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Liebhaberei Gage Quittung und Co.

  • Sxndrx
  • 25. Mai 2025 um 16:48
  • Sxndrx
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    • 25. Mai 2025 um 16:48
    • #1

    Hallo

    unsereins würde gern diverse kleine Veranstaltungen bestreiten und frage mich gerade, wenn ich das nur so einmal im Monat mache und vielleicht im gröbsten Fall z.B.300€ dafür verlange, wie ich das Steuertechnich händel.

    Das kann Moderation oder auch gesanglich sein.

    Ein Kleingewerbe möchte ich nicht anmelden, da ich nicht gewinnorientiert bin. Ich mache das als Hobby und und bin nicht erpicht darauf Klinkenputzen zu gehen. So das es hin und wieder mal zu VA kommen(kann).

    Wenn es also dazu kommt, und in ner kleinen Location dann aber Quittung gebraucht wird... was tun.

    Und wie mache ich das ggü dem F A ?

    Bin über fachkundigen Rat sehr dankbar.

    Danke euch. scham*

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  • hell&dunkel 25. Mai 2025 um 16:49

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • yamaha4711
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    • 25. Mai 2025 um 17:22
    • #2
    Zitat von Sxndrx

    Ein Kleingewerbe möchte ich nicht anmelden

    wäre aber der korrekte und sichere Weg.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • ERICH
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    • 25. Mai 2025 um 17:37
    • #3

    Jupp, Kleingewerbe.

    Einfach informieren und anmelden, gibt viel Infos dazu im Netz.

  • Fux
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    • 25. Mai 2025 um 17:44
    • #4

    Einfach Quittungen unterschreiben und selbst keine Steuererklärung machen kommt nicht gut.

    Da braucht nur der Veranstalter bzw. der mit der Quittung von Dir mal eine Steuerprüfung haben und wenn die wissen wollen, wer das denn war, der diese Quittung ausgestellt hat, dann kommen die auch zu dir.

    Viele Grüße,
    Fux

  • floger
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    • 25. Mai 2025 um 17:51
    • #5

    Der Aufwand gegenüber dem Finanzamt bei Kleingewerbe oder als Freiberufler bleibt der selbe. Du musst am Ende vom Jahr deine Einnahmen melden.

    Das einzige Problem, das mit dem Kleingewerbe aufkommt, ist die kommende Pflicht zur E-Rechnung. Wenn es bei der künstlerischen Tätigkeit bleibt, und sonst keine Umsäte, wie Vermietung, dazukommen, passt das als Freiberufler. Da kannst du dann einen Quittungsblock nehmen, und gut.

  • schotte
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    • 25. Mai 2025 um 17:52
    • #6

    Hallo,

    Gewerbe ist auch Gewerbe ... egal ob klein oder groß. Die Umsatzsteuer ist da das geringste Problem.

    Ein Gewerbe ist eine Tätigkeit mit der Bereitschaft zur Wiederholung und dem Ziel der Gewinnerzielung. Auch wenn das Ziel des Gewinnes verfehlt wurde ist es ein Gewerbe ! Du musst dem Finanzamt so oder so entsprechende Zahlen und Abrechnungen so wie Belege darlegen !

    corn* Schotte

  • Marcel
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    • 25. Mai 2025 um 18:12
    • #7
    Zitat von schotte

    Ein Gewerbe ist eine Tätigkeit mit der Bereitschaft zur Wiederholung und dem Ziel der Gewinnerzielung.

    Und wenn kein Gewinn erzielt wird? Weil man das einfach aus Spaß an der Sache / Liebhaberei macht (aber trotzdem alles schön legal sein soll)? Wie reagiert das Finanzamt dann? Oder ist das bei Kleingewerbe anders als im regulären Fall?

    Ich habe da auch schon die tollsten Stories gehört bis zur Pommesbude wo das Finanzamt dem Betreiber vorschreiben wollte wie viele Portionen Pommes er aus einer Kiste bekommt. Da er großzügig die Teller vollpackt käme er ja nicht auf die geforderte Menge und es würde nicht genug Gewinn abfallen. Und das ist leider kein Scherz. Aber OT, sorry. Würde mich aber auch mal interessieren wie das z.b. bei Sxndrx aussehen würde.

  • tommes
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    • 25. Mai 2025 um 18:46
    • #8
    Zitat von Marcel

    Und wenn kein Gewinn erzielt wird? ... Wie reagiert das Finanzamt dann?

    Hat Schotte doch geschrieben:

    Zitat von schotte

    Auch wenn das Ziel des Gewinnes verfehlt wurde ist es ein Gewerbe !

    Und zur Geschichte mit der Pommesbude: Das FA hat eben Erfahrungswerte, und wenn von denen signifikant abgewichen wird, kann es entweder daran liegen, dass der Besitzer

    Zitat von Marcel

    großzügig die Teller vollpackt

    oder es jede vierte oder fünfte Portion nicht in die Kasse/Buchhaltung schafft. ;)

    Zur Ausgangsfrage: Ich würde an Deiner Stelle in jedem Fall ein Kleingewerbe anmelden, dann bist Du auf der sicheren Seite. Früher oder später prüft Dich eh jemand und dann ist es gut, wenn man einen Ordner mit Belegen und Abrechnungen aus dem Regal ziehen kann. :)

  • HenrySalayne
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    • 25. Mai 2025 um 20:04
    • #9

    Oder einfach mal beim zuständigen FA anrufen, wie mit der Sache umgegangen werden soll.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • TomyN
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    • 25. Mai 2025 um 22:06
    • #10

    Die Sache ist ganz einfach. Erstmal anmelden. Und wenn Du Verlust machst, dann verringert sich Deine Einkommenssteuerschuld. Machst Du lange genug Verlust, dann wird Dir das FA die Liebhaberei nahelegen und (Achtung) evtl. die gesparte Steuer zurückfordern. Und machst Du (auch unabsichtlich :) Gewinn, dann ist es ein ordentlich angemeldetes Gewerbe.

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  • MegaStatic
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    • 26. Mai 2025 um 08:18
    • Hilfreichste Antwort
    • #11

    Hallo,

    wenn du moderierst oder gar singst, bist du quasi Musiker (=freiberuflicher Künstler).

    Und diese müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen.
    Du kannst Quittungen ausstellen, musst diese Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung natürlich angeben ("Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit").
    Das hat mir mein Steuerberater so empfohlen und es funktioniert seit Jahren ohne Probleme.

    siehe auch:
    https://qonto.com/de/blog/selbst…-selbststaendig

    perfekt oder gar nicht!

  • TomyN
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    • 26. Mai 2025 um 10:48
    • #12

    Auch als Gewerbetreibender muss man Gewerbesteuer erst ab einer Gewinnhöhe zahlen, die in meinen Augen weit von Liebhaberei entfernt ist ....

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  • MatzeRockt
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    • 26. Mai 2025 um 12:31
    • #13

    Ja, aber als Freiberufler braucht er lediglich die Steuernummer vom Finanzamt. Gewerbeanmeldung, IHK usw. bleibt aussen vor. Aus meiner Sicht die bessere Lösung für ihn.

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • funkbrother
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    • 26. Mai 2025 um 13:14
    • #14

    Ich bin seit 2010 selbstständiger Freiberufler und das als Hauptberuf.

    Hatte Jahre vorher mal nebenberuflich als "Licht und Tonservice" ein Gewerbe angemeldet , aber das Gedöns mit den IHK und HWK ist schon etwas lästig gewesen.

    Das war natürlich ohne Gewerbe nicht möglich, denn das war keine freiberufliche Tätigkeit.

  • jakobus
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    • 26. Mai 2025 um 15:43
    • #15

    Es gibt da noch den Freiberufler "Lichtdesigner",

    also Beleuchtung als Kunst! 😉

    Grüße von Jakobus

  • TomyN
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    • 26. Mai 2025 um 16:01
    • #16

    Ja, aber dann darf man kein Material vermieten und dürfte theoretisch nur 'künstlerisch wertvolle Tätigkeiten' machen.

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  • jakobus
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    • 26. Mai 2025 um 16:28
    • #17

    So wie ich ... ;)

  • yamaha4711
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    • 26. Mai 2025 um 17:37
    • #18

    Ich versteh das Problem nicht. Kleingewerbe anmelden und alles wird gut.

    Wenn es dem FA zu doof ist, dann sagen die schon was und ansonsten einfach anrufen und Fragen.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • marcoboy
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    • 29. Mai 2025 um 13:07
    • #19
    Zitat von TomyN

    Und machst Du (auch unabsichtlich :) Gewinn, dann ist es ein ordentlich angemeldetes Gewerbe.

    So ganz einfach ist dann doch nicht, wenn der Gewinn über 410€ liegt musst du erneut eine Prognose abgeben. An dem Sachstand wie das dass FA das sieht ändert sich nichts, äußer du veränderst die Gewerbliche Tätigkeit. Die Gewerbe und Umsatzsteuerpflicht besteht weiterhin und du hast also auch Meldepflichten gegenüber dem FA. Also glaube nicht das dass FA sobald man Gewinn erwirtschaftet die Verluste auch anerkennt. Buchungstechnisch fällt dann der Gewinn deutlich höher aus und erhöht das Einkommen und somit die Einkommensteuer. Stichwort: Lohnsteuertabelle und das ist ja das gemeine...

    Zudem muss man bedenken das immer eine Art Hammer über dir schwebt der droht herunter zu fallen und dich ruinieren könnte. Es ist nun mal so das nur der Staat selbst und Banken Verluste machen, Sinn eines Unternehmens ist es Gewinne zu erwirtschaften alles andere ist ein Hobby.

  • skyper
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    • 29. Mai 2025 um 13:28
    • #20

    Schiele auch mit einem halben Auge auf das Thema Versicherung. Wenigstens eine Betriebshaftpflicht. Reicht schon wenn Dir eine Kiste vom Tisch fällt und jemandem den Fuß zerquetscht, oder beim ein- und ausladen eine fremde Autotüre zerkratzt wird - da macht das Hobby im Nachgang keinen Spaß mehr.

    Ggf bekommst Du einen kombinierten Vertrag für Privat und Kleingewerbe, das kostet nicht die Welt mehr als ein rein privater Vertrag.

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    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • Sxndrx 29. Mai 2025 um 14:24

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  • Sxndrx 29. Mai 2025 um 14:25

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