Zum Glück gibt’s unter freien Menschen so etwas wie Vertragsfreiheit. Ein hohes Gut - auch wenn's dem BAG nicht passt.
'A', 'B' und 'C' sind befreundete selbständige Unternehmer im Bereich Veranstaltungstechnik und wirtschaften in benachbarten Zellen eines gemeinsamen Hallenkomplexes. 'A' hat sich auf hochwertige Tonanlagen spezialisiert, 'B' auf Beleuchtung und Deko, 'C' auf Backlineservice. Nicht immer, aber regelmäßig wiederkehrend bearbeiten sie als Arbeitsgemeinschaft auch gemeinsame Projekte. Dafür nutzen sie je nach Bedarf u. a. einen 7,5Tonner, dessen Kosten sie sich teilen.
So auch dieses Mal: kleine, aber edle Galaveranstaltung; Mitarbeiterfest einer größeren staatlichen Einrichtung/ Behörde, zwei Stadtteile weiter.
'A' hat den Auftrag an Land gezogen, tritt gegenüber dem Endkunden (nennen wir ihn 'Bundesamt für Gemüsetransport') als Generalunternehmer auf, und hat ihm dafür u. a. seine schöne Boseanlage vermietet. 'B' stellt den größten Teil der für das Fest erforderlichen technischen Gerätschaften. 'C', auf dessen Name der LKW angemeldet ist, betreut mit Teilen seines Firmeninventars den eigens engagierten Stargast. Zu dritt planen sie den Ablauf, stellen die Produktion zusammen, beladen den LKW; noch kurz über die Waage im Hof (7485 – passt locker!), und ...
Um Himmels Willen! Stopp! Was nun? Wer fährt das Ding jetzt zum Veranstaltungsort?
'A' darf nicht (ist ja nicht 'sein' LKW).
'B' darf nicht (ist ja nicht 'sein' Auftrag).
'C' darf nicht (ist ja größtenteils nicht 'sein' Inventar).
Als gesetzestreue Bilderbuchunternehmer sehen sie 3 Möglichkeiten:
a) Sie laden wieder aus, mieten 2 zusätzliche LKW, und jeder transportiert 'seins'. Weil mit dem Kunden aber nur ein Stellplatz vereinbart ist fahren sie nach dem Entladen dort alle drei zurück zum Firmengelände, und anschließend zu dritt mit einem der (nun leeren) LKW nunmehr völlig legal wieder zum Kunden.
b) Sie laden wieder aus, beauftragen 'D' (einen befreundeten Kleinspediteur aus dem 50km entfernten Nachbarort) mit dem Transport zur 5km entfernten Einsatzstelle und laden alles in dessen Siebenhalber. 'D' mietet im Gegenzug ihren LKW; denn seiner ist zur Zeit ja vorübergehend ausgelastet.
c) Sie laden wieder aus, denken über die potentielle Sinnlosigkeit von schlecht gemachten Verordnungen nach, und wie man (Unternehmerpersönlichkeiten halt) damit Geld verdienen könnte, wenn's denn mit Arbeit offenbar nicht geht. Anschließend studieren sie Jura und gründen eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrechtsfragen.
Und nur weil heute der 1. April ist darf ich das hier alles auch einfach so schreiben.
Mit freundlichem Gruß
BillBo