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Soundanlage fürs Dorf Open-Air Kino im historischen Ochsenstall

  • Julian89
  • 28. Januar 2025 um 12:38
  • floger
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    • 29. Januar 2025 um 09:18
    • #21
    Zitat von Julian89

    Als Abspielgerät dachte ich eigentlich an einen Privatlaptop. Wieso ist das schlecht?

    Wenn ihr mit 4k plant, dann solltet ihr wissen, dass 4k Blurays nur auf älterer integrierter Intel-Graphik laufen. Surround braucht auch immer etwas mehr Zuwendung. Ein Blurayplayer läuft da halt problemlos.

    Über welches Medium man Filme "fürs Kino" bekommt? Keine Ahnung.

  • Marian Humann
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    • 29. Januar 2025 um 09:59
    • #22
    Zitat von Julian89

    Wir planen mit etwas 4-10 Veranstaltungen pro Jahr mit ca 50-100 Leuten pro Veranstaltung.

    Wenn wir mit Eigenbau für ca 1000€ eine Leinwand(/Tuch) kaufen und für ca 4000€ einen Beamer dann bleiben uns noch ca 10 000€ für eine Anlage.

    Ich gebe hier mal einen meiner Meinung nach wichtigen Hinweis: Ihr baut Open Air ein großes Segel auf. Das wird rechtlich gesehen sehr wahrscheinlich ein sogenannter "Fliegender Bau" und ihr braucht deshalb einen Standsicherheitsnachweis, bzw. wenn das Konstrukt die Gesamthöhe von 4,99m überschreitet braucht ihr ein Prüfbuch und müsst bei jedem Aufstellen das beim entsprechenden Amt anzeigen und eine Gebrauchsabnahme vom Amt ermöglichen.

    Es sei denn, die abgebrannte Scheune hat weiterhin eine Genehmigung als bauliche Anlage, dann braucht ihr entsprechend eine Nutzungsänderung, bei der euch wahrscheinlich Auflagen zur Windfestigkeit etc. gemacht werden.
    In jedem Fall ist der Ton meiner Meinung nach das geringste Problem. Das Thema Entfluchtung und Rettungswege mit zugelassenen Schildern und Notbeleuchtungen ist auch nicht zu unterschätzen

  • secluded 29. Januar 2025 um 10:34

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • secluded
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    • 29. Januar 2025 um 10:43
    • #23

    ...und Toiletten, Ausschanklizenz, Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Versicherungen, Werbekosten, rechtliche Verantwortliche einsetzen, die dazu befugt sind, Flucht-und Rettungswegeplanung, Bestuhlungspläne, Brandverhütung, Feuerlöscher an die Wand, Ersthelfer vor Ort, etc. p. p.

    Mein Tip: Sucht euch 'ne Firma (mindestens mit an Board - oder laßt das selbige komplett machen), die so was öfters macht (gibt ja genug Mobile Kino-Betreiber), gebt denen Geld in die Hand, dann machen die das und kümmern sich drum, daß das 1. kein Debakel wird und 2. auch alles rechtlich im versicherbaren Rahmen bleibt.

    ...holt euch 'ne Schanklizenz und stellt Onkel Ernst an den Zapf und Tatne Gerda darf ihren tiollen Eintopf kochen und verkaufen :)

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • yamaha4711
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    • 29. Januar 2025 um 10:46
    • #24
    Zitat von Julian89

    3. Die Leinwand kann an eine Hauswand und bekommt deswegen keine Windlast ab.

    Einspruch! Marian Humann gibt die entscheidende Hinweise.

    Windlast bekommt die Konstruktion doch ab, ob du willst oder nicht. Direkt von vorne, Scherwinde/Verwirbelungen, Unterdruckeffekte, etc.

    Ebenso ist der Ton das gerinste Problem. Wie hier schon geschrieben gibt es im unteren Mittelsegment eine sehr große Auswahl und das reicht in jedem Fall für 100 PAX Kino/Party. Bei Live sieht es ein wenig anders aus, doch da kann man zumieten oder die Band bringt ihren Kram selbst mit. Ist in einer solchen Größenordung gar normal. Dann gibt es auch keine Diskussionen wegen dem Klang und der Leistung.

    Oh, bei Party und Liveband.... Licht?

    Und bei Kino ebenfalls an eine Grundbeleuchtung/Notfallbeleuchtung denken, vor allem wenn das öffentlich werden soll und nicht nur eine Privatparty sein soll. Da gibt es auch entsprechende Auflagen, Bestimmungen und Verordnungen. Ja ja, will man an dieser Stelle überhaupt nicht hören.

    Dann der Beamer.... das ist immer noch das größte Problem und der größte Kostenfaktor. Immer noch!

    Ein Beamer der 10k ANSI Klasse ist jetzt keine kleine Kiste und hat auch Gewicht. Wenn das über die Köpfe der Besucher kommt muss das entsprechend gesichert werden und darf nicht als Bastellösung dort angebracht werden. Das ganze sollte auch stabil sein, denn sonst wackelt das Bild. Schon kleine Lageänderungen wirken sich bei entsprechender Entfernung signifikant aus.

    Wenn man den Beamer in 50m Entfernung positioniert, dann braucht es eine entsprechende Optik, ganz abgesehen von dem höheren Lichtstrom. Dann reichen die 10k nicht mehr. 6k ist in der Ecke Kerze. Zudem muss der Beamer die Optik aufnehmen können bzw. muss es für den Beamer die entsprechende Optik.

    Nur mal so als Vorgeschmack:

    Panasonic ET-EMT750 - Tele-Zoom Objektiv - passend für Panasonic PT-MZ11/14/17/20KL | M10894
    Das Panasonic ET-EMT750 ist ein Tele-Zoom-Objektiv für die Panasonic PT-MZ11/14/17/20KL Projektoren der PT-MZ20K-Serie. Das ET-EMT750 hat ein…
    m-medientechnik24.de

    Bei 50m Abstand hat man bei einer Ratio von 2,1 12 x 6,8 m Bildfläche. Diese Fläche sollte mit mind. 50 LUX eher deutlich mehr beleuchtet werden. Vernachlässigen wir alle Verluste sowie die Entfernung dann komme ich auf mind. 17000 ANSI Lumen, also faktisch 20000 ANSI Lumen.

    Fakt ist auch, dass bei den günstigen (indoor) Beamer bei 7-8 m das Objektiv am Ende ist oder die Bildfläche wächst eben entsprechend.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • jimmy_punk
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    • 29. Januar 2025 um 11:13
    • #25

    Noch zwei spontane Gedanken beim Lesen:
    * Abspielgerät (privater) Laptop: macht durchaus gerne mal Probleme beim Sound (Brummen, Geräusche bei Festplattenzugriff, Windows-Sounds etc) oder wenn sich während der Vorstellung dein Virenscanner meldet.

    * Wann sollen denn die Vorstellungen starten? Die Abschätzung "Lichtleistung der Projektion vs. Umgebungslicht" sollte auch einbeziehen, dass deine Location in der historischen Mitte eines Dorfes liegt. Wenn die Vorstellung um 23 Uhr startet gelten auch Lärmschutzauflagen die dafür sorgen dürften, dass das Audio-Erlebnis ziemlich mau ausfallen könnte.

    Gruß

    Henrik

  • floger
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    • 29. Januar 2025 um 11:17
    • #26
    Zitat von yamaha4711

    Fakt ist auch, dass bei den günstigen (indoor) Beamer bei 7-8 m das Objektiv am Ende ist oder die Bildfläche wächst eben entsprechend.

    Scharf kriegst du das Bild eigentlich immer. Aber ja, es wird riesig und Dunkel. Aber bei deiner Rechnung sollte für eine 6m Leinwand ein 6000 ANSI Beamer locker reichen. Allerdings wären das dann maximal 12.6m Abstand. Wie kommst du bei 50m und einem Ratio von 2,1 auf nur 12m Leinwandbreite?

  • Pyrotechniker
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    • 29. Januar 2025 um 11:51
    • #27
    Zitat von floger

    Über welches Medium man Filme "fürs Kino" bekommt? Keine Ahnung.

    Kinofilme werden als DCP ( Digital Cinema Package ) verteilt. Ein DCP besteht aus einer Ordnerstruktur, die nebem dem eigentlichen Film auch noch eine ganze Reihe Metadaten im XML Format enthält. Der Film selbst liegt in einem MXF Container und ist mit JPEG 2000 encodiert. Der Ton liegt in einem anderen MXF Container. Die MXF Container sind bei kommerziellen Filmen in der Regel verschlüsselt.

    Nun ist es allerding relativ schwierig, als Privatperson oder kleine Vereinigung direckt DCP's zu mieten. Die einfachste Herangehensweise wäre wahrscheinlich eine Partnerschaft mit einem lokalen Kino, das die DCP's für sie mieten kann.

    Das öffentliche Aufführen von Blue-ray's ist selbstverständlich nicht erlaubt; diese sind den Privatgebrauch vorbehalten.

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    • 29. Januar 2025 um 12:03
    • #28
    Zitat von secluded

    ...holt euch 'ne Schanklizenz und stellt Onkel Ernst an den Zapf und Tatne Gerda darf ihren tiollen Eintopf kochen und verkaufen :)

    Äh, nein.

    Eine Schanklizenz darf alkoholhaltige Getränke ausschenken, mehr nicht. Der Onkel braucht dazu dann erst mal ne Unterweisung, die Tante darf ihren Eintopf gegen Spende abgegeben, immer und überall, aber Gaststättenrechtlich Lebensmittel verkaufen ist noch mal ne andere Baustelle.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

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    • 29. Januar 2025 um 12:03
    • #29

    ich habe einen kunden, der bekommt vom Verleiher einen 24st Schlüssel. er kann das file jederzeit downloaden. nachdem er den Schlüssel aktiviert hat, muß er binnen 24st den film abspielen, da sonst der key abgelaufen ist.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • yamaha4711
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    • 29. Januar 2025 um 12:14
    • #30
    Zitat von floger

    Wie kommst du bei 50m und einem Ratio von 2,1 auf nur 12m Leinwandbreite?

    Rechenfehler bzw. Ergebnis in der Zelle bei Excel vertauscht. Ist natürlich Ratio 4,14:1 , also das was das Tele max. kann.

    Um bei 50 m Abstand 4 m Bildbreite zu bekommen brauchst 12,5:1.

    Und nein 6k ANSI reichen nicht. Ich spreche aus Erfahrung. Bisher sind wir immer per Weitwinkel und Entfernung deutlich unter 3 m mit 12-14 k ANSI gefahren bei 4m Bildbreite. Das ging dann in der Dämmerung. Alles andere ist halt Taschenlampe und man verliert deutlich an Brillianz und auch Detailtreue.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • floger
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    • 29. Januar 2025 um 12:55
    • #31
    Zitat von yamaha4711

    Und nein 6k ANSI reichen nicht.

    Ja stimmt eigentlich. Ich mache 5000 ANSI auf 3,6m rückpro. Da geht bei Dämmerung schon was. Bei Nacht sieht es dann brilliant aus. Für eine 12m Leinwand braucht man dann aber mindestens 50000 Lumen.

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    • 29. Januar 2025 um 12:59
    • #32

    im Sommer sitzt keiner mehr abends um 11 im Dorfkino und wartet darauf das der film anfängt :)

    die Lösung muß um 21 uhr funktionieren in anehmbarer Qualität

    http://www.crystal-hannover.de
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  • hp
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    • 29. Januar 2025 um 13:38
    • #33
    Zitat von Marian Humann

    Es sei denn, die abgebrannte Scheune hat weiterhin eine Genehmigung als bauliche Anlage

    Da kann ich aus meiner fachlichen Sicht sagen : Das wird schwierig ...

    Das Dach ist ein statischer Bestandteil eines Gebäudes .

    Ohne dieses ist die Konstruktion instabil .

    Ich kann mir nicht vorstellen ,

    daß dort überhaupt Veranstaltungen stattfinden dürfen ...

    die Realität ist die Summe aller Fakten

  • Fux
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    • 29. Januar 2025 um 13:42
    • #34
    Zitat von Pyrotechniker

    Das öffentliche Aufführen von Blue-ray's ist selbstverständlich nicht erlaubt; diese sind den Privatgebrauch vorbehalten.

    Das kommt drauf an.

    In den allermeisten Fällen ist das schon so.

    Aber ich habe z.B. mir auch mal einen Spielfilm des ORB auf DVD gekauft mitsamt der Freigabe für die öffentliche nichtkommerzielle Vorführung.

    Die DVD war etwas teurer, als eine "normale" DVD nur für privaten Gebrauch.

    Es ist aber denke ich nicht unbedingt üblich von "normalen Blockbustern" solche Versionen zum Kauf anzubieten.

    Viele Grüße,
    Fux

  • secluded
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    • 29. Januar 2025 um 14:17
    • #35

    Ich bin mal so frei und poste hier zwei Links betreffend Filmvorführungen mit zahlendem Publikum - diese Links habe ich soeben auf Anfrage an einen Bekannten, der Filmvorführungen organisiert, bekommen mit der Bemerkung "les' mal das hier":

    Vorschriften, Links, Große Sammlung an FAQ und Wissenswertes - Was hier nicht drinne steht, gibt's nicht:

    Der Kinoleitfaden • Kinoleitfaden

    Übersicht der Kinoverleiher in .de mit weiterführenden Links:

    Filmverleiher – Programmkino.de

    ...sollte genug Input erst mal sein, um sich das ganze mal zu überlegen ;)

    edit:

    Nachtrag - noch 'n Link mit Wissenswerten Dingen (gerade per mail reingeflattert):

    Kino-Service - AllScreens

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  • KurtSchuster
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    • 29. Januar 2025 um 18:49
    • #36

    Julian89

    Falls ihr noch keinen lichtstarken Beamer gefunden habt - ich hätte noch einen Christie D12WU-H mit etwa 1300 Stunden auf dem Tacho abzugeben. Mit Tele drauf- Projektionsentfernung um die 8 Meter.

    Mit 4k wärt ihr da günstig dabei. Auf GVT werden aktuell eher 5-6k aufgerufen. Allerdings braucht der D12 bald neue Lampen...

    Ansonsten ist er in einem TipTop Zustand. Bekam vor einiger Zeit noch neue Filtermatten welche schlanke 400€ kosteten.

    Christie D12WU-H | Christie - Audio Visual Solutions
    The industry’s brightest, lightest and most powerful 1DLP projector
    www.christiedigital.com
  • Julian89
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    • 29. Januar 2025 um 20:43
    • #37

    Vielen vielen Dank für die vielen Tipps und Hinweise. Ich glaube ich brauche erst Mal ein paar Tage um zu recherchieren und Antworten auf die vielen Hinweise und Fragen zu finden und die Ratgeber zu lesen. Das ist doch super :)

    Ich melde mich wieder mit ausführlichen Antworten . :)

  • MRspeaker
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    • 29. Januar 2025 um 21:24
    • #38

    Falls mieten nicht geht, und kaufen von teurem Material am Anfang vielleicht ein zu großer Schritt ist, könnten wir in Sachen Tontechnik auch Mietkauf anbieten.

    Wir hätten noch ein Dolby-Atmos System mit Coda Audio D5 Lautsprechern und Verstärkern.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

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    • 30. Januar 2025 um 05:26
    • #39
    Zitat von Julian89

    :)Die Folien habe ich jetzt allerdings nicht auf die schnelle auf ihrer Seite gefunden. Ich gucke gleich nochmal.

    Ich hätte da eine 5 x 4 m Projektionsfolie von Gerriets für dich. Rundum geöst, quasi Neu, hatte nur einen Einsatz Indoor.

    :?:

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    ulf klüpfel
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    • 30. Januar 2025 um 07:13
    • #40
    Zitat von Marian Humann

    Es sei denn, die abgebrannte Scheune hat weiterhin eine Genehmigung als bauliche Anlage, dann braucht ihr entsprechend eine Nutzungsänderung, bei der euch wahrscheinlich Auflagen zur Windfestigkeit etc. gemacht werden.
    In jedem Fall ist der Ton meiner Meinung nach das geringste Problem. Das Thema Entfluchtung und Rettungswege mit zugelassenen Schildern und Notbeleuchtungen ist auch nicht zu unterschätzen

    Die wichtigste Frage ist doch zuerst als was es aktuell genehmigt ist (bzw. Vor dem Brand genehmigt war) und ob die baulichen Veränderungen (nach Brand) genehmigt wurden. Sprich ob eine Betriebserlaubnis vorliegt.

    Darin können 3 Stufen vorkommen, die unterschiedliche Konsequenzen in den Anforderungen haben. Max. 99 Personen - keine besondere Einstufung; Max. 199 Personen - ungeregelter Sonderbau; >200 Personen Versammlungsstätte.

    Sollte keine Nutzungsart vorliegen, die irgendwie zu Veranstaltungen passt - zB Lager, Landwirtschaftliche Nutzfläche etc. - wäre, bei den angesprochenen seltenen Nutzungen auch eine Genehmigung nach §47 VStättV oder in Bayern nach LStVG denkbar. Antrag einzeln je VA oder einmal jährlich für eine VA-Reihe.

    Wie lange und wie oft das die jeweils zuständige Baurechts- und/oder Ordnungsbehörde zulässt, bevor sie eine dauerhafte Nutzungsänderung fordert ist lokal sehr unterschiedlich.

    Nur zwei Dinge sind unendlich, das Weltall und die Dummheit der Menschen, beim Weltall bin ich mir jedoch nicht sicher. (Albert Einstein)

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