und geknackst (also nicht sehr gut).


    Nach dem Öffnen des Amps stellte sich dann heraus, daß u.a. 1 MOSFET an Channel 2 (=rechter Kanal) explodiert war. Alle MOSFET's am rechten Kanal scheinen durchgebrannt zu sein (Vermutung).


    Ich habe den Verkäufer kontaktiert; dieser sollte die Endstufe im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (Endstufe wurde vor weniger als 6 Monaten gekauft) reparieren.


    Dieser verweigerte mir die Reparatur (nachdem ich ihm alles geschildert hatte und nachdem er sich die Endstufe anschaute) und sagte, die Endstufe wäre falsch benutzt worden; ich hätte die Endstufe mit weniger als 2 Ohm betrieben.


    Ich bin allerdings anderer Ansicht; jedoch muß ich eingestehen, daß ich in dieser Materie etwas unbedarft bin.


    Frage:
    Habe ich jetzt wirklich etwas falsch gemacht, oder ist der Schaden nicht mein Problem (=gesetzliche Gewährleistung innerhalb von 6 Monaten zu Lasten des Verkäufers).


    Gruß


    Peter

  • du hast nichts falsch gemacht.
    der verkäufer versucht sich nur zu drücken.


    wenn der amp kurzschlussfest ist, muss er jede impedanz abkönnen bzw dabei abschalten.

  • Kannst du das mit dem Anschluß nochmal erläutern?


    Du hast 4 Bässe, 2 auf Kanal 1, 2 auf Kanal2 aber warum schließt du die Bässe auf kanal 2 auf 2+/2- an?


    Es gibt z.B. Endstufen bei denen es keinen eigenen Speakonanschluß für den Brückenbetrieb gibt und diese verwenden dann 1+/2+ bzw.2+/2-, z.B. QSC PLX hat das so. Es könnte als durchaus sein das nicht gut war 2+/2- an zu schließen, trotzdem ist es wie Thomas sagt, eine brauchbare Endstufe geht im Fehlbedienungsfall in Protect und läuft dann nicht, kaputtgehen sollte eine Endstufe wegen sowas aber nicht.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Hi,
    kann auch nur sagen, dass da nicht sein dürfte und an der endstufe liegt, nicht an einer fehlbedienung.
    4 boxen (8ohm) an 2 kanälen ist absolut ok...
    allerdings hatte ich auch mal eine solche noname endstufe, die schon bei betrieb eines 8 ohm speakers abgeraucht ist.
    ich habe damals anstandslos eine neue bekommen, sogar ohne die alte zurück zu schicken. danach habe ich sie direkt verkauft...man sollte dann doch lieber auf qualität setzen.


    Grüße


    Sebastian

  • Also von der Impedanz her hast du sicherlich keine Probleme.
    Allerdings hättest du dir evtl. vorher mal die Speakonbelegung anschauen sollen. Im schlimmstn Fall hast du durch diese Anschlussweise eine Endstufenhälfte mit der anderen zerschossen indem du hinten Leistung rein gibst (stark vereinfacht!).

    Gruß
    Thomas

  • Zitat von "Peter Schmidt"

    Die Endstufe wollte ich an 2 Ohm betreiben.
    Ich habe die Lautsprecher (4 Eminence Kappa, je 500 Watt und 8 Ohm) parallel an den Channel 1 angeschlossen: aufgeteilt 2x 1+ und 1- (=linker Kanal), und 2 Stück an "Channel 2" 2+ und2- (=rechter Kanal).



    Das hört sich so an, als wenn der Speakonoutput an Channel1 über
    1+1- den linken Kanal und über 2+2- den rechten Kanal führt.
    In diesem Fall hättest du den Amp mit nur 4 Ohm je Kanal genutzt.


    War das die erste Betriebssekunde überhaupt oder lief der Amp vorher schon mal irgendwann?


    Grüße, Annette.

  • Wenn Schutzschaltungen vorhanden sind kann man eigentlich alles Falsch machen und es sollte trotzdem nichts durchbrennen.


    Das einzige Problem das ich sehe, Du hast die Endstufe geöffnet!


    Das kann bekannterweise Probleme machen bei einem Garantieanspruch!


    Gruss WK

    können Sie nicht ein bisschen leiser machen...???

  • Normalerweise braucht eine falsch verdrahtete (bzw. hart am ausgangsseitigen Kurzschluss betriebene) Endstufe ohne Protections zum Sterben ein paar Minuten. Schall und Rauch unmittelbar nach dem Einschalten lassen auf einen Defekt der Elektronik schließen, der mit Deiner Beschaltung nichts zu tun hat. Klarer Garantiefall!


    es grüßt


    derautor

    Immer schön vorm Soundcheck herverkabeln.....

  • Hi


    Selbst ein Anschlußfehler bei mir an einem Amp aus Bremen (lief dann an 4 Ohm Brücke) ließ ihn erst nach fast 20min aussteigen! Da war die Schutzschaltung langsam!


    Ich würde sagen: Zurück das ding!


    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • Zitat von "Peter Schmidt"

    Nach dem Öffnen des Amps stellte sich dann heraus, daß u.a. 1 MOSFET an Channel 2 (=rechter Kanal) explodiert war. Alle MOSFET's am rechten Kanal scheinen durchgebrannt zu sein (Vermutung).


    Ich habe den Verkäufer kontaktiert; dieser sollte die Endstufe im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (Endstufe wurde vor weniger als 6 Monaten gekauft) reparieren.


    Er kann das auch ablehnen mit der Begründung daß du das Gerät geöffnet hast. Wär dir das lieber ?

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Hi,


    das kann er probieren, wird aber damit nicht durchkommen. Solange er keinen Eingriff vorgenommen hat, ist er dran.
    Gerade im ersten Jahr kann er alle seine 'Warenty void if ...' vergessen. Anders sieht es aus, wenn er von sich aus einen längere Garantie gewährt, da kann er dann Bedingungen stellen.


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Man bekommt jede Endstufe kaputt, sagar Markenprodukte, und da nützt die beste Schutzschaltung nichts !!!
    Einem Kollegen ist mal eine LAB abgeraucht weil er halt 1 Sek. nicht aufgepasst hat. In dem ganzen Kabelwirrwarr hat er beide Kanäle am gleichen Subwoofer angeschlossen. Lustigerweise lief die Endstufe ganz normal bis irgendwann mal ein Knall aus der Kiste kam und sich anschliessend in Rauch verabschiedete.
    Fazit : Spulen verbrannt und LAB kaputt !!!
    Dennoch wurde die Endstufe anstandlos auf Garantie repariert, da lohnt sich doch der Kauf einer teuren Endstufe. :D

  • Ich sehe das eigentliche Problem auch im eigenmächtigen Öffnen des Gerätes während der Garantiezeit. Der Grund ist mir klar: Ehe du den
    Händler bemühst, hast du dir selbst erst einmal Überblick verschafft.
    Klingt logisch - ist aber innerhalb der Garantiezeit die Ursache für die meisten Ablehnungen von Ansprüchen.


    Grund: Händler und Hersteller müssen das so konkret ausschließen, da sie ansonsten keine Sicherheit mehr haben, das der Fehler nicht doch vom Kunden verursacht wurde. Ein Beispiel zur Erklärung:


    Kunde öffnet Gerät, um zu schauen, wie es denn so verarbeitet ist.
    (by the way: wer hat das nicht schon mal mit einem Neugerät gemacht...)
    Nun fällt irgend etwas unter Spannung hinein. (Schraubendreher aus der Westentasche) Kurzschluss erfolgt - Amp kaputt.


    So etwas kommt vor. Deshalb (und aus weiteren Gründen) schließen Hersteller und Verkäufer Garantieansprüche bei eigenmächtigem Öffnen
    des Gerätes aus. Der Nachweis, dass es anders passiert ist, bedeutet Aufwand, und damit Kosten. Das mögen die verständlicherweise nicht.


    Fazit: Bitte keine Geräte aufschrauben, sofern diese sich noch im Gerantiezeitraum befinden. Schickt das Ding zurück. Sollen die selbst schauen, was damit ist. Fehlerbeschreibung beilegen und losschicken.
    Vorher Rücksprache mit dem Händler nehmen.


    Manchmal klappt es aber trotz aufgeschraubten Gerät mit der Garantie.


    Ich wünsche, dass es bei dir auch so wird.


    Grüße, Annette.

  • Aber was der Händler nicht weiß, macht ihn nicht heiß... :wink:


    Und in welchem Gesetz steht, dass durch das bloße öffnen eines Gerätes
    die Gewährleistung erlischt?

    Gruß
    Thomas

  • wenn das gerät noch innerhalb des gewährleistung ist bzw im genaueren innerhalb der erstem 6monate muß der verkäufer beweisen das das gerät ok war das kann er nicht also muß er sie repariere, nach den 6 monaten muß der kunde beweisen das das schon vorher war (wars nicht daher garantie) das ist eine freiwillige leistung vom hersteller der sich da natürlich verschiedene sachen rausnehmen kann das er die garantie verweigert

  • Wie soll ich denn ein Gerät reinigen, ohne es zu öffnen?
    Ich hab mal früher beim T. gefragt wie das aussieht mit öffnen der Endstufen zum Reinigen.
    Sie bestätigten mir, dass das kein Problem sei, solange ich keine Technischen Veränderungen vornehmen würde.

    ceterum censeo functionum unum esse utendum
    Im übrigen bin ich der Meinung, dass Funktion One verwendet werden muss.

  • Zitat von "link"

    wenn das gerät noch innerhalb des gewährleistung ist bzw im genaueren innerhalb der erstem 6monate muß der verkäufer beweisen das das gerät ok war das kann er nicht also muß er sie repariere, nach den 6 monaten muß der kunde beweisen das das schon vorher war (wars nicht daher garantie) das ist eine freiwillige leistung vom hersteller der sich da natürlich verschiedene sachen rausnehmen kann das er die garantie verweigert



    Stimmt nicht ganz. Der Zeitraum ist ja Gesetzlich auf 24 Monate verlängert worden. Daher sind die Zeiten doppelt so lange wie angegeben:


    - innerhalb der ersten 12 Montage geht das Gesetz aus, dass der KUNDE recht hat, der Verkäufer ist in der Beweispflicht.
    - nach den ersten 12 Monaten dreht sich die Beweispflicht um, sodass der Kunde beweisen muss, dass der Mangel schon da war.


    Also ran an den Verkäufer, solange du nichts technisch geändert hast (ein blosses "öffnen" zählt während der Gewährleistung nicht dazu) hast du "rechtlich" nichts zu befürchten.


    Während der freiwilligen Garantiezeit kanns kritisch werden, denn da stellt der verkäufer bzw Hersteller die Bedingungen...


    Jelly

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