So ich werde jetzt eine Behauptung eines Kollegen in den Raum stellen. Wer antworten möchte soll seine Aussage bitte mit gültigen Gesetztes Auszügen untermauern. Da ich mich seit tagen mit mehreren Leuten rumstreite möchte ich jetzt eine klare Aussage.
Also folgender Sachverhalt:
Ich bin Selbständiger Veranstaltungstechniker. Jetzt kommt ein Auftraggeber zu mir und sag ich soll doch bitte mit seinem LKW voll Technik von A nach B fahren. Ich bin weder Angestellt noch in der Firma des Auftraggebers.
SO ist es jetzt richtig, dass ich den LKW nur fahren darf, wenn in meinem Gewerbeschein Güterfernverkehr steht!(was ja nun nicht so einfach ist in den Gewerbeschein das stehen zu haben)!
Das heißt 90% der LKW Fahrer von Firmen (Veranstaltungstechnik)dürfen den LKW gar nicht fahren.
Kennt sich jemand von Euch gut mit Gewerberecht aus? Wie ist die Rechtslage?
Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?
MfG Lightperformer