Technofans durch Laser erblindet

  • Damit mir das nicht passiert hab ich erst meinen Laserschutzbeauftragten nach BGV B2 (UVV Laserstrahlung [ehem. VBG 93]) / DIN/EN 60 825 (Sicherheit von Lasereinrichtungen) / DIN56912 (Bühnenlaseranlagen) / DIN/EN 207 (Laserschutzfilter und Schutzbrillen) / DIN/EN208(Laser - Justirbrillen) gemacht und dann erst einen Showlaser gekauft

  • Ohne jetzt die Gefährlichkeit von Lasern oder diesen Vorfall verharmlosen zu wollen:

    Zitat

    Weil die Veranstalter wegen eines Regenschauers eine Zeltplane über die Bühne des Freiluftkonzerts gezogen hatten, sei die anfangs in den Himmel gerichtete Laserkanone auf die Zuschauer gelenkt worden.

    Geht es hier wirklich um Laser oder um Himmelsscheinwerfer (die von Laien oft als Laser bezeichnet werden)?
    Hätte ein Laser in einer Leistungsklasse, bei der sogar difuses, von einer Zeltplane reflektiertes, Licht zu Augenschäden führt, die Plane nicht in dem Bruchteil einer Sekunde zerschnitten?

  • Spekulationsmodus an:


    1. Nein, es gibt durchaus Laser, deren diffus gestreutes Licht Augenschäden verursacht, bevor die Plane durch ist.
    2. Evtl. war die Plane ja sogar spiegelnd beschichtet (im Stil von z.B. Rettungsdecken)
    3. Vermute ich eher, dass ein "heller Kopf" den Laser einfach aufs / übers Publikum richten wollte, um den teuren Effekt nicht einfach so abzuschalten - hamma schliesslich bezahlt, soll fetzen...


    Spekulationsmodus aus.


    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Leider wurde der für die reine Projektion in den Himmel gedachte Laser nach Aufspannen der "Regenschutzplane" ins Publikum gerichtet.


    Mein Bedauern für die Geschädigten.



    Da Shows dieser Leistungsklasse in Deutschland zum Glück größtenteils von Fachfirmen mit vorhandenen Sicherheitsbewußtsein realisiert werden, bin ich der Meinung, daß solche Unfälle bei uns sehr unwahrscheinlich sind.


    MfG
    Mirko

    Schon ewig in der Branche tätig, Meister für VT.

  • Habe in einem Holländischen Forum noch eine Aussage von ILDA zu dem Ereignis gefunden, und noch eine weitere, allerdings ohne Quellenangabe:


    Zitat

    In the July 5 incident, the Russian laser show was clearly using powers significantly higher than the internationally-accepted safety standards and/or laws. In fact, given the widespread number of injuries, it is possible that an illegal type of laser may have been used. This is a "pulsed" laser which emits lights in short, strong bursts, and should never be used for audience scanning. (We do not know at this point if a pulsed laser was responsible. However, in 40 years there has only been one similar incident, which did use a pulsed laser.)
    ILDA condemns this irresponsible incident. We are extremely distressed to hear about this incident, and our deepest sympathies go out to the victims.




    Und auf blogspot.com fand ich noch einen Artikel, der die Aussage vom Zitat ohne Quellenangabe bestätigt:



    MfG, Rob.

    *All of life’s problems can be solved with two things: duct tape and WD40.
    If it moves and it shouldn’t, you need duct tape. If it doesn’t move and it should, you need WD40.*


    *Wissen is macht. Weisst nix? Macht nix!*

  • Die Sache ist doch ganz einfach:


    die abgegebene Leistung eines Showlasers in den Publikumsbereich muß auf <0,5mW begrenzt sein. Dieser Wert gilt als unbedenklich. Wie das gemacht wird ist mal Nebensache. Die Hauptsache ist, daß dies eingehalten wird und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (Blanking bei Ausfall der Galvos z.B.) eingebaut sind.
    Die Gefahr liegt darin, daß - so klein die Leistung auch aussehen mag - die Leistungsdichte enorm ist. Deswegen sollte man an JEDEN Laser mit Verstand rangehen.
    Man kann nun noch mit Expositionsdauer daher kommen... deswegen wird der Strahl ja auch bewegt. Dennoch kann bei einer falsch aufgebauten Konstruktion, einem falsch programmierten Beam oder einem solch delitantischen Fehler wie hier geschildert das Augenlicht flöten gehen.


    z.B.
    Ein HeNe mit 2.2mW ist schon in der Schutzklasse 3b, welche bei direkter Exposition Schäden hervorrufen kann. Streulicht ist hier noch ungefährlich tut aber ganz schön weh. Die verwendeten Showlaser (vor allem Outdoor) sind Geräte mit 1-5W Leistung - Schutzklasse 4.
    Diese unsäglichen Laserpointer aus China sind auch der helle Wahnsinn - im wahrsten Sinne des Wortes. Da kommen z.T. mehr als 10mW ungefiltert raus. Das möchte ich nicht ins Auge bekommen. Ganz abgesehen von billigen Festkörperlasern, die die Pumpleistung (im IR-Bereich) nicht ausfiltern. Wir reden hier von Leistungen über 1W (in der Regel 1-3W) im IR-Bereich direkt auf die Netzhaut im worst case. Da ist danach Zappenduster.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • auch hier wieder mal was für die polemik:
    ich gönne es keinem, was da passiert ist. leider muß immer erst was passieren, bevor da ein gefahrenbewußtsein entsteht. insofern hat unsere so sehr gescholtene regulierungswut auch seine vorteile.
    das wäre alles vermeidbar gewesen, wenn man sich mal angesehen hätte, warum es in d z. b. so harte reglementierungen gibt.

  • Zur Info: der "Unfall-Laser" war ein 12 Watt (Grün) Laser. Bei aller Zustimung zu der "Idiotie" die da ausgeübt wurde, ich glaube nicht, das Laser auch nur mit annähernd solchen Leistungsklassen bei irgendwelchen 1000 Pipel Partys eingesetzt werden.
    Wenn doch, wäre das hart.
    :oops:

  • In Russland etc. ist das so. Das weiß ich sogar. Meinte damit, das so etwas in Deutschland bei den 1000 Pipel Partys wohl eher nicht vorkommt

  • Hi!


    @Niko: Wobei ich hier ganz einfach mal...."Wissen schützt vor Dummheit nicht" sagen möchte wenn ich so einige Technopartys sehe die Laser im Einsatz haben.


    @Yamaha: <0,5mW? Wieso haben immer alle so ein Problem mit Einheiten??? Ich erinnere mich da eher am 5mW die die Klasse 3B(alte Bezeichnung) beginnen. Ab 500mW hab ich dann Klasse 4. Soviel mal zur Deklaration.


    Die Begrenzung für den Zuschauerbereich gibt keine Leistungsdaten vor. Das ganze nennt sich "Mittlere zulässige Bestrahlungsdauer" und ist in etwa gleich schwer zu rechnen wie der Aufbau eienr Atombombe.


    Glaub in den "Sticky" Posts hängen die Vorschriften. Bitte einmal lesen.:-)


    Also bis 5mW ist alles 3A bzw. 3R, schlimme Verletzungen verhindert der Lidschlussreflex. Wobei direkt in den Beam starren und die Augen offen halten in etwas gleich blöd ist wie wenn man mit nem Fernglas in die Sonne schaut.


    Bei DPSS Lasern, sofern kein IR Filter eingebaut ist, ist die IR Strahlung nach den Scanner nahezu zu vernachlässigen. Also bei 3W Infrarot musste schon die PD ausbauen und sie dir ins Auge klemmen.


    Was ich damit sagen will. Laser sind genauso gefährlich wie Autos. Meistens ist der schuldige der Bediener.


    Wobei der Vorfall in RU wahrscheinlich nie geklärt werden wird ob nun Dummheit oder ganz einfach Pech die Ursache waren. (Was natürlich trotzdem heißt das sowas nicht passieren sollte)


    Amen und schönen Mittwoch
    (eeeeedith - hier war wohl der Wunsch der Vater des Gedanken..iiih, is ja erst Dienstag)

    "Kommt Zeit....kommt Licht"
    What the Fu** is a silent night?

    Einmal editiert, zuletzt von tufkascobo ()

  • Zitat von &quot;scoborg&quot;

    schönen Mittwoch


    schön wärs...



    Edit: damit auch was sinnvolles dabei steht:


    Meiner Meinung wird sich das mit den kleinen Kinderdiscolasern aufhören, sobald sich rumspricht das auch mit Beamern und entsprechender Software einiges möglich ist.

  • Zitat von &quot;scoborg&quot;

    Hi!


    @Niko: Wobei ich hier ganz einfach mal...."Wissen schützt vor Dummheit nicht" sagen möchte wenn ich so einige Technopartys sehe die Laser im Einsatz haben.
    ...
    Amen und schönen Mittwoch
    (eeeeedith - hier war wohl der Wunsch der Vater des Gedanken..iiih, is ja erst Dienstag)


    Da stimme ich dir sogar zu und aus diesem Grund z. b. verleihe ich selbst die kleinen MediaLas Spooky mit 30mw wenn nur im B2B mit LSB, damit es da wenigstens schon in (hoffentlich) vernünftige Hände geht.


    Mit deinen beschriebenen Technopartys mit den klischeehaften Vorurteilen möchte ich aber nicht verglichen werden, keine Angst ich nehm das mit Humor ;)


    Wünsch dir morgen auch einen schönen Mittwoch

  • scoborg
    0,5mW und 5mW hat aber nix mit Einheiten sondern mit Faktoren zu tun... dennoch scheinst du recht zu haben. 0,5mW kommt mit auch ziemlich klein vor. Ich kann mich letztendlich nur an 5 und mW erinnern. Da ich mit solchen Geschichten vorsichtig bin nehm ich lieber den kleineren Wert. Im Endeffekt um Faktor 10 vorbei. Man möge mir verzeihen.


    Meine olle HeNe Röhre mit 2,2mW ist aber definitv als Lasserklasse 3b Klasse definiert. Steht zumindest im Scheinchen.


    Der Kryptonlaser an der Uni hatte 300mW und war definitiv Klasse 4. Nur mit Schutzvorhang und Schutzbrille zu betreiben. Wehe wenn nicht...


    Zur "Mittlere zulässige Bestrahlungsdauer": deswegen wird der Strahl ja auch möglichst viel und schnell bewegt bzw. aufgeweitet, damit man unter den hochzulässigen Wert fällt. Die Leistungsaufnahme (Dosis) ist von Dauer und Stärke bei gegebener Fläche abhängig. Sollte sich als schon ausrechnen lassen. ;)


    Naja... 3W IR sind nun mal 3W, auch wenn die Energie eine andere ist, als wenn es UV wäre. Ich würde kein Auge riskieren.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Zitat von &quot;yamaha4711&quot;

    Zur "Mittlere zulässige Bestrahlungsdauer": deswegen wird der Strahl ja auch möglichst viel und schnell bewegt bzw. aufgeweitet, damit man unter den hochzulässigen Wert fällt. Die Leistungsaufnahme (Dosis) ist von Dauer und Stärke bei gegebener Fläche abhängig. Sollte sich als schon ausrechnen lassen. ;)


    Grüßle,
    michael


    Hm. Es sollte folgende Berechnung gelten: Du hast die Winkelgeschwindigkeit ω, mit der sich der Laser dreht. Die Bahngeschwindigkeit ist dabei ωr, d.h. je nach Bühnenentfernung gibt es unterschiedliche Bestrahlungsdauer. Die Dauer T ist dann (Mittlere Augenöffnungsbreite+Laserstrahlbriete)/ ωr. Wobei ω = 2πf.


    Dabei bleibt der Faktor X zur Bestimmung der aufgenommenen Dosis dennoch die Laserleistung, sie muss in die Berechnung hinein, sonst macht sie keinen Sinn.


    Sinnvoll wäre es aber trotzdem mE alleine nach Leistung und nicht nach solchen undurchschaubaren kriterien zu definieren.