Zitat von "audiobo"Zudem: wenn die Aufsichtsperson nur dann ausreicht wenn vom Betrieb keine Gefahren ausgehen können, wer macht um Vorfeld die Gefahrenanalyse? Z.B. beim Einsatz von Dry-Hire-Material, da müsste bei der Übergabe jedesmal eine vollumfassende Erklärung stattfinden, was mit dem gemietetem Material bei falscher Anwendung alles passieren kann. Dauert ganz schön lang und treibt die Kosten wieder in die Höhe.
...heißt genau was? Ob sie weiß wo der Lichtschalter ist, über welche Sicherung/RCD das Licht läuft oder gar wo die Kabel lang laufen, ob alles sauber geerdet ist (oder wie früher mal einfach über den Nullleiter),usw.... ?.
Die Gefährdungsanalyse hat der Betreiber zu machen. Wenn er es nicht kann, muss er sich entsprechende Sachkunde einkaufen. Der Betreiber muss in seiner Gefährdungsanalyse zu dem Ergebnis kommen, dass hier keine (und das ist wie "schwanger" oder "tot" - es gibt keine Grauzone/Übergangsbereich) Gefährdungen vorliegen. Die Beurteilung liegt allein in seiner Verantwortung.
Die "Aufsicht führende Person" (übrigens ein Begriff aus dem Arbeitsrecht. Erläuterung siehe BGV C1 §15 Abs. 3) muss mit den technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vertraut sein. Insbesondere Einrichtungen, die im Falle einer Evakuierung wichtig sind.