steuerhinterziehung durch privatverkauf?

  • mringhoff:


    Mit "cash" meinte ich eigentlich diese "Bar-auf-Kralle"-Mentalität ;)
    Auf Deutsch: Ohne Rechnung


    Klar, bei größeren Companies ist das in der Regel kein Problem, allerdings: was easyjob nicht weiss, macht es nicht heiss...


    Ich wollte eher auf die kleineren bis mittleren Verleiher anspielen (die, die ohne Disposystem arbeiten). Dort gibt es solche "Angebote" desöfteren.


    Bei Neukunden die ich nicht kenne vereinbaren wir auch bei Kleinbeträgen Barzahlung im Vorraus, bei größeren Sachen gibts 50% Anzahlung 2 Wochen vor Job.

  • ich weiß gar nicht was ihr wollt: ist doch völlig klar, das ich sachen bei dem neuen gewährleistungsrecht privat verkaufe. ich bekomme ja nichts dafür, wenn ich es als defekt anbiete :D
    wer hier noch kein schwarzgeld angenommen hat hebe mal die hand. das hat schon jeder. es ist auch kein kavaliersdelikt, aber ein volkssport.
    und bei 100e lohnt der aufwand mit dem beweise sammeln auch nicht.

  • Tach zusammen!


    Volker hat ja soo Recht: Eine Diskussion mit gefährlichem Halbwissen. Aber Volker, Leute die so ein Halbwissen verbreiten sind in der Regel auch beratungsresistent. Will heißen, sie glauben an die Kloparolen die an den Stammstischen (und sonst wo) in dieser Republik verbreitet werden.


    Aber zum Thema:


    Eine Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen wird ertragsteuerlich mit dem sogn. Teilwert angesetzt. Bei der Entnahme mit der Absicht es (sofort) danach zu veräußern dürfte dies der zu erzielende Erlös = VK netto sein.


    Für die Umsatzbesteuerung gilt für einen solchen "Eigenverbrauchstatbestand" als Bemessungsgrundlage der (ursprüngliche oder aktuelle) Einkaufspreis !!! (früher: gemeiner Wert).


    ALSO ENTNAHME ZUM BUCHWERT IS NICH!!!!


    Damit ist auch schon alles gesagt...


    Und glaubt mir und dem Kollegen Volker: die Jungs von der Steufa können einem ganz schön auf die ...Nerven gehen. Abgesehen davon, daß Steuerhinterziehung (und die liegt dann nunmal vor) auch nicht wie "Rauchen in der Einbahnstrasse" behandelt wird.


    Soviel von hier auf Wunsch von Volker.


    Tschö wa!


    stb

  • Zitat von "stb"

    "Rauchen in der Einbahnstrasse" ...


    Schön wärs gewesen - aber es ist das selbe Strafmaß wie "Trunkenheit an der Handtasche".


    Ich habe gerade die Steuerfahndung am Hals - sie stellen Fragen nach selbständigen Umsätzen für Zeiträume, in denen ich zuerst abhängig beschäftigt, danach arbeitsunfähig erkrankt war.


    Total kranke Fragen einer total kranken Finanzverwaltung - einzig deren Mitarbeiter als Personen sind nett und höflich.

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • Wie schaut dass dann z.b. aus, wenn man im Begriff ist sich einen Betrieb aufzubauen, sich hier und da mal ein Gerät kauft und irgendwann dann mal zum FA/Rathhaus geht, ein Gewerbe anmeldet und die Sachen, die man davor mit seinem Privatvermögen gekauft hat später wieder verkaufen will?


    Nein bei mir ist das alles schon eine Weile her, hier besteht nur reines Interesse.


    Gruß


    Marco

  • ich hab mir mal sagen lassen z.t. kann man die Anschaffung bis zu einem gewissen zeitraum vor der gewerbeanmeldung noch mit ins Gewerbe übernehmen .. ob das sinn macht ist was anderes.


    was aber hier noch nicht erwähnt wurde ist z.b. folgende konstellation:
    ich hatte gewerbe A, dieses wurde beendet. Bestand floß in mein Privatvermögen, auch steuertechnisch.


    Inzwischen habe ich gewerbe b)


    Nach und nach verkaufe ich einzelne Geräte als privat aus dem alten bestand von gewerbe a. (nur) auf besonderen wunsch buche ich geräte ins gewerbe b und verkaufe inkl rechnung und steuer


    Mach ich was falsch? ich denke nicht!

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Gute Frage. Ich würde jetzt spontan behaupten, entweder man bringt das Material in die Firma mit ein und kann es von dort natürlich auch wieder verkaufen, oder es bleibt im Privatbesitz und kann auch von Privat verkauft werden. Gab es für solche Fälle nicht ein Feld in der Steuererklärung bzw. ich kann mir ja auch mehrer Autos privat kaufen und die dann irgendwann (womöglich alle sehr Zeitnah) wieder verscherbeln? Vorraussetzung wird halt sein, dass es nicht so aussieht:

    Zitat von "http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil28.htm Entscheidungsgründe:"

    Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach Außen in Erscheinung tritt.
    [...]
    Vorliegend spricht der Beweis des ersten Anscheins jedoch dafür, dass der Kläger als Verkäufer gewerbsmäßig handelte. Schon die hohe Anzahl von Verkäufen, mindestens 252 in einem Zeitraum von zwei Jahren und sieben Monaten, kann als – wenn auch nicht als alleiniges – Indiz für ein planmäßiges Handeln gewertet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Mnyut ()

  • was du meinst ist
    "sonstige einkünfte" -> private veräußerungsgeschäfte


    (diese zielen jedoch vorrangig auf wertpapierhandel, immobilienverkauf etc.)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • Zitat

    http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil28.htm Entscheidungsgründe: hat Folgendes geschrieben:


    Darum ging es in dem Urteil.


    Zitat von "djobi"

    ich hab mir mal sagen lassen z.t. kann man die Anschaffung bis zu einem gewissen zeitraum vor der gewerbeanmeldung noch mit ins Gewerbe übernehmen .. ob das sinn macht ist was anderes.


    6 Monate akzeptiert das Fi-Amt in der Regel.


    Zitat von "djobi"

    Nach und nach verkaufe ich einzelne Geräte als privat aus dem alten bestand von gewerbe a. (nur) auf besonderen wunsch buche ich geräte ins gewerbe b und verkaufe inkl rechnung und steuer


    Das wären dann Privateinlagen in die neue Firma... Du tust das nur, um dem Käufer eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt zu stellen.
    Stell Dir mal vor, Du bist jetzt "Grünflächendesigner" (Garten und Landschaftsgärtner). Was glaubst Du wie der Betriebsprüfer aus der Wäsche guckt, wenn der Gärtner ein Satz gebrauchter 18" Subs gegen Rechnung verkauft. :lol:


    Kannst das ja unter AO Ertäge verbuchen :P

  • Zitat von "ukw"

    Darum ging es in dem Urteil.


    Schon, aber ob ich das Zeug jetzt über eBay oder sonstige Kleinanzeigen verkaufe ist doch wurscht. Mir gings darum, dass wen man zuviel in zu kurzer Zeit verkauft, dass auch als gewerbsmäßig gilt, oder hab ich da was falsch verstanden?

  • war ein paar Tage offline...


    Danke StB! Leider hast Du auch recht gehabt mit "beratungsresistent"...
    Leider war die Diskussion nach Deiner abschliessenden Darstellung auch nicht zuende, obwohl alles (und wirklich alles) gesagt war.


    Viele Grüße und schönen Abend noch,
    Volker
    p.s. den Nicknamen finde ich nach wie vor genial ;)


  • Sagt mal,
    Volker und StB (Steuerberater) - dreht Ihr hier für eine Comedy Show ?
    geht doch mal selber arbeiten für Euer Geld und versucht nicht durch die Arbeit anderer Leute Geld zu verdienen.
    :wink:


    Alles im grünen Bereich ! :D

  • Zitat von "ukw"


    Sagt mal,
    Volker und StB (Steuerberater) - dreht Ihr hier für eine Comedy Show ?
    geht doch mal selber arbeiten für Euer Geld und versucht nicht durch die Arbeit anderer Leute Geld zu verdienen.
    :wink:


    Alles im grünen Bereich ! :D


    Hallo UKW,


    Ich sehe das so: stb und Volker haben vermutlich eine Ausbildung in einem Steuer-Beruf (Steuerberater oder Fachgehilfe in Steuer- und Wirtschaftsberatenden Berufen), oder arbeiten vielleicht sogar bei einem Steuerberater oder bei einem Finanzamt, und haben ganz einfach Fachwissen von den Dingen, über die sie hier schreiben.


    Deinen kleingedruckten Satz halte ich für das in diesem Forum vermutete Niveau nicht angemessen - damit kannste vielleicht im PartyPA Beifallsstürme bekommen.

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • ******************************************************************************

    Zitat von "Christian_Thomas"

    Hallo UKW,


    Ich sehe das so: stb und Volker haben vermutlich eine Ausbildung in einem Steuer-Beruf (Steuerberater oder Fachgehilfe in Steuer- und Wirtschaftsberatenden Berufen), oder arbeiten vielleicht sogar bei einem Steuerberater oder bei einem Finanzamt, und haben ganz einfach Fachwissen von den Dingen, über die sie hier schreiben.


    Deinen kleingedruckten Satz halte ich für das in diesem Forum vermutete Niveau nicht angemessen - damit kannste vielleicht im PartyPA Beifallsstürme bekommen.


    *********************************************************************************


    Hallo,


    Ich beziehe mich auf die nachstehend zitierten Beiträge aus diesem Thread. Die Formulierungen, die mich zum Verfassen des von Dir beanstandeten Beitrages veranlassten, habe ich rot hervorgehoben - die "Peaks" sind unterstrichen. :roll: In grün mein Kommentar dazu.


    Beispiel 1: (Arroganz pur)


    Beispiel 2 im gleichem Tonfall. Ob der User StB in einem Steuerbüro sitzt und/oder Steuerberater wäre :roll: - nein bestimmt ist er das nicht.
    Vielleicht ein Steuerfachgehilfe (in der Ausbildung) der sich wichtig macht...
    Das kommt in etwa hin. :wink:



    Beispiel 3: Muß man da wirklich noch eins draufsetzen?

    Zitat von "Volker"

    war ein paar Tage offline... wen interessiert's ?


    Danke StB! Leider hast Du auch recht gehabt mit "beratungsresistent"...
    Leider war die Diskussion nach Deiner abschliessenden Darstellung auch nicht zuende, obwohl alles (und wirklich alles) gesagt war.
    Anmaßung schweren Grades. Müssen andere User des PA Forums diesen "Volker" oder "StB" fragen, ob sie hier noch schreiben dürfen nachdem die Herren das Thema als beendet erklärt haben?


    Viele Grüße und schönen Abend noch,
    Volker
    p.s. den Nicknamen finde ich nach wie vor genial ;) der Zaun mit dem Winkpfahl oder wie soll ich das verstehen?



    Nun zu Dir: Ich habe den Eindruck, daß Du versuchst von Deiner Person abzulenken, indem Du mich (z.B. hier in diesem Thread) versuchst zu diskreditieren.
    Mit den bisherigen Argumenten und Deinem bisherigen Tonfall wirst Du damit nicht weit kommen.
    Im Gegenteil.
    Du sägst verstärkt am eigenen Ast.

  • @ volker: ...da haben wir den Salat. Er will´s nicht glauben.


    Ich hoffe, dáß meine Ausführungen wenigstens dem Rest der Forumsuser nützlich sein können.


    Gute Nacht


    p.s.: ich hoffe, das war jetzt ernsthaft genug.


  • Guten Morgen,


    ich habe immer mehr den Eindruck, daß in Deinem Tuner einige Schwingkreise verstellt sind - vielleicht driftet ja auch der VFO (thermische Probleme?), und die ZF ist verkurbelt, so daß eine einwandfreie Demodulation nicht mehr möglich ist? Der AGC scheint auch fehlabgeglichen zu sein!


    Vielleicht solltest Du Dein UKW-Radio mal zu einem versierten Rundfunk- und Fernsehmechanikermeister tragen und neu abgleichen lassen - falls es ein Digitaltuner ist, hilft vielleicht ein Softwareupdate oder eine Neuinstallation des Betriebssystemes, oder gar ein Prozessortausch?


    Etwas anderes fällt mir zu den von Dir beschriebenen Symptomen leider nicht mehr ein.


    Ich esse jetzt ne Bockwurst mit Senf und erkläre das Thema als für mich beendet.

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  • Sag mal, müsst Ihr denn immer öffentlich im Forum übereinander herfallen?
    Reicht das nicht, wenn Ihr Eure Kommentare per PN austauscht?


    Ich jedenfalls finde die Bereicherungen von stb hier sehr sinnvoll und wünschenswert. Wenn es Diskussionen zur SACHE gibt, dann bitte gerne. Sollte es sich herausstellen, daß hier jemand etwas falsches behauptet hat, dann bitte im angemessenen Ton belegen, bitte aber mit entsprechenden Literatur- oder Gesetzeshinweisen, sonst steht ja nur Behauptung gegen Behauptung.


    Danke!