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Gestohlene Chimp

  • Arensre
  • 14. November 2025 um 13:27
  • Arensre
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    • 14. November 2025 um 13:27
    • #1

    Ich wünsche einen entspannten Start ins Wochenende.

    Wir haben ca. vor 2 Wochen unsere Infinity Chimp 100 verkauft. Diese ist auch von der Spedition zum Käufer geliefert worden. Leider jedoch ohne Abstellgenehmigung einfach abgestellt worden. Ihr könnt euch denken wie das geklappt hat.

    Nun hat der Käufer keine Chimp und wir dürfen hinter dem Geld herrennen.

    Hier jetzt mein Anliegen

    Sollte einem von euch in den einschlägigen Foren / Portalen eine Inifinity Chimp 100 G1 auffallen. Mit einem Lenovo Display. In einem blau schwarzen Case. Mit weißen Faderkappen und beleuchteten Faderbänken. Ich hätte großes Interesse dem Käufer ein Angebot zu unterbreiten ;).

    Da wir weiße Faderkappen verbaut haben und einen LED Streifen welcher die Faderbänke beleuchtet sollte das Pult, im Vergleich zum Standard, schnell auffallen.


    Gruß René

    https://aseventtechnik.de

  • julian-k
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    • 14. November 2025 um 15:25
    • #2

    https://allegro.pl/ , https://www.olx.pl/ und https://www.willhaben.at/ lohnt sich zu beobachten ...

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • J.M
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    • 14. November 2025 um 21:28
    • #3

    Riecht nach, die steht dort im Lager und er will sich die jetzt von der Versicherung oder sonst wem vergoldet lassen. Weil, es gab ja keine Abstellgenemigung und jetzt darf einer Bluten... 😎😬

  • TomyN
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    • 14. November 2025 um 22:28
    • #4

    Was sagt die Spedition?

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • FF
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    • 14. November 2025 um 22:37
    • #5
    Zitat von TomyN

    Was sagt die Spedition?

    Vermutlich: "Ware wurde zugestellt."

  • duplobaustein
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    • 14. November 2025 um 23:23
    • #6

    Also wenn es keine Abstellgenehmigung gab und die keine Unterschrift von dir haben, kann das doch nicht als zugestellt gelten. 🤷

    music is the best - Zappa

  • Jürgen Klingel
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    • 14. November 2025 um 23:53
    • #7

    Das kennen wir auch schon...Abliefernachweis hat irgendein Gekrakel (womöglich vom Ausfahrenden :?: ) als Unterschrift und die Scherereien gehen in die nächste Runde X/

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • floger
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    • 15. November 2025 um 08:26
    • #8

    Ou, das ist dann aber Urkundenfälschung. Das wird für denjenigen richtig fies.

  • duplobaustein
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    • 15. November 2025 um 12:04
    • #9

    So ist es. Ein Handschrift Experte findet sofort heraus, ob das deine Handschrift ist. Und wie floger richtig sagt, sind wir dann nicht mehr beim "schnöden" Diebstahl, sondern bei der Urkundenfälschung. Dann wirds richtig haarig.

    music is the best - Zappa

  • Steffen Schulte
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    • 15. November 2025 um 16:16
    • #10
    Zitat von duplobaustein

    So ist es. Ein Handschrift Experte findet sofort heraus, ob das deine Handschrift ist. Und wie floger richtig sagt, sind wir dann nicht mehr beim "schnöden" Diebstahl, sondern bei der Urkundenfälschung. Dann wirds richtig haarig.

    Das ist immer alles Theorie und Praxis.

    Wie lange willst du dich damit beschäftigen und wie viel Zeit und Enrgie willst du in einen Rechtsstreit investieren. Wenn ne Spedition sich sperrt, kämpft erstmal David gegen Goliath und da muss man sich fragen wie viel Bock man dadrauf hat.

  • Blancblue
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    • 15. November 2025 um 17:38
    • #11

    Hallo,

    ich hatte mal ähnliches Problem und tatsächlich hat ChatGPT hier sehr geholfen.

    Hier die empfohlene Vorgehensweise:

    1. Schriftliche Schadensmeldung an die Spedition
      • Darlegen, dass keine Abstellgenehmigung erteilt wurde und die Ware nicht angekommen bzw. verschwunden ist.
      • Wichtige Infos: Datum der Lieferung, Sendungsnummer, Wert der Ware, Hinweis auf fehlende Abstellgenehmigung.
      • Forderung: Erstattung des Warenwertes und der Transportkosten gemäß §§ 425 ff. HGB.
    2. Abliefernachweis (POD) anfordern
      • Die Spedition muss zeigen, wo, wann und durch wen die Ware angeblich abgestellt wurde.
      • Viele Speditionen machen Fotos bei Abstellungen – wichtig als Beweis.
    3. Käufer informieren
      • Kurz erklären, dass die Spedition haftet und der Schaden gemeldet wurde.
      • Den Käufer beruhigen, dass Ersatz erfolgen wird, sobald die Spedition bezahlt.
    4. Polizei einschalten
      • Falls die Ablieferung öffentlich oder ungesichert erfolgte, könnte ein Diebstahl vorliegen.
      • Die Polizei kann auch für die Spedition als Nachweis relevant sein.
    5. Fristen beachten
      • Normalerweise 7 Tage für Schadensmeldungen.
      • Bei falscher Zustellung (ohne Genehmigung) gilt die Frist nicht – der Anspruch ist noch gültig.
    6. Haftung
      • Ohne Abstellgenehmigung ist die Spedition voll haftbar, nicht der Verkäufer.
      • Entschädigung orientiert sich am Warenwert und ggf. nach Höchstgrenzen der Spedition (HGB).

    ________________________________

    Signatur?

  • niggles
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    • 15. November 2025 um 18:00
    • #12
    Zitat von J.M

    Riecht nach, die steht dort im Lager und er will sich die jetzt von der Versicherung oder sonst wem vergoldet lassen. Weil, es gab ja keine Abstellgenemigung und jetzt darf einer Bluten... 😎😬

    Genau das. Bandenmässigen Paketdiebstahl kenne ich in DE nur aus bestimmten Gegenden der Grossstädte und nur bei Ware die sich ganz offensichtlich leicht verkaufen lässt (Fernseher etc.).

    Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt direkt den grossen Hammer mit Anwalt, Gericht und allem was dazu gehört auspacken. Wenn die Spedition das wirklich ohne Abstellgenehmigung da hin geklatscht hat (was meiner Erfahrung nach eigentlich keiner der Grossen mehr macht, so schlau sind die auch geworden) wäre sie voll haftbar; das stinkt viel mehr nach einem groben Betrugsversuch durch den Käufer.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • julian-k
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    • 15. November 2025 um 18:35
    • #13

    Ich weiß von einem Fall, da wurde eine 25.000€ Maschine von der Spedition am Freitag vor das Rolltor gestellt und nach mir die Sintflut. Speditionen tut das nicht, die Fahrer tun das.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • wora
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    • 15. November 2025 um 19:06
    • #14
    Zitat von julian-k

    Speditionen tut das nicht, die Fahrer tun das.

    na ja, also bisher kenne ich keine Spedition ohne Fahrer... frech*

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • robert müller
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    • 15. November 2025 um 22:12
    • #15

    Wir haben hier (privat) gerade eine Wärmepumpe eingebaut bekommen. Wurde vom Heizungsbauer beim Großhändler bestellt, per Spedition direkt zu uns. Halbe Stunde vor Anlieferung sollten die anrufen - steht sogar auf dem Lieferschein.

    Was war? Nix. Morgens vor die Tür gekommen, standen die Paletten da. Noch so doof vors Garagentor gestellt, dass man es gar nicht mehr auf bekam. Nicht, dass irgendwer mal geklingelt hätte oder so.

    Und wenn ich sehe, was sich die Speditionsfahrer bei uns in der Firma am Lagertor so abhalten, glaube ich die Story mit dem Abstellen ohne Genehmigung unbesehen.

  • Christian S.
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    • 15. November 2025 um 22:32
    • #16

    Da liefern die mal was aus und es ist doch nicht recht. Meine letzte Meckeraktion waren Speditionen die unter hunderten Menschen bei mehreren 24/7h besetzten Stellen niemanden angetroffen haben wollen... Wie auch immer:

    Wir brauche nicht spekulieren, ob das Ding abgestellt wurde, der Empfänger unterschlägt, der Fahrer geknechtet wurde, etc. Da gibt es diverse Chancen - es empfielt sich da nur Videoüberwachung auf dem.Hof, wo man auch sieht, wenn die Paletten vom LKW fallen. Dumme Sache und viel Ärger. Drücken wir die Daumen!

  • Arensre
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    • 16. November 2025 um 08:37
    • #17

    Der Fahrer hat eine Eidestattliche erklärung abgegeben das er das Packet ausgeliefert hat und hat bestätigt das er keine Abstellgenehmigung hatte.

    Der Käufer muss nun eine abgeben um zu bestätigen das er das Paket nicht ehalten hat.

    Ich denke es wird darauf hinauslaufen das die Spedition zahlt.

    Aber warten wir mal ab. Den Ärger hat man natürlich jetzt.

    https://aseventtechnik.de

  • Volker
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    • 16. November 2025 um 10:14
    • #18

    Es empfiehlt sich auch mal eine Veranstaltung der erwerbenden Firma demnächst zu besuchen.

    Wenn das nicht gerade an einer Hauptverkehrsstraße ist, dann war es zwar falsch das Ding einfach so abzustellen, aber im Normalfall „verdunstet“ das auch nicht so einfach.

    Und ne Chimp ist kein cdj3000x oder anderer allseits bekannter „heißer Scheiss“ für den einfachen schnellen Verkauf, den irgendwer klaut.

    Auch hatte das Paket vermut kein iPad-Format, also von „mal eben“ sind wir auch weit entfernt.

    Aber die genaue Klärung ist Aufgabe der Spedition.

    Sie haben deinen Zustellauftrag nicht erfüllt und dürfen daher zahlen.

  • Blancblue
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    • 16. November 2025 um 10:16
    • #19

    Na mal schauen, ob der Käufer das Paket nicht doch noch findet…

    ________________________________

    Signatur?

  • marce
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    • 16. November 2025 um 11:41
    • #20

    ganz so trivial ist das alles nicht - es hängt alleine schon davon ab, ob da b2b oder b2c vorliegt. Siehe auch $Google mit "Gefahrenübergang Versand b2c" / "Gefahrenübergang Versand b2b"

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