I don't need that, 2.0

  • Zitat von "oton"

    wie kommt man auf 81,2 dB ?????


    Da hat früher mal wer 'ne Messung gemacht, und zwar sowohl beim Nachbarn als auch am FOH, und die daraus berechnete Differenz ist jetzt mit einer Nachkommastelle genau in den Akten. Und damit nun einfacher gemessen werden kann, wird gleich der Pegel am FOH (oder einer definierten Position, z.B. 15m mittig vor der Bühnenvorderkante) angegeben.


    Die Angabe auf eine Nachkommastelle genau könnte man hinterfragen, aber ansonsten ist das ziemlich kooperativ von der Behörde.


    Zitat von "billbo"

    Mit 25Hz und ordentlicher Stromversorgung kommt ihr auch bei erlaubten 80 dB/A Leq mühelos bis in den übernächsten Stadtteil.


    Zur Beurteilung tieffrequenter Geräusche gibt es Punkt 7.3 bzw. Anhang A.1.5 der TA Lärm, somit also den Verweis auf DIN 45680.


    Zitat von "Marian Humann"

    Bisher hatte ich erst einmal das Glück, ne 65dB Auflage zu bekommen bis 22 Uhr und 45dB ab 22Uhr. Auf Nachfrage erklärte dann die Gemeindeverwaltung, dass es dabei um Anwohnerschutz geht, mein Vorschlag am Haus des nächsten Nachbar zu messen wurde dankend angenommen. Der war dann 400m entfernt hinter der Bühne


    Das ist auch der maßgebliche Immissionsort nach TA Lärm, genaugenommen dort 0,5m vor dem geöffenten Fenster des am stärksten betroffenen Raumes.


    Zitat von "Dosenfutter"

    Dann sollen die halt erstmal eine Gegenmessung (der Überschreitung) vorlegen. ;)


    Da gibt es meherere Varianten:


    a) In der Auflage steht gleich mit drin, dass gemessen und/oder ein Limiter eingemessen werden muss. Wenn die Behörde gnädig ist, dann reicht dafür eine "Fachfirma für Akustik", wenn nicht, dann besteht sie auf eine zugelassene Meßstelle nach § 26 ImSchG.


    b) In der Auflage steht nichts drin, oder es gibt gar keine Auflage. Dann gibt es da wieder mehrere Varianten:


    b1) Die Polizei hat gerade anderes zu tun, die Anwohnerbeschwerde bleibt unbearbeitet. Ganz großes Glück gehabt.


    b2) Die Polizei kommt vorbei und ordnet "leiser" oder "Anlage aus" an. Dem kann man nun nachkommen (ist die nachhaltigere Vorgehensweise), mit der Polizei diskutieren (sehr unterschiedliche Erfolgsaussichten) oder komplett ignorieren. Bei letzterem gibt es wieder mehrere Varianten:


    b2a) Die Staatsmacht hat keinen Bock, das zu eskalieren, und lässt die Sache auf sich beruhen. Ganz großes Glück gehabt.


    b2b) Für die konkrete Veranstaltung wird nichts unternommen, für Folgeveranstaltungen gibt's dann aber Auflagen (die dann weniger oder gar nicht erfreulich sind). Die Dankbarkeit der Kollegen, die sich damit dann herumplagen dürfen, ist hoch verdient...


    b2c) Die Staatsmacht zeigt mehr oder weniger deutlich, dass sie den längeren hat, zumindest den längeren Hebel. Dann könnte der Ärger über "die Veranstaltung ist jetzt zuende" auch deutlich hinausgehen. Im Bereich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss die Polizei erst mal gar nichts beweisen - man hat ja die Möglichkeit, den Verwaltungsakt mittels Fortsetzungsfeststellungsklage anzugreifen (da könnte einem per Gericht dann bestätigt werden, dass die Polizei zu unrecht gehandelt hat - was in einem solchen Fall recht unwahrscheinlich ist).


    Dass die Polizei die komplette PA als Beweismittel oder zur Durchsetzung ihrer Anordnungen beschlagnahmt, habe ich jetzt noch nie erlebt oder gehört, aber die Rechtslage würde dies hergeben.




    Fazit: Unter Gesamtwürdigung aller Umstände, vor allem aber, damit die Auflagen in Zukunft nicht noch unschöner werden, rate ich dringend zu kooperativem Handeln.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat

    Fazit: Unter Gesamtwürdigung aller Umstände, vor allem aber, damit die Auflagen in Zukunft nicht noch unschöner werden, rate ich dringend zu kooperativem Handeln.


    Endlich mal jemand, der das umfassend erklärt und (eigentlich sehr verständlich) darlegt.


    Und das hundertmal gehörte Totschlagargument "dann könne man die Anlage ja gleich ausschalten (wahlweise akustisch von der Bühne spielen)" lässt sich auch ganz einfach mit "dann ist das eben so" beantworten.


    Man kann auch einigermaßen realistisch davon ausgehen, dass die Anwohner Lärm nicht nur an drei Tagen Stadtfest ertragen müssen, sondern an 365 Tagen im Jahr in und um die Kneipen- und Altstadtviertel und bestimmt nicht gezwungen werden können, drei Tage Scheixx Stadtfest Orgien mit beliebigen Lautstärken und Dauer ertragen zu müssen.


    Gibt auch genug Menschen, die auch an Wochenenden früh raus müssen oder spät geschafft von der Arbeit kommen.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • da lobe ich mir die feiern zum jahrestag der monarchie in Luxemburg:
    mitten in der stadt, grosse openair bühne, fette anlage, laute rockbands bis nachts um drei, danach noch Dj betrieb mit vollast der anlage bis 5 uhr in der früh... wohlgemerkt - mitten in der stadt! :D


    nun ja, das gehört jetzt aber wirklich nicht zu "i don´t need..." :lol:

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Zitat von "wora"

    da lobe ich mir die feiern zum jahrestag der monarchie in Luxemburg:
    mitten in der stadt, grosse openair bühne, fette anlage, laute rockbands bis nachts um drei, danach noch Dj betrieb mit vollast der anlage bis 5 uhr in der früh... wohlgemerkt - mitten in der stadt! :D


    nun ja, das gehört jetzt aber wirklich nicht zu "i don´t need..." :lol:


    ...bei der grob überschaubaren Menge an Einwohnern, gibt es wohl
    a) prozentual nicht viele, de sich beschweren
    ,und b) nicht sonderlich viele Festivitäten, über die man sich beschweren könnte :D


    ...womöglich freut sich noch die Mehrheit der Einwohner eines kleinen Landes, daß da ab und an mal mehr los ist, als nur Geld-Transfers :D - so laut sind dit Bits dann doch nicht ;)



    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Zitat von "ADMIN"


    Das ist auch der maßgebliche Immissionsort nach TA Lärm, genaugenommen dort 0,5m vor dem geöffenten Fenster des am stärksten betroffenen Raumes.


    Ist ja OK. Wäre nur schön wenn die Auflagen so formuliert werden würden, dass man das nicht auf Nachfrage erst technisch korrekt machen kann.
    Ich kann bei einer Veranstaltung dafür sorgen, dass die 50dB nicht überschritten werden bei unkonkreten Auflagen. 20km entfernt im einsamen Wald. Da stelle ich gerne eine Messanlage auf, um den Verantwortlichen zu zeigen, dass ich alles richtig gemacht habe :-X
    Ansonsten haben wir hier im ländlichen Raum ziemlich Glück mit den Ordnungshütern.
    Wobei, an eine krasse Geschichte kann ich mich noch erinnern: Open Air Veranstaltung, beantragte Sperrzeitverkürzung, sodass bis 23 Uhr "laut" gemacht werden durfte. Es ist 22:58, ein Streifenwagen der Grüngekleideten kommt an, ein Beamter läuft direkt zur unbeplanten Bühne und zieht den Stecker des Röhren-Gitarrenverstärkers heraus im letzten Lied. Keine Nachfrage, wer der Verantwortliche ist, keine Nachfrage nach dem Veranstalter, keine Kommunikation mit mir.
    Daraufhin sind Fäuste geflogen und die Beamten mussten sich mit Pfefferspray wehren. Nicht dass ich Gewalt gutheißen würde, aber die Aggression konnte ich verstehen.
    Der Schlagzeuger der Band hat sofort seines Amtes gewaltet, sich als Anwalt vorgestellt und die Personalien von Ordnungshütern und Prügelnden aufgenommen. Die Grünbekleideten haben keine Anzeige gegen die Prügelnden aufgenommen und haben wohl die Reparatur (also ein Satz neue Röhren) des Gitarrenverstärkers privat bezahlt

  • Zitat von "Marian Humann"

    Daraufhin sind Fäuste geflogen und die Beamten mussten sich mit Pfefferspray wehren.


    Alles schön & gut. Oder auch nicht gut.


    Nur was ist; wenn dann im verärgerten Publikum die Fäuste fliegen bzw. die Biergläser?
    Oder man(n) auf plötzlich gebündelt anberaumten Heimweg überschüssige Kräfte am Stadtmobilar ausläßt?
    Dann ziehn die grün-blauen Brüder den Schwanz ein und verschwinden.
    Alles schon gehabt.
    Die scheinen nämlich manchmal Wirkung auf Ursache nichsorichtig in ihren Hirnen zusammenzukriegen und man ist froh; eine schlagkräftige Security am Start zu haben....

    Never stop a running System

  • Zitat

    ... und haben wohl die Reparatur (also ein Satz neue Röhren) des Gitarrenverstärkers privat bezahlt

    So, so. Ein Satz Elektronenröhren defekt wg. als ungebührlich empfundenen Abschaltens der primärseitig anliegenden Netztrafospannung.
    Darf ich die leise Vermutung äußern, dass der Gesamtinhalt dieser Urban Legend (oder wäre u. U. auch 'Räuberpistole' erlaubt?) sich in Sachen Plausibilität in etwa in deren letztem Satz widerspiegeln könnte?


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo


    @Tomy: schöne Idee! :D Ich gebe aber zu bedenken, dass eine dünne Glasscheibe tiefen Frequenzen gegenüber (um die geht es ja wohl vorwiegend bei in mehreren 100m Entfernung als störend empfundenem Schall) je nach Größe nur bedingt schallhart ist. Es bleibt also schwierig :D

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Zitat von "billbo"

    So, so. Ein Satz Elektronenröhren defekt wg. als ungebührlich empfundenen Abschaltens der primärseitig anliegenden Netztrafospannung.


    Ich habe nicht geschrieben dass die alten kaputt waren :D
    Hab das "Nachspiel" aber auch nur am Rande mitbekommen

  • IDN:
    veranstaltung in einem bekanntermaßen akustisch recht schwierigen saal.
    im vorfeld wurde mit den musikern besprochen, das möglichst ruhige songs gespielt werden sollen. es wurde auch festgelegt, das nur akustikgitarren am start sein sollen, eben wegen der problematischen akustik.
    ergebnis:
    gestern abend wurden dann tatsächlich zwei akuklampfen ausgepackt - plus zwei stromgitarren mit schönen combos.
    ich sagte noch: "ähem, hatten wir nicht besprochen...wegen leiser und so?"
    antworten: "hmmm" [+ schulterzucken]


    zu den akustikgitarren kamen dann natürlich noch AER amps zum einsatz, zusätzlich soll ich die klampfen noch auf die monitore mischen, damit sie die auch gut hören.
    es kam, wie es kommen musste: ich war im sinne eines halbwegs guten klanges genötigt, ordentlich pegel auf der front zu fahren. das klang auch erstaunlich gut. das problem: der veranstalter kam nach dem zweiten song angerannt und sagte: "das ist viel zu laut!"
    und da er das letztendlich auch bezahlt, habe ich versucht die sachen leiser hinzubekommen - letzen endes hatte ich mal wieder nur noch die gesänge auf der anlage gehabt... plus ein bisschen bassdrum.
    der rest kam sehr indirekt, aber trotzdem deutlich hörbar von der bühne.
    so nen matsch-sound hatte ich lange nicht mehr, das publikum applaudierte denn auch recht zaghaft.
    selber schuld.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Klassischer Fall von: "wer nicht hören kann muss fühlen..."


    ABER: nicht so schlimm, sie hatten ja einen Schuldigen dabei: "Wofür nehmen wir denn einen Tontechniker mit???" :D:D:D


    Das sind so Tage da fragt man sich: Warum tue ich mir das an?

  • Zitat von "Insomnia"

    Klassischer Fall von: "wer nicht hören kann muss fühlen..."


    ABER: nicht so schlimm, sie hatten ja einen Schuldigen dabei: "Wofür nehmen wir denn einen Tontechniker mit???" :D:D:D


    Das sind so Tage da fragt man sich: Warum tue ich mir das an?


    Nein, mit sowas kann man leben. Ist nicht schön aber geht. Die Tage wo ich frage warum ich mir das an tue sind die wenn du an eine Unbekannte Location kommst und du hast genau 2 Möglichkeiten dein Material an den Start zu bekommen. Feuerverzinkte Stahltreppe mit 1m Breite und 32 Stufen, ober über den Lift des Nachbargebäudes mit anschließender Irrfahrt durch die Korridore. Und das wahr eher noch die lockere Möbelpacker Aktion.
    Das Thema mit VA Abbruch kennen wir denke ich alle, es kommt sehr auf den Beamten an wie das von statten geht. Eigentlich ist die Vorgehensweise recht eindeutig festgelegt. Zuerst erfolgt eine Ermahnung und sollte dieser Aufforderung seine Lautstärke an zu passen nicht nachgekommen werden dann kann der Beamte mit dem ihm vom Gesetzgeber gegebenen Möglichkeiten die Veranstaltung abbrechen. Diese Möglichkeiten beinhalten aber nicht eigenständiges Handeln auch wenn viele der Herren das gerne meinen und viele auch meinen sie könnten sich Schritt zwei sparen in dem Sie schon bei Schritt eins äußerst massiv werden. Schritt drei, ist dann der für die unbelehrbaren wo es dann wirklich zur Sache geht und wo dann auch zur Durchsetzung das Eigentum einbehalten wird.
    Einen Pegelmesser haben die Beamten dabei seltenst dabei, auch kennen sie keine Vorschriften und wenn man dann darauf hinweist das die Aussage das sie es zu laut finden und es deswegen so ist sehr subjektiv und Gerichtsverwertbar nicht zu halten ist kommen viele dann doch schon wieder auf den Boden.
    Problem ist eben immer wieder, es braucht nur einen der auch nur der Meinung war etwas zu hören um einer Anzeige wegen Ruhestörung nach zu gehen und zwei mal anfahren ist den Herren oft zu viel Arbeit.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "TomyN"

    by the way, hat schon mal wer +3dB (oder gar +6dB) bei TA Lärmwerten angesetzt, wenn das Fenster geschlossen war (so von Reflexion und Grenzfläche etc...)?


    Tomy


    naja, +6dB (frequenzabhängigkeit beachten!) sind wohl etwas hoch gegriffen. wenn man schon mit geschlossenem fenster misst, dann sollte man vernünftige korrekturwerte zur verfügung haben.

  • Zitat von "F.A.Bi.A.N."

    naja, +6dB (frequenzabhängigkeit beachten!) sind wohl etwas hoch gegriffen. wenn man schon mit geschlossenem fenster misst, dann sollte man vernünftige korrekturwerte zur verfügung haben.


    Tieffrequente Anteile und Informationsgehalt führen ruck-zuck zu 6dB Aufschlag. Da wäre ein gewisser Abschlag gar nicht verkehrt. Ich bin da vorsichtig und versuche zunächst mal das offene Fenster. Im Zweifel bin ich safe, weil durch das geschlossene Fenster mehr Pegel anliegt und nicht weniger.

  • Geschlossen = Druckstau
    Offen = kein Druckstau (wenn Fenster groß genug)


    macht bis zu 6dB Unterschied bei niedrigen Frequenzen, je nach Nachgiebigkeit/Absorptionsfähigkeit von Wand/Fenster, für die A-Bewertung jedoch von keiner großen Relevanz (daher wahrscheinlich die 0,5m).


    Des weiteren noch die Reflexionen in den mittleren und höheren Frequenzbereichen (ca. 3dB , bis zu 6dB bei Einzelfrequenzen, ausgehend von einer Reflexionsfläche)


    Dazu muss man allerdings sagen, dies gilt nur wenn Gebäudewand/Fenster 90Grad quer zur Schallausbreitungsrichtung stehen, also so richtig "im Weg".

    Freelancer für Audio Beschallung/Recording seit 2003 - Alle Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung/Erfahrung als von Herstellern & Vertrieben unabhängiger Tonmensch wieder

  • IDN: Duos die 15 min Soundcheck mit Ihren 2! Mikros machen. Heyheyhey one two one two heyheyhey one two one two :|
    Und nicht hören das es total muffig klingt, aber während der heyheyhey one two Orgie auch nichts an ihrem 6 Kanal Rackmischer ändern :?
    Alder! Mir bluten die Ohren :x

  • Zitat von "Pfälzer"

    IDN: Duos die 15 min Soundcheck mit Ihren 2! Mikros machen. Heyheyhey one two one two heyheyhey one two one two :|
    Und nicht hören das es total muffig klingt, aber während der heyheyhey one two Orgie auch nichts an ihrem 6 Kanal Rackmischer ändern :?
    Alder! Mir bluten die Ohren :x

    ich fühle mit dir - hab' sowas letztes wochenende g'habt :cry:
    ... und auch diese abende gehn vorbei :lol: :lol: :lol:

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)


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