Darf ein Workshop einer Schule Veranstaltungen durchführen?

  • Hier sind wohl mal ALLE Meister der VT gefragt.
    Ich selber hab von einer Meisterin der VT an einem kleinen Kurs über die VHS teilgenommen, Ziel war es dieses an 2 Abenden glaub á 2h durchzuziehen. Erklärt wurde in groben zügen was so in der VStättVo drinnsteht und wie sonst noch die Gesetzlichen Regelungen sind. Auch ein Praktischer Teil wie Lampen so aufgebaut sind und wo ihre schwächen liegen sollte auch gezeigt werden. Zielgruppe sollten eigentlich die Beamten der Stadt und auch allgemein Veranstalter werden.


    Moral von der Geschichte, ich bin da extra 40km angereist und sass alleine da. Nagut es kam noch nen 2ter, aber der erst nach nem Anruf. Sie wirds also nochmal unter der Woche Tagsüber versuchen oder schon versucht haben.
    Da ich ja nicht ganz unbedarft war ging das dann bei mir auch an einem Abend locker vom hocker durch. Den Praktischen Teil mit Lampen und so haben wir dann ausnahmsweise weglassen können.


    Seit diesem Tag weis ich jetzt immerhin was so grob in dem trockenen Thema VStättVO drinnsteht und pass beim Aufbauen mittlerweile mehr auf die Sicherheit auf. Zum Leiden meines Chef's natürlich, aber lieber so als Tot.


    Sowas sollte also Bundesweite angeboten werden und sollte den Blick des ein oder anderen enorm schärfen.


    P.S. Achja seitdem hab ich jetzt endlich ne ausgedruckte VStättVO - BW und nicht nur auf dem Computer.

    *** Michael Pillkahn ***


    Unglücklich über meine Beiträge? dann schreibe mir, ich freue mich dich kennen zulernen.


    Hinweis: Bei langen PN's bitte Zeilenumbrüche verwenden, ab 50 Wörten wird es sonst zu unübersichtlich.

  • Tacho zusammen!


    Also ich weiß nicht.... meiner Meinung nach dreht man sich bei solchen Sachen im Kreis und die Leidtragenden sind meist die, die es versuchen richtig zu machen.
    Letztendlich bekommt man eine auf die Rübe, wenn man sich an alles hält, da das Budget gesprengt wird. Alles immer billiger bittte!


    Verordnungen, Gesetzestexte, Vorschriften, etc. sind ja recht nett und sinnig, und um sie durchzusetzen sollte man sich daran halten bzw. es benötigt eine überwachende Instanz, sonst hält sich mal wieder nur die kleinere hälfte dran und in Zeiten, in denen das Budget knapp ist sowieso.


    Es hängt alles so gesehen an den Finanzen!
    Die Schulen sind angehalten zu sparen und die Gemeinden und Städte haben für einen solchen Schnick-Schnack kein Geld (weder für die entsprechende Sicherheitstechnik, noch für die Schulung der Personen), obwohl genau diese Instanzen die Vorschriften und Verordnungen erlassen und erwirkt haben (zum Teil). Damit beißt sich die Schlange in den Schwanz.


    Warum sich also darüber aufregen? Wie war das noch bei einer anderen Verabschiedung der ich beiwohnen durfte?! Da war ne Bühne aus dem Nachbardorf gestellt, die hatte nicht nur Museumswert.... da war auch schon der Holzwurm drin. Ich rede hier von Löchern im Holzboden, auf welchem Kinder im Alter von 6-8 Jahren rumturnen. Bühnenhöhe 80cm... Während der Probe ist ne Lehrerin durchgebrochen. Dennoch wurde die Schulfeier auf dieser Bühne durchgezogen.


    Grüßle
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Hier meldet sich jetzt mal der "technische Hausmeister" zu Wort:
    Also es gibt auch positive Beispiele! Ich bin Hausverwalter an einer Waldorfschule( http://www.Freie-Georgenschule.de ). Unser Theatersaal fasst 578 feste (Kinositze) Besucherplätze und kann auf 600 aufgestuhlt werden. die Szenenfläche ist 197m" groß, der Saal unterliegt folglich der VstättV. Es gibt jede Menge Unterrichtsaktivitäten (Proben, Aufführungen etc..) im Saal. Ich spreche jetzt mal nur von den internen Geschichten (nicht von den Vermietungen): Bei jeder Probe ohne Auf-/Umbau und ohne Eisatz von VA-technik ist immer eine als"sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten an Schulen" (GUV-Lehrgang in unserem Saal/auch "SAP"genannt) fortgebildete Person anwesend. Licht, Ton und Bühnentechnik wird ausschließlich von mir betreut (Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mind.3Jahren Berufserfahrung). Ich habe zur Zeit 4 Schüler im Beleuchtungspraktikum (2xKlasse9 2xKlasse11), welche unter meiner Anleitung und in meiner Anwesenheit Beleuchten dürfen (Also Lampen hängen,einstellen, Lichtpult programmieren und während der Veranstaltung bedienen). Grundsätzlich bin ich bei allen Veranstaltungen und technischen Proben als TL anwesend. Außerdem werde ich noch von unserem Brandschutzbeauftragten unterstützt, welcher auch diese o.G. Fortbildung zum SAP absolviert hat. In Wirklichkeit wäre der Saal sogar eine Großbühne (wg.Portalhöhe + Obermaschinerie) aber das Baurechtsamt hat uns, wegen der Sorgfalt mit der wir daran gehen, vor dieser Einstufung verschont. Auf der Homepage gibts bei den Fotos einen Bilderlink zum Saal(Rundgang). Eine "technische Daten"- und Bilderseite ist in Arbeit (für Fremdveranstalter). Es gibt noch andere Waldorfschulen in Deutschland mit großen Bühnenhäusern, dabei dürfte höchsten ein viertel schon mal was von der VStättV gehört haben; jedoch gibts in BW schon einige Schulen mit Fachkräften on Board, die das Thema ernst nehmen.


    Grüße von Jakobus,
    Wer Fragen hat kann sie hier loswerden.

    Einmal editiert, zuletzt von jakobus ()

  • Zitat von "jakobus"

    Wer Fragen hat kann sie hier loswerden.


    nur eine: Warum ist das nicht an allen Schulen so schön geregelt ? 8)


    üblich ist ein rasenmähereparierender Büromaschinenmechaniker mit HeizunglüftungDruckereiklempnerelektrikerundVT-Talent.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Es wird oft lediglich aus Unwissenheit ignoriert. Als wir vor 2 Jahren Teile unserer Lehrerschaft zum "SAP" fortbilden ließen, haben wir alle Waldorfschulen mit Theatersaal (ca.35 Schulen) angeschrieben, dass die ihre Leute bei uns zum Lehrgang schicken können. Angemeldet haben sich dann 7 Schulen; von vielen kam überhaupt keine Antwort. Der Geschäftsführer einer Schule aus der Nähe von Stgt. schrieb mir, ich solle ihn nicht mehr mit meinen mails belästigen. Lustig, lustig :P . Inzwischen schicken aber immer mehr Schulen die Lehrer wenigstens zum GUV-Lehrgang. An einigen Waldorfschulen mit großen Bühnen gibt´s auch schon seit langem Bühnenmeister (meist noch mit der alten Ausbildung). Gerade bei den staatlichen Schulen gibt´s das alles noch nicht, da dann so größere VA´s in fremden Hallen stattfinden und die Lehrer und Schulleiter nichts von Veranstaltungssicherheit wissen. Den absoluten Hammer hab ich neulich in der Nähe von Tübingen in einem großen Schulzentrum gesehen: Da steht ne Realschule in Atriumbauweise, so, dass innen eine große Mehrzweckhalle ist, mit Galerien außenrum, durch die die Klassenräume zu erreichen sind. Es gibt eine große Podesttreppe (wie an den alten franz. Loireschlössern nur andersherum) zur Galerie. Hinter dem Podest ist die Wand zum Musiksaal.Die Wand zum Musiksaal kann hydraulisch!!! (TÜV war seit 30 Jahren nicht mehr da)abgesenkt werden und gibt dann zusammen mit einem Teil des großen Treppenpodest´s eine riesige Bühne mit über 200 m². An den Geländern der Galerie im 1.Stock hängen riesige UraltmonsterfarbwechslerPC-scheinwerfer (freizugänglich,ungesafet) :( .
    Irgend ein uraltmotorbetriebenerhabichnochniegesehen Kulissenzug ist über dem Treppenpodest an die Decke gedübelt und auf einem Brettchen an Zierketten hängend, steht ein Beamer. Ich bin dann ganz schnell wieder rausgegangen, hab aber dem Hausmeister, welcher hier VA´s mit bis zu 1200 PAX betreut noch ein paar Sachen erzählt und ihm am nächsten Tag die VStättV sowie noch ein paar Broschüren von der VBG und den Schliermxxx zukommen lassen. AUWEIA


    Ich muss allerdings gestehen, das vor meiner Ausbildung zur FfV auch in unserem Saal einige Dinge nicht amtlich waren (ebenso TÜV-Abnahmen von Bühnentechnik, nicht zugelassene Safetys, buntes Kabel an Zugentlastungen, etc..etc..).
    Aber man kann ja daran arbeiten, wenn man erkannt hat was falsch ist, und wenn mann weiss was richtig ist (und Wissen erfordert Ausbildung).


    Jakobus

  • All inclusive, wie beim Türkeiurlaub.
    Nebenbühne, Fläche hinter den Schiebeportaltürmen etc..
    Die Krux ist die Höhe über der begehbaren Portalbrücke(>3,50m)
    Keine Ahnung wie mann hier Bilder einstellt, hätte Grundriss und Schnitt da.


    Wie gesagt: Obermaschinerie mit 7 Kulissenzügen und 3 Beleuchtungszügen (alles mechanische Kurbelzüge; letztes Jahr vom Lauterwein abgenommen).


    Eigentlich wäre bei der Größe ein Meisterbrief fällig. Die Stadt (Baurechtsamt)war von unseren Anfragen diesbezüglich total überfordert, und hat uns ganz schnell bestätigt, das wir den Saal mit einer Fachkraft bei Schulveranstaltungen betreiben dürfen (die wollen nicht gefragt werden wie´s denn in den eigenen Schulen abgeht :oops: ). Die haben dann noch schnell ne Brandverhütungsschau drangehängt, und dann ihren Servus dazu.



    Jakobus

  • Zitat von "jakobus"

    Keine Ahnung wie mann hier Bilder einstellt, hätte Grundriss und Schnitt da.


    - Gehst du auf http://www.imageshack.us
    - lädst dein Bild hoch (ggf.) verkleinern
    - kopierst den Link den das Teil nach dem Hochladen ausspuckt und
    - fügst ihn in deinen Beitrag ein

  • Uff, das erinnert mich ehrlich gesagt eher an ein staedtisches Theater, als an einen "Veranstaltungsraum" oder "Theatersaal" einer Schule...


    Mathematiker

    Die Wurfweite der Boxen ist abhaengig vom Wurfwinkel.
    Der Einfluss des Gewichts der Boxen kann durch Muskelkraft der Hands ausreichend kompensiert werden.

  • So isses, das ist die Liga in der viele Waldorfschulen mitspielen, und ich sehe da auch noch ein Marktpotential für Veranstaltungstechniker, da über Kurz oder Lang dort noch viele Stellen bzw. Verträge für VA-Firmen entstehen werden. Die Sache läuft ja gerade erst an.



    Jakobus

  • Von dem Saal der Hagener Waldorfschule kenne ich das in ähnlicher Weise. Sehr lobenswert. Die vielen staatlichen oder kirchlichen Schulen sehen allerdings ganz anders aus. Wenigstens wird das gesamte technische Material regelmässig geprüft und mit Prüfplaketten versehen.


    Fest steht: Bei jeder Schulaufführung in der Aula müsste eigentlich ein Sicherheitsbeauftragter mit entsprechender Qualifikation vor Ort sein. Das geht aber aus finanziellen Gründen nicht.
    Wir stehen vor der Wahl ob solche Veranstaltungen überhaupt noch stattfinden oder nicht. Ich bin der Meinung, dass die entsprechenden Vorschriften dem kulturellen Leben schweren Schaden zufügt. Sicherheit ist natürlich wichtig. Aber ist es denn nun wirklich so wichtig, dass bei einer Schulaufführung des Schulorchesters, bei der Technik ohnehin nicht gebraucht wird, auch noch eine Fachkraft zugegen sein muss?

    Wer Ahnung hat ahnt etwas. Wer Wissen hat weiss etwas.

  • Hallo Harro,
    nein, wenn keine Technik erforderlich ist, bzw. das Licht von einer Fachkraft / oder Meister f.VT eingerichtet wurde kann ein fortgebildeter Lehrer oder Hausmeister, welcher "sachkundige Aufsichtsperson " (SAP) für speziell diese Vesammlungsstätte, in dieser Schule ist, die Aufsicht übernehmen und (bei entsprechender Beauftragung durch den Schulträger) der Anwesenheitspflicht von der Betreiberseite aus nachkommen. Wichtig ist, das regelmäßig jemand danach schaut, das die Technik in Ordnung ist, und das jemand die persönliche Verantwortung für das Material und den Umgang damit übernimmt. Das schließt auch ein, dass nicht mehr jeder Lehrer irgendwelche Scheinwerfer ab- oder ummontiert (bzw Schüler damit beauftragt), so wie er es gerade für richtig hält. Hier muss dann ganz klar sein: Nichts läuft ohne den Verantwortlichen für VT, bzw ohne seine Anwesenheit und sein Wissen.


    Das dies nicht Einfach ist, weiß ich aus Erfahrung: Es hat ne Weile und auch Durchsetzung meinerseits gebraucht, bis nicht mehr, plötzlich ein unbefugter Schüler in der Beleuchtung saß( "Wir Proben heute ja nur";die Lehrerin hatte ihm aufgeschlossen). Da bin ich rigoros und streitbar.


    Jakobus

  • Zitat

    Ich bin der Meinung, dass die entsprechenden Vorschriften dem kulturellen Leben schweren Schaden zufügt. Sicherheit ist natürlich wichtig

    .. das stimmt wohl. In der Praxis erlebe ich aber auch, grade was schulveranstaltungen betrifft, gruselige Konstruktionen.
    In einer lokalen Waldorfschule, in der es mit dem wissensstand um technik nicht wirklich gut steht, war der komplette Sicherungsschrank für alle zugänglich und teilweise OHNE blenden gebaut und somit offene leitungen für jeden errreichbar und der Technikraum zu alledem nicht abgeschlossen. Das ganze wurde ehemals in einem Schüler-Eltern Projekt aufgebaut... :shock:


    Oder Kulissenbauten, aus Holz und Papier, garantiert nicht B1 , die von hinten mit uralten 2Kw-Linsen beleuchtet werden sollten, weiss der himmel, wo die herkamen. Zum glück hat die hauselektrik versagt, somit war das Projekt vom teller.


    Andererseits lässt das Lehrpersonal gerne mit sich reden und sind an der entsprechenden Sicherheit, sofern plausibel erläutert, durchaus interessiert. ( besagte waldorfschule bildete da leider eine ganzheitliche ausnahme... )


    arnt

  • Nee Jakobus, da liegst Du leider falsch. Die Versammlungsstättenverordnung unterscheidet überhaupt nicht nach dem was während der Veranstaltung stattfindet oder was an Technik benutzt wird. Es geht ja auch um Fluchtwege, wie z.B. die Abstände zwischen den Stuhlreihen und ähnlichen Dingen. Da gibt es wirklich solche absurden Dinge, dass ich als Sicherheitsbeauftragter für eine Veranstaltung angeheuert und bezahlt werde, wo ich überhaupt nichts zu arbeiten habe. Lediglich ein Kontrollrundgang ob die Fluchtwege frei sind und ähnliche Aufgaben fallen mir zu. Ansonsten nehme ich mir ein Buch mit um die Zeit meiner Anwesenheit nicht zu lang werden zu lassen.


    Noch einmal. Ich habe ganz bestimmt nichts gegen Sicherheitsvorschriften.


    Aber so wie das zur Zeit ausgestaltet ist, geht es auch nicht. Alleine 36 Seiten über den vorschriftsmässigen Gebrauch von Arbeitshandschuhen!!! Und wahrscheinlich ist das schon nicht mehr aktuell, wenn man mit dem Lesen der 36 Seiten durch ist. In diesem Vollchaos von Vorschriften kommen noch nicht einmal die Berufsgenossenschaften nach, in ihrem Internetangebot die jeweils aktuelle Fassung der Vorschriften bereitzustellen.

    Wer Ahnung hat ahnt etwas. Wer Wissen hat weiss etwas.

  • Zitat von "Harro Kleffmann"


    Alleine 36 Seiten über den vorschriftsmässigen Gebrauch von Arbeitshandschuhen!!!


    Was Du da streifst, ist schon fast ein gesellschaftliches Problem.
    Umso mehr da "verordnet" wird, umso weniger kümmert sich jemand darum, mit dem völlig korrekten Hinweis auf die Verhältnismässigkeit der Mittel.
    Ob das die richtige Auffassung ist, lass ich mal dahingestellt.
    So was will ja auch verfolgt werden. Von wem denn?
    Den üblichen Reichsbedenkenträgern? :wink:


    Nimm mal als Beispiel die ganzen Feuerwehr-, Schützen-, sonstwas-Feste auf den Dörfern.
    Meinst Du wirklich, nur weil da irgend jemand ein paar Seiten bedrucktes Papier absondert, ändert sich da was am Ablauf? :wink:


    Der einzige, der den Ablauf verwaltungstechnisch regulieren könnte, ist der Bürgermeister, und der amüsiert sich gerade strunzensbreit mit seiner Frau, und bei der sind auch nicht nur die Augen blau... :D

  • Ne Harro, jetzt widerspreche ich Dir aber:


    Es gibt diese Ausnahmen; ich zitiere aus dem Komentar vom wirstschaftsministerium zum §40 Abs5 der VstättV BW:


    "Soweit von der Art oder dem Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren ausgehen können, wie bei einer Aufführung der Theatergruppe der Schule, kann beispielsweise ein entsprechend ausgebildeter Lehrer
    Aufsicht führende Person sein. Aufsicht führende Person kann bei einem Klavier-Solokonzert, bei dem außer Licht keine veranstaltungstechnischen Einrichtungen in Betrieb genommen werden, z. B. der Hausmeister sein."


    So, speziell in unserem Fall wird von mir vorher der Saal freigegeben (Bestuhlung ist eh fest). Aber in der Regel (99%) bin ich selber da. Wenn ich mal krank werden sollte (bisher noch nie passiert), kann ich auf eine VT-Firma zurückgreifen, deren zuständige Fachkraft den Saal kennt, da diese (er) selbst hier (als Schüler) früher beleuchtet hat.



    Gruselige Sicherungskästen gabs hier früher auch, und die Saaltechnik kennt auch erst seit 3 Jahren Strom mit RCD-überwachung.


    Jakobus

  • Ok, ich wollte Dir ja auch nicht zu nahe treten. Von solchen Kommentaren erfahre ich in der Regel nichts. Woher auch? Allerdings sind die Versammlungsstättenverordnungen Ländersache und es kann durchaus sein, dass es in BW etwas anders aussieht als bei uns in NRW. Der Text der Verordnung ist genaugenommen so zu verstehen wie ich es gedeutet habe und es wird meinen Auszubildenden auch in der Berufsschule genauso gelehrt.
    Fazit: Um sicher zu gehen müsste eine Schule also erst einmal beim Ministerium oder beim Schulamt nachfragen. Ich fürchte eine Nachfrage beim Schulamt würde erst einmal eine Lawine lostreten. Nach dem Muster: Schulamt weiss nicht bescheid und verweist ans Kultusministerium. Dort ist man nicht zuständig und verweist an.... u.s.w.

    Wer Ahnung hat ahnt etwas. Wer Wissen hat weiss etwas.

  • Hallo,


    hier meine vielleicht unpopuläre Meinung:
    Das Problem ist, daß heute Jeder keine Verantwortung will, teilweise aus verständlichen Gründen (Arbeitsplatzverlust).
    Allerdings wird die Vorschriften- und Regulierungswut momentan bis zum Exzeß betrieben; Augenmaß und Profitgier vertragen sich zumeist nicht gut.


    Ich las heute aus Langeweile in der Frühstückspause den "Elektropraktiker" und fragte mich hinterher, wie überhaupt noch ein einziger Elektriker eine Aderendhülse aufpreßt, ohne daß ein Rechtsanwalt dabeisteht.


    Ich kann mich noch an die Schulanfangsfeiern erinnern, die ich vor knapp 25 Jahren betreuen durfte:
    Ein paar alte Röhrenverstärker, eine alte Saalanlage, eine Steckdose (6A) auf der Bühne. Die Bühne im Saal aus Holz, Beleuchtung und Vorhangsmechanik aus den 30er Jahren. Alles ohne Zertifikat vom TÜV, die Zuckertütenbäume von paar Männern der Traktorenwerkstatt geschweißt.
    Ja, die sackschweren Boxen waren an der Wand ohne Safeties oder affige Alubilligstative festgemacht, sondern ruhten auf eingemauerten Winkelstählen 40x40.


    Trotz dieser heute zu einer sofortigen Schließung berechtigenden Zustände kam niemand ums Leben, es wurde auch niemand verstümmelt oder fiel ins Koma (das könnte auch daran liegen, daß man vom Wirt damals eine gescheuert bekommen hätte, wenn man 52 Tequila hätte probieren wollen), nein: Alle fanden die Feiern gelungen und schön. Und wenn jemand mit einer Blumendekoration zu Boden ging, dann lachte der ganze Saal und der Pechvogel zuletzt auch mit; ohne am nächsten Tag seinen Anwalt zu kontaktieren.


    MfG


    DirkB