... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

  • Zitat

    Das darf Iggy gern weiter machen - er gefährdet damit niemand ausser sich selbst. Wedges durch die Gegend treten und Mikrofonstative schmeissen tut auch der inzwischen nicht mehr...

    Wir haben ihm am letzten Tourtag seine beiden 2x12"/2" Trümmer mal von unten durch den Bühnenboden mit je 4 6x60 Spax festgeschraubt. DAS hat ihm sicher so richtig weh getan - seelisch wie auch körperlich.


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Ja, das passiert wenn man in der Schule in Physik lieber geschwänzt hat um Rapper zu werden. Traurig das dabei jemand unbeteiligtes verletzt wurde! Hoffentlich hat es ihm richtig schön weh getan und hoffentlich wir er dafür auch noch schön bluten müssen.
    Wie sagte Albert Einstein so schön:"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit der Menschen. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht so sicher."

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Auch wenn es bestimmt etliche lustige anekdoten gibt zu verrückten, betrunkenen oder anderweitig auffällig werdenden künstlern,
    das thema hat auch eine Ernste seite oder?


    Ich habe mich vor Jahren mal als gast eines Konzertes die Frage meiner mitreisenden anhören dürfen: "warum hält den typen niemand auf" als der sänger von
    Airbourne an der Bühne hochkletterte. Es entstand die Frage nach der zuständigkeit, und auch nach versicherungen, wer zahlt für einen konzertabbruch, wer zahlt für schäden etc.
    Ich wußte es damals nicht, und auch heute stelle ich mir diese Fragen wieder.


    Bich ich als Techniker verantwortlich?
    ab wieviel Promille sehe ich einen Künstler nicht als eingewiesene Person an?
    muß ich Drogentests machen?
    Darf so eine Leiter da hängen?
    und was ist mit Truß? muß man die dann auch verkleiden damit niemand klettern kann? oder Personal abstellen?
    Wer zahlt den Mehraufwand?


    Ich glaube das ganze ist sicher nicht leicht zu beantworten, meine persönliche Meinung ist ja: Der ist Erwachsen, viel spaß beim Suizid, mir doch egal!


    Schwierig wird es dann bei kolateralschäden wie in diesem Fall.


    Interessant wäre tatsächlich eine Rechliche bewertung, Reicht ein Warnschild ähnlich derer an Strommasten?



    Ich hab da noch viele unbeantwortete Fragen???

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr


    Application Support Engineer - HK Audio

  • Bilbo - douze points!!!


    Zum Thema 'Der Verantwortliche muss jedem das Näschen putzen' - stimmt so nicht, zumindest meiner bescheidenen Meinung nach. Das gibt auch keine VStätt her. Konsequent zu Ende gedacht würde das ja bedeuten, dass der Betreffende hinter jedem Hanswurst auf der Bühne herlaufen müsste. Geht nicht! Man könnte dem Verantwortlichen vorwerfen, dass die Strickleiter da hängt - oder dass sie zumindest nicht aus dem Zugriff dieser Pappschachtel war. Aber gibt das wirklich eine Verantwortung her? Muss ich jetzt wirklich schriftlich belegen, dass ich dem Bekifften Egomanen untersagt habe, von da oben runterzuspringen? Es gibt auch immer noch sowas wie 'Fahrlässigkeit' und 'grobe Fahrlässigkeit'. Und dann gibt es immer noch gesunden Menschenverstand und Eigenverantwortung!


    Kurz: wenn dieser Vollidiot springen will, dann springt er. Mit oder ohne Verantwortlichen.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Eine Bühne unterscheidet sich einfach baulich und vom Bedarf her einfach zu dem was im Zuschauerbereich ist.


    Wenn ein Groundsupport in einer Technodisco inmitten vom Publikum steht, bauen die meisten dann 2m hohe Bleche/Holz an die Truss.
    Wieso ?
    Weil die Besucher aufgrund diverser Drogen (Alkohol, Marihuana, Koks, XTC, Speed...) zu einem nicht gerade kleinen Teil nicht mehr zurechnungsfähig sind, die Leute sind auch nur Besucher. Keine Mitwirkenden.
    Das ist bekannt und das weiss man.
    Also wird die Truss abgeschrankt, dass kein Bekloppter da hoch klettert.


    Die Bühne ist dazu da zu präsentieren.
    Die Bands präsentieren sich und ihre Musik.
    Auf die Bühne erhalten nur bestimmte Leute Zugang. Das sind natürlich die Band selbst und die Roadies/Techniker.
    Diese Personen halten sich eigenen verantwortlich dort auf um ihr Hobby/Beruf auszuüben.
    Die Leute wissen darüber bescheid, denn die Bühne ist ihr "persönlicher" Schaffensraum.


    Der Technikdienstleister seinerseits stellt diesen "Raum" zur Verfügung, so dass dort ein sicherer Aufenthalt und Arbeit möglich ist.
    Es fällt nix aus dem Dach (Geräte/Schrauben/Werkzeug/Butterbrot) und die Bühne steht stabil da (siehe Bauanleitung der Podeste oder Baubuch).


    Nun lässt der Technikdienstleister eine Strickleiter an der Fronttruss, welche nur über die Bühne zu erreichen ist.
    Wozu ?
    Kurzfristig musste eingeleuchtet werden, der Abbau muss schnell gehen...
    Gestört hat es keinen, optisch gesehen.


    Der gesunde Menschenverstand und die gängige Praxis zeigen, dass die Band damit nichts zu tun hat.
    Die kommen nur um ihren Auftritt durchzuziehen, machen sich auf der Bühne nackig, schreien rum oder fangen eine Schlägerei an.
    Aber niemand im Bereich der Bühne, abgesehen von einem Rigger oder Lichttechniker, hätte das Bedürfnis dort rauf zu klettern.
    Auch kann man von einem gesunden Menschen erwarten, nicht dort hochzuklettern.


    Und damit wären wir beim Thema grobe Fahrlässigkeit.


    Zu verantworten hat so eine Nummer keiner.
    Es sei denn er wüsste dass so ein Kellerkind bei ihm auf die Bühne kommt, der so einen Scheiss schonmal gemacht hat bzw. einfach als unberechenbar gilt.
    Dann ist es aber eher die Verantwortung des Veranstalters, ob er sich solche Psychopathen auf die Bühne holt.

  • Zitat von "skyworker"

    Bilbo - douze points!!!


    Zum Thema 'Der Verantwortliche muss jedem das Näschen putzen' -...Konsequent zu Ende gedacht würde das ja bedeuten, dass der Betreffende hinter jedem Hanswurst auf der Bühne herlaufen müsste.


    Nein. Aber er muss sowohl sichere Arbeitsbedingungen schaffen als auch im Rahmen seiner Möglichkeiten die Sicherheit des Publikums gewährleisten. Dazu gehört es auch Unbefugten Zutritt zu Bereichen zu verwehren in denen sie nichts zu suchen haben weil sie dort allein schon durch ihre Anwesenheit andere gefährden.

    Zitat

    Man könnte dem Verantwortlichen vorwerfen, dass die Strickleiter da hängt - oder dass sie zumindest nicht aus dem Zugriff dieser Pappschachtel war.


    Sollte man meiner Meinung nach auch. Üblicherweise werden die Dinger allein schon aus optischen Gründen während des Auftritts seitlich weg gehängt. Oder war das gar kein Versehen und der Typ hat vorher jemand bequatscht die Leiter zugänglich zu lassen...?

    Zitat

    Aber gibt das wirklich eine Verantwortung her? Muss ich jetzt wirklich schriftlich belegen, dass ich dem Bekifften Egomanen untersagt habe, von da oben runterzuspringen? Es gibt auch immer noch sowas wie 'Fahrlässigkeit' und 'grobe Fahrlässigkeit'. Und dann gibt es immer noch gesunden Menschenverstand und Eigenverantwortung!


    Es reicht nicht Hausrecht zu haben, man muss es auch durchsetzen können. Ein paar fitte Securities auf der Hinterbühne die nicht nur lästige Autogrammjäger fernhalten sondern sich solchen Kamikaze-Aktionen kurzerhand und ohne Diskussion in den Weg stellen haben schon so manchen überdurchschnittlich erfrischten Musikanten von gröberem Blödsinn abgehalten. Wäre es nicht so gäb's viel mehr von diesen Videos...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

    Einmal editiert, zuletzt von niggles ()

  • Zitat von "Karel Noon"


    Ich habe mich vor Jahren mal als gast eines Konzertes die Frage meiner mitreisenden anhören dürfen: "warum hält den typen niemand auf" als der sänger von
    Airbourne an der Bühne hochkletterte.


    RaR 2010? Da hätte ich ehrlich gesagt auch nicht in der Haut des Verantwortlichen stecken wollen. Wäre der Wahnsinnige da runter gesprungen oder abgestürzt und hätte dabei jemand verletzt oder getötet stellt das Gericht als erstes genau diese Frage. Meines Erachtens und meiner (zugegeben begrenzten) Kenntnis der Rechtslage nach wären Veranstalter bzw. dessen VfV in diesem Fall nicht ohne eine Mitschuld davon gekommen.
    Der Knackpunkt ist in solchen Fällen immer dass es logischerweise nicht möglich ist alle Gefahrenstellen einer Rock'n'Roll-Bühne baulich abzusichern. Also müssen organisatorische Massnahmen den Rest abdecken. Die sind im Gegensatz zu baulichen Schutzmassnahmen und PSA nicht von vornherein in Umfang und Ausführung festgeschrieben, womit der Betreiber in der unangenehmen Situation ist vor Gericht nachweisen zu müssen dass er alles nötige und zumutbare unternommen hat um so etwas zu verhindern.
    Ich weiss im übrigen von einem der dort Beteiligten dass dieser Vorfall intern genau deswegen heftig diskutiert wurde...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Hat man solche Dinge zu erwarten ?


    Bei einer Hauptversammlung eines DAX Unternehmens, kann wohl mit Recht davon ausgehen dass solche Aktionen unvorstellbar sind.
    Das gleich gilt für die Wildecker Herzbuben.


    Um wirklich sicher zu sein denke ich muss der Ansatz lauten:


    - Wer tritt auf der Bühne auf ? Ist diese Person bekannt für "Live-Performance" ?
    - Ist anzunehmen dass Drogen&Alkohol im Spiel sind ?


    Lösung: Ein Security der den allgemeinen Auftrag erhält unvorhersehbare und nicht abgesprochene Aktionen, bei denen eine Gefährdung von Künstler&Publikum zu erwarten sind, zu unterbinden.


    Aber dann vergisst der Künstler bei der Besprechung einen Teil der Show, und ein braver Sicherheitsmann "ruiniert" die Show.
    Die anschliessende Diskussion kann sich jeder vorstellen.


    Oder einfach ... Keine Leitern und klettersichere Traversen :roll:

  • Zitat von "leopold hollerith"

    Lösung: Ein Security der den allgemeinen Auftrag erhält unvorhersehbare und nicht abgesprochene Aktionen, bei denen eine Gefährdung von Künstler&Publikum zu erwarten sind, zu unterbinden.


    Aber dann vergisst der Künstler bei der Besprechung einen Teil der Show, und ein braver Sicherheitsmann "ruiniert" die Show.
    Die anschliessende Diskussion kann sich jeder vorstellen.


    Mass und Ziel wahren... Ein Campino wird es sich sicherlich nicht nehmen lassen auf den PA-Wings rumzuturnen oder seinem FoH-Mischer persönlich ein Bier vorbeizubringen. Der sagt das aber auch vorher und akzeptiert wenn man ihm Grenzen setzt bis wohin er klettern darf ohne andere zu gefährden. Und der hüpft auch nicht von einer 2,50m hohen Festivalbühne mit ausdrücklichem Stagediving-Verbot sondern geht zum Crowdsurfen runter in den Graben.
    Wenn solche Aktionen wirklich zur Show gehören weiss das nicht nur der Künstler selber sondern auch sein Tourmanager und seine Crew. Und die werden das schon im eigenen Interesse gebührend zu Gehör bringen.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Das Blöde an der Geschichte ist doch, dass wir wie so oft im Trüben stochern - weil keiner dabei war und belastbare Fakten beitragen kann. Hat der Typ wirklich jemanden belabert, die Leiter hängen zu lassen? Wenn ja - wen? Wusste der um die Gefahr? Wie bedrogt war der Kerl? Musste man wissen, das so was passiert - weil er das öfters macht? War das ein spontaner Einfall, als der Typ die Leiter da sah? ...


    Fragen über Fragen also - und vor allem: wie geht das weiter? Da wurde nun mindestens eine Person im Publikum ernsthaft verletzt. Ein gebrochener Arm zieht einiges an Forderungen nach sich, selbst wenn da alles wieder gut verheilt. Wer haftet denn nun?


    Ob es wohl möglich wäre, das ganze auf eine sachliche Ebene zu führen und mal entspannt zu diskutieren, wo solche Situationen lauern, wie man damit umgeht und wie man so was vielleicht verhindern kann, ohne gleich als Spaßbremse oder Reichsbedenkenträger dazustehen? Ich verspreche, ich nehme mich auch zurück (;O)

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Eine Frage die mir dazu beispielsweise einfallen würde: kann/ darf man als Veranstalter davon ausgehen, dass es sich bei den (Haupt-) Akteuren auf der Bühne durchweg um 'unterwiesene Personen' handelt, die sich der Besonderheit der Bühnensituation bewusst sind und daher, salopp ausgedrückt, anders als 'Normalos' vor Ort nicht noch ausdrücklich und allumfassend vor ihrer eigenen Blödheit/ Ungeschicklichkeit zu schützen sind?


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Zitat von "billbo"

    Eine Frage die mir dazu beispielsweise einfallen würde: kann/ darf man als Veranstalter davon ausgehen, dass es sich bei den (Haupt-) Akteuren auf der Bühne durchweg um 'unterwiesene Personen' handelt, die sich der Besonderheit der Bühnensituation bewusst sind und daher, salopp ausgedrückt, anders als 'Normalos' vor Ort nicht noch ausdrücklich und allumfassend vor ihrer eigenen Blödheit/ Ungeschicklichkeit zu schützen sind?


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo


    ... Unterwiesen sind sie wenn vor Betreten der Bühne eine (idR durch Unterschrift) dokumentierte Unterweisung stattgefunden hat. Da hakt es bei den meisten Rock'n'Roll-Shows wohl schon aus. Tourproduktionen versuchen sich gern auf Gastspielbetrieb und einmalig bei Tourbeginn stattgefundene Unterweisung herauszureden; ob das gerichtsfest ist möchte ich in der Praxis aber auch lieber nicht herausfinden.
    Meiner Meinung nach wird da von der Veranstalterseite aus falschem Respekt vor den "grossen Stars" und auch Sparsamkeit gern stumpf der Kopf in den Sand gesteckt. Vernünftiges Sicherheitspersonal mit Bühnenerfahrung kostet halt mehr als 5€ die Stunde und die halbe Stunde um vor Einlassbeginn mal die fertige Bühne auf Gefahrenstellen abzugehen müsste man sich oft auch erst mit zusätzlichem Personal reinarbeiten.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Zitat von "billbo"

    kann ... man ... davon ausgehen, dass es sich bei den (Haupt-) Akteuren auf der Bühne durchweg um 'unterwiesene Personen' handelt, die sich der Besonderheit der Bühnensituation bewusst sind ... ?


    Oha - bisher war die Aussage hier das es grundsätzlich unterwiesene Personen sind - außer es war schon vor dem Auftritt klar, dass die Blödsinn machen.


    Nach langem überlegen bin ich eigentlich zu einem nein gekommen. Ich hatte mal den Fall, dass ich mich mit einem Regisseur von einem Amateurtheater gestritten habe, weil er ein 1,20m hohes Podest auf der Bühne hatte bei dem ich die Kanten mit schwarz-gelbem Band markiert habe. Er wollte das nicht mit der Begründung 'In professionellen Theatern markiert man sowas auch nicht'. Gleiches bei einem anderem Podest (ca. 2m hoch aber nur 2x1m groß) im Zuschauerraum bei dem ich sogar ein Geländer als Absturzsicherung wollte.


    Meine Begründung war damals, dass auf der Bühne Personen auftreten die definitiv keine Profis sind. Die Treten zum Spaß auf und trinken vorher auch schon mal das ein oder andere Bier (oder Glühwein zu dieser Jahreszeit). Wenn jetzt bei dem 2m Podest im Zuschauerraum der Schauspieler einen Schritt zu weit geht weil er vom Scheinwerfer geblendet wird - was bei 2x1m jetzt wirklich nicht so unrealistisch war - wäre er auf die Zuschauer gefallen und hätte diese verletzten können. Nach einiger Diskussion habe ich meine Forderungen dann durchsetzen können.


    Gleiches galt im Bereich Pyrotechnik. Wenn Pyrotechnik eingesetzt wurde dann wurden alle Schauspieler von mir unterwiesen und das auch schriftlich festgehalten. Ggf. die Einweisung wiederholt (wenn z. B. die Sommerpause dazwischen lag)


    Kann man also davon ausgehen, dass es sich bei "Profis" um "unterwiesene Personen" handelt? - und wie definiert man Profis?


    Im Theater ist das leichter als im Musikbereich. Aber selbst da gibt es Unterweisungen - obwohl die Schauspieler womöglich auf einer Schauspielschule waren und zig Produktionen mitgemacht haben. Warum? Weil jede Produktion andere Gefahren hat.


    In anderen Bereichen sehe ich da sehr viele Abgrenzungen, Grauzonen und Ausnahmefälle. Beim 30. Stadtfest bei dem die Band vom Abendprogramm schon seit dem 5. mal dabei ist und immer die gleiche Bühne steht kann man wohl auf eine Unterweisung getrost verzichten. Anders sieht es aus wenn die örtliche Musikschule ihre neusten Nachwuchskünstler auf die Bühne holt. Im Bereich HipHop (*Vorurteile an*) schadet es nichts wenn man grundsätzlich den Jungs mal ins Gewissen redet (*Vorurteile aus*). Bei nem Liedermacher der nur einen Stuhl, ein Mikro, einen Monitor und eine DI für seine Gitarre auf der Bühne will sind wir wohl auch alle entspannt. Bei der örtlichen Tanzgarde die sich nicht davon abbringen lässt so viele Kinder auf die Bühne zu stecken das man vorsichtshalber schon mal die Hälfte der Monitore von der Bühne hebt steht man schon mal schweißgebadet am FOH und hofft einfach, dass da nichts passiert..


    Fazit: Pauschal würde ich erst mal davon ausgehen, dass Künstler KEINE "unterwiesene" Person sind (unterwiesen in dem Fall für: "die weiß schon was sie tut") und wenn man in den Theaterbereich schaut: woher auch? Jede Baustelle ist anders und die einzigen, die die aktuelle Baustelle wirklich kennen sind wir!
    Deswegen habe ich auch mal im Zitat Besonderheit fett markiert.



    P.S: bitte jetzt nicht den ganzen Text hier breit treten sondern beim Thema und billbos Grundfrage bleiben ;)

  • Wenn es im Nachhinein zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, dürften so ziemlich keine Sicherheitsunterweisung auf der ganzen Welt den Nachstellungen eines gewieften Winkeladvokaten gewachsen sein, leider ... :roll:


    Andererseits ... bei dem Ausmaß an Selbstzerstörungstrieb, das sich in einem ungesicherten Sprung vom Rigg mitten ins Publikum entlädt, dürften eine ganze Menge übliche und auch unübliche Sicherungsmaßnahmen ins leere laufen. Wer blöd genug ist, vom Rigg zu springen, der klettert auch über das vorschriftsmäßige Geländer und hält mit der großen Zehe den Steckdosendeckel auf, um einen Lichtbogen reinzupinkeln.


    Sollte das ganze allerdings geplant und beabsichtigt gewesen sein (die bereitgehängte Leiter spricht eher dafür als dagegen), dann fällt das ganze wohl unter artistische Darbietung, d.h. der Artist ist (vereinfacht gesagt) ganz allein für sich selber und den ordnungsgemäßen Aufbau verantwortlich. Zu diesem Aufbau gehört ab einer gewissen Höhe bei Flugdarbietungen ein Fangnetz. :D


    Trotzdem ertappe ich mich bei dem bösen Anflug eines gewissen Bedauerns, dass Charles Darwin es offensichtlich verabsäumt hat, Sir Isaac Newton's Steil(sic!)vorlage einer finalen evolutionären Lösung zuzuführen.

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Bist du du diesbezüglich im Leben (auch nicht - R&R) schon einmal gegen Unterschrift unterwiesen worden oder hast jemanden gegen Unterschrift unterwiesen? Dahingehend zum Beispiel dass es u. U. gefährlich sein kann, anderen Menschen aus 5m Höhe auf den Kopf zu springen, und dass man das deshalb bitte auch in Zusammenhang mit einer Bühnenshow möglichst bleiben lassen sollte?
    Entspricht so etwas (sowohl der Sprung als auch die tägliche Unterweisung gegen Unterschrift :wink: ) dem 'nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren'?


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo


    (hat sich jetzt mit Andi und Jeremy überschnitten)

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Dem

    Zitat von "billbo"

    'nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren'?

    entspricht es aber dass eine unnötigerweise mitten auf die Bühne runter hängende Strickleiter dazu einlädt in Bereiche hochzuklettern wo während der Show ausser im Notfall keiner was zu suchen hat. Das ist ein sehr einfach vermeidbares Sicherheitsrisiko (vulgo Schlamperei). Aus der Nummer wird der Verantwortliche mEn nicht so einfach raus kommen. Wenn das gar abgesprochen war und alle einfach nur gehofft haben dass es schon gut gehen wird gleich drei Mal nicht.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Zitat von "niggles"


    ... Unterwiesen sind sie wenn vor Betreten der Bühne eine (idR durch Unterschrift) dokumentierte Unterweisung stattgefunden hat. Da hakt es bei den meisten Rock'n'Roll-Shows wohl schon aus. Tourproduktionen versuchen sich gern auf Gastspielbetrieb und einmalig bei Tourbeginn stattgefundene Unterweisung herauszureden; ob das gerichtsfest ist möchte ich in der Praxis aber auch lieber nicht herausfinden.
    Meiner Meinung nach wird da von der Veranstalterseite aus falschem Respekt vor den "grossen Stars" und auch Sparsamkeit gern stumpf der Kopf in den Sand gesteckt. Vernünftiges Sicherheitspersonal mit Bühnenerfahrung kostet halt mehr als 5€ die Stunde und die halbe Stunde um vor Einlassbeginn mal die fertige Bühne auf Gefahrenstellen abzugehen müsste man sich oft auch erst mit zusätzlichem Personal reinarbeiten.


    Und dann?


    Den Künstler vom Sicherheitspersonal von der Bühne entfernen, weil er ja Blödsinn machen könnte?


    ganz ehrlich, dieses deutsche Sicherheitsgeschwafel geht mir sowas von mächtig am Sack.
    Wieso glaubt man, in der Welt immer jeden belehren zu müßen was er darf oder was nicht??????


    Und beim Reden vorher sind immer alle groß dabei und haben theoretisch für Alles eine Lösung.


    Aber meine Erfahrung im Echten leben auf den Bühnen:
    Wenn es konkret wird auf einer Bühne mit ernsthaften Gefährdungen und man will plötzlich von einem Einzelnen Verantwortung, dann ziehen die Schlaumeier, die alle gerade vorher noch große von Sicherheit und Verantwortung geredet haben den Schwanz ein und fühlen sich plötzlich gar nicht zuständig und verantwortlich.


    Man kann nicht für Alles und jeden Verantwortung übernehmen, als Techniker schon gar nicht.


    Der Veranstalter kann sich Fragen gefallen lassen, ob das bekannt war das der Künstler sowas macht und dann kann man da was ableiten.
    Aber sicher kein Techniker.

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums


    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Deklinieren wir das doch mal durch.


    Zitat von "MVStättV § 38 (1)"

    Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.


    Ok, die Verantwortung liegt erst mal da.


    Zitat von "MVStättV § 40 (1)"

    Die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik müssen mit den bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen und sonstigen technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vertraut sein und deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, während des Betriebs gewährleisten.


    Ist das eine bühnentechnische oder sonstige technische Einrichtung? Eindeutig ja.


    Funktionsfähigkeit interessiert hier nicht, bleibt die Frage nach der Sicherheit, und zwar der Sicherheit der technischen Einrichtung. Und da sind wir im Bereich einer Auslegungsfrage, da gibt es zwei denkbare Auslegungen, die ich beide nicht ausschließen kann.


    1.) Von der technischen Einrichtung selbst ist ja keine Gefahr ausgegangen. Anders als das Sidefill, das ein Künstler in's Publikum kippt, hat ja weder die Strickleiter noch das Truss jemand verletzt.


    2.) Der Begriff "Sicherheit" ist weit auszulegen und umfasst auch Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht werden. Zumnidest dann, wenn der VfVT damit rechnen musste (spätestens aber der Diskussion hier muss er...).



    Techniker, die nicht gleichzeitig VfVT oder Veranstalter sind, sind nicht in einer Garantenpflicht (es sei denn, durch entsprechende vertragliche Vereinbarung).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Auf Bild.de ist es auch angekommen:


    US-Rapper Watsky (27) sprang bei einem Konzert in London aus mehr als zehn Metern Höhe in die Menschenmenge! Dabei brach er dem Internetdienst „TMZ“ zufolge einer Frau aus dem Publikum den Arm, verletzte sich selbst und einen Mann am Rücken.
    Später entschuldigte George Watsky sich auf seiner „Facebook“-Seite in einem sehr langen Posting für seinen „dummen und wahnsinnig unverantwortlichen“ Stunt. Er fühle sich schrecklich, und der Vorfall tue im unendlich leid.
    Er habe keine Entschuldigung für sein Verhalten, sei weder betrunken noch auf Drogen gewesen. Den waghalsigen Sprung kann sich der Rapper nur mit einem Adrenalinrausch während des Auftritts erklären.
    In dem öffentlichen Entschuldigungsschreiben kündigt Watsky an, den verletzten Fan – wie sein Tourmanager am Abend des Unfalls – im Krankenhaus besuchen zu wollen. Der Rapper: „Ich würde es ihm nicht übel nehmen, wenn er mir ins Gesicht spuckt.“

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • Zitat von "klauston"

    Und dann?


    Den Künstler vom Sicherheitspersonal von der Bühne entfernen, weil er ja Blödsinn machen könnte?


    Wieso das denn? "No, you're not a technician. I won't let you up there." Ende der Diskussion. Dann zieht der Herr Rapper halt nen Flunsch, lässt ein paar unflätige Bemerkungen ab (wenns überhaupt wem auffällt...) und muss eh wieder zurück zur Bühnenmitte weils seiner Band inzwischen zu blöd geworden ist und sie auf Fortsetzung des Songs drängen. Und wenn er's zehn Minuten später das nächste Mal versucht stehen statt einem drei Gorillas da. So was aber auch.
    Irgendwann ist das Set rum, der Herr Künzla muss seinen Frust im Nightliner erst mal mit 'n paar Lines und ner Flasche Jack runterspülen und... nix ist passiert. Das Leben geht weiter. Morgen treten 15 andere Bands auf. Wer war noch mal die Nervensäge die gestern unbedingt klettern gehen wollte?


    Zitat

    ganz ehrlich, dieses deutsche Sicherheitsgeschwafel geht mir sowas von mächtig am Sack.
    Wieso glaubt man, in der Welt immer jeden belehren zu müßen was er darf oder was nicht??????


    Wer fundierte Kenntnisse der britischen Gesetzgebung zu diesem Thema hat möge das doch bitte hier mal darlegen.
    Der Vorfall wird gerade weltweit diskutiert weil die Fragestellung überall die gleiche ist: Was muss ich als TL/VfV, Stage Manager oder wie auch immer sich die entsprechende Position benennt im Vorfeld und im konkreten Einzelfall tun um zu verhindern das ich gleich mit in den Knast gehe wenn so eine Blitzbirne jemand umbringt oder ernsthaft verletzt? Ich *muss* etwas tun, denn eine Bühne und die Menschenansammlung davor haben ein ganz anderes Gefahrenpotential als z.B. eine Brücke oder ein Aussichtsturm. Auch da sind Leute tot wenn sie runter hüpfen, aber sie fallen nicht in eine Menschenmenge.



    Zitat

    Man kann nicht für Alles und jeden Verantwortung übernehmen, als Techniker schon gar nicht.
    Der Veranstalter kann sich Fragen gefallen lassen, ob das bekannt war das der Künstler sowas macht und dann kann man da was ableiten.
    Aber sicher kein Techniker.


    Solche Bühnen haben immer einen "Technikchef" der im Auftrag des Veranstalters seine Rübe für die Sicherheit hinhalten muss. Nur die Rechtsgrundlage wechselt von Land zu Land. Denen ist im übrigen nicht wirklich bei der Arbeit geholfen wenn sie von Leuten umgeben sind die sich so weit wie möglich auf die Position "Ich bin nur Knöppedrücker/Kabelzieher/Aludengler/Lampenhänger/Kistenschieber..." zurückziehen und jeden noch so grossen Unfug in ihrem Umfeld achselzuckend und ohne Rückfrage mit "That's Rock'n'Roll" abnicken...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."