Unsere tollen Politiker treiben die nächste Schwachsinns-Sau durchs Dorf:
Auszug:
Wir möchten Sie heute über die vom Bundeskabinett am 24.08.2022 beschlossenen Energiesicherungsverordnungen informieren, in denen kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung festgelegt sind. Die Verordnungen sollen einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung – insbesondere Gas – leisten. Neben der Einsparung von Gas sind auch Stromsparmaßnahmen vorgesehen, um so die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.
Diese Verordnungen beinhalten auch für Handwerksbetriebe relevante Maßnahmen:
Die kurzfristigen Maßnahmen gelten vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023:.
Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt
Ist ja toll wenn man normalerweise im Winter 20-25% des Umsatzes mit Objektbeleuchtung macht, vor allem in der Weihnachtszeit