Freelancer: welche technische Ausrüstung wird vorausgesetzt?

  • skyworker:
    Das hast Du falsch verstanden. Ich bringe, außer auf Bestellung und Berechnung, keine Effekte und keine Mikros mit.


    Wenn ich als ausschließlicher Mischknecht gebucht werde habe ich als Minimum mein Talkback und meinen Kopfhörer dabei. Weil ICH diese Dinge zum Arbeiten brauche/haben will. Jemand anderes meint vielleicht mehr zu brauchen, ein Anderer weniger. Bitteschön.


    Wenn ich als VTler/Systemer/Tonbetreuer gebucht werde habe ich meistens eine Menge Dinge dabei die mir das Leben leichter machen. Adapter, Ratsche, Disto, Maßband, Kreide, etc etc. Das Zeug habe ich vielleicht dabei um mir expedionsgleiche Fußmärsche übers Gelände zu ersparen nur um das produktionseigene Werkzeug zu suchen, oder weil, bevor ich mir die Finger breche, ich lieber hochwertiges Werkzeug (=meines) benutze. etc etc.
    Aber: auf, diese von mir mitgebrachten Werkzeug und Zubehör hat niemand Anspruch. Sie sind erstmal Hilfsmittel für mich und nur bisweilen ein Service für meine Kunden.


    Gruß, Michel

  • Zitat von "skyper"


    - Bundeswehr Essbesteck - dann kann man notfalls auch mal was anderes essen als nur Kekse und Räucherwurst


    Nenn mich jetzt Weichei, aber ich dachte die Zeiten sind selbst im finstersten Osten inzwischen vorbei...? :wink:

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Zitat von "Wetterauer"

    Wie sieht das denn eigentlich aus?
    Was muss ein 'Selbständig Tätiger' denn selbst dabei haben, um nicht als 'Angestellter ohne Sozialversicherung' betrachtet zu werden.


    Seine PSA (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Helm etc.)
    sich selbst
    und sein Hirn
    (letzteres wäre zumindest wünschenswert)
    Die Kriterien der Scheinselbständigkeit richten sich primär eher an anderen Dingen aus (Umsatz im Vergleich zum Gesamtumsatz, weitere Kunden, öffentliches Auftreten/Werbung etc.)


    Zitat von "Wetterauer"


    Auf dem Bau hat der Sub die Mörtelkelle dabei, nicht der GU.


    Der Sub auf dem Bau ist aber eine Firma, die wiederum das Personal anheuert. Das Personal selbst hat nicht dabei. Das Werkzeug kommt von der Firma.
    Falls der Sub eine Einmannfirma ist, hat dieser einen Werksvertrag zu erfüllen, dazu benötigt man Werkzeug/Material. So wurde das auch gebucht und wird das abgerechnet.

  • Zitat von "niggles"


    Nenn mich jetzt Weichei, aber ich dachte die Zeiten sind selbst im finstersten Osten inzwischen vorbei...? :wink:


    Sagen wir es mal so...
    Der Großteil meiner Auftraggeber zahlt Spesen aus,
    da gehe ich dann auch gerne mal zum Supermarkt statt
    mir wochenlang den Wanst mit Currywurst
    oder fragwürdigem Kantinenfraß vollzuschlagen.
    Ein Becher Joghurt oder ein Wurstsalat vom Metzger
    isst sich eben mit dem Ledermann recht schlecht,
    und Butter hat an Multifunktionswerkzeugen imho ebenfalls nix verloren...
    Leider ist Tokio ja nicht überall, wo die Stäbchen direkt in der Bento-Box liegen...

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  • Zitat

    Falls der Sub eine Einmannfirma ist, hat dieser einen Werksvertrag zu erfüllen, dazu benötigt man Werkzeug/Material.



    Ist nicht genau dies der Fall bei fast allen Buchungen in der VT?
    Auftragnehmer zur Durchführung der VA bucht mehrere Einmannfirmen zur Hilfe und stellt Material und ggf. einen Teil des Personals.


    Ist somit der einzelne 'freie' Techniker nicht einen Werksvertrag mit dem Unternehmen welches ihn gebucht hat eingegangen?


    Bitte um Aufklärung.
    DANKE


    mfg
    wetterauer

  • Moin,


    als Lichtler habe ich in der Regel Ipad und Laptop dabei, außerdem Leatherman, Beschriftungsband und einen Edding. Inzwischen (bei Messejobs) auch immer öfter einen WLAN Router.


    WLAN Router ist dann super, wenn die Großmutter mal wieder in der Küche steht und man nix sieht. Dann kommt das IPad zum Einsatz und das Einleuchten geht schneller und einfacher. Auf Wunsch des Kunden verbleibt der WLAN Router danach im Pult und er bekommt 3-4 Programme auf sein iPhone. Das kostet dann aber extra. Ich bringe aber grundsätzlich keine DMX 3/5 Pol Adapter mehr mit. Die soll bitte die Company stellen. Die Dinger werden offensichtlich von manchen Kollegen als Catering-Ersatz genommen und finden hinterher nicht mehr Heim.

  • Zitat von "Wetterauer"

    Ist nicht genau dies der Fall bei fast allen Buchungen in der VT?
    Auftragnehmer zur Durchführung der VA bucht mehrere Einmannfirmen zur Hilfe und stellt Material und ggf. einen Teil des Personals.


    Ist somit der einzelne 'freie' Techniker nicht einen Werksvertrag mit dem Unternehmen welches ihn gebucht hat eingegangen?


    Der Veranstalter bucht eine VT-Firma mit dem Auftrag zur Ausführung einer technischen Ausstattung auf seinem Event. Wenn die technische Ausstattung nicht zum Erfolg führt, wurde der Vertrag nicht erfüllt und es gibt keine Zahlung. Soweit der Werksvertrag. (Zumindest mal aus Sicht des Veranstalters)


    Die VT-Bude bucht freie Techniker zur Unterstützung/Mithilfe bei diesem Auftrag. Dabei wird rein rechtlich ja kein Erfolg vereinbart, sondern zunächst mal die reine Mitarbeit. Ich sehe das dann eher als Dienstleistungsarbeit. Wenn man mit dem Techniker nicht zufrieden war, sehe ich rechtlich Schwierigkeiten, ihm weniger oder gar kein Geld zu bezahlen. Es gilt der vereinbarte Tagessatz / Stundensatz. Beim nächsten Job ist er halt nicht mehr dabei.


    Aber im Grunde ist die Unterscheidung zwischen Dienstleistung + reine Vermietung und Werksvertrag schon immer ein Streitthema in unserer Branche und auch nicht immer so einfach zu lösen.
    Die VT-Bude möchte natürlich auch lieber eine Dienstleistung mit Vermietung anbieten als ein Werksvertrag und gestaltet die Veträge / AGB entsprechend. Aber ob sich das immer so durchsetzen lässt, steht auf einem anderen Blatt.

  • Also man sollte als Selbständiger nicht davon ausgehen das man auch nur annähernd die Rechte eines Angestellten hat. Man sollte sich vielmehr als kleinstfirma sehen. Ein ganz normaler Betrieb mit Einnahmen und Ausgaben. Wenn man es sich dann zur Tugend macht gut ausgerüstet zu sein kann man davon ausgehen das man sich einen Wettbewerbsvorteil schafft.
    Wie man das auf die Gage umrechnet ist jedem selbst überlassen. Dabei sollte man aber nicht vergessen das man mit eigenem Zeug besser vertraut ist und meist auch viel effizienter arbeiten kann. Was ja im Umkehrschluss die Arbeitslast verringert. Also zwar kein materieller Gewinn aber sicher mehr Aufträge und weniger Stress. Im Gegenzug ist es fuer den Verleiher nahezu unmöglich sich Werkzeug und Tools fuer jeden Job spezifisch und nach Vorlieben der einzelnen Kollegen hinzustellen. Die fehlende Verantwortung wenn dann was fehlt mal abgesehen.
    Ich bin sehr dafür das sich Techniker Ihren Aufgaben entsprechend ausrüsten und VA Firmen denen die das tun zum einen den Vorzug geben und zum anderen das auch entsprechend vergüten.
    Werkzeug gehört nun mal zum Geschäft.

    Practice, Practice, Practice

  • Um dem Thread mal ne Richtung zu geben, empfehle ich eine klare Grenze zwischen "tools" und "Veranstaltungstechnik" zu ziehen. Da verstehen verschiedene Leute wohl was ganz Unterschiedliches darunter. :wink:. "Mitgebrachte" Pulte können ja auch ein "Wettbewerbsvorteil" sein, ist aber sicher nicht so ganz im Sinne der Kollegen. 8)

  • Ich seh das ganz locker.


    Gehen wir mal weg von der VA Branche. Was bringt der Automechaniker, welcher als Freelancer, auf Abruf für verschiedene Firmen jobt, mit?


    Verschiedenste Anlasser? Universelle Lichtmaschinen? Motoröl? Ersatzräder?


    Natürlich nicht. Er bringt lediglich sein gewohntes Werkzeug und Wissen mit.


    Als Tonler also sein Mikro samt Kabel, nen Kopfhörer und sein Gehör. Wenn er es als Werkzeug betrachtet, dann auch noch den einen oder anderen "kleinen" Helfer.


    Wenn erwartet wird, dass man sein halbes Lager mitbringt, dann ist man als VA Firma gebucht.


    Schaut euch mal im Heimatland des Freelancertums um, da bringt der einzelne Freelancer seine Werkzeugkiste mit und sonst nix.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Genau genommen wird nichts vorausgesetzt. Jeder kann selbständig entscheiden, welche Ausrüstung er mitnimmt.


    Das kann auf einem Job mal nur der Kopfhörer sein. Oder nicht mal das, weil z.B. ein fester Regieplatz mit Komplettausstattung vor Ort ist. Dann wiederum kann es ein Anzug sein.


    Gerade habe ich Kopfhörer, Talkback, Taschenlampe, Swiss Tool, Q-Box, eine Funk-CD vom Bruno's Boogaloo Orchestra, einen kleinen Rechner mit dem Fohhn A1, Handschuhe und ein Klemmbrett dabei.


    Meßsysteme (Audio und/oder HF) stelle ich in der Regel in Rechnung.


  • Naja mit dem Unterschied das die von Dir genannten Gegenstände Ersatzteile sind ( Die nimmt der Mechaniker ja nach der Arbeit nicht wieder mit nach Hause) also das äquivalent zum Recone Kit. Das hab ich ja auch nicht dabei.
    Also ich finde fuer einen Systemann gehoeren folgende Dinge zur Ausrüstung


      Laptop ( Schon klar )
      Messprogramm mit Mikro(s), Soundkarte etc
      Disto ( Weil man ja nicht warten will bis der Truck entladen ist)
      Inclinometer und ein paar Maßbänder
      Berechnungssoftware und Simsoftware fuer das bestellte System
      Steuersoftware fuer das bestellte System
      Entsprechende Handwerkzeuge das man das bestellte System auch mal aufmachen kann oder was tauschen kann. ( Das ist meist nicht soviel)
      Und ein kleines Loetset gehört auch dazu


    Nun kann man argumentieren das sollte größtenteils vom Vermieter kommen. Nun ich sehe das eher so das mir mein Werkzeug lieber ist da ich dann immer weiss wo alles ist und wie es eingestellt werden muss. Man kennt so die Macken.
    Ich mache mir damit meinen eigenen Tag erheblich leichter und muss mich nicht über den Kollegen ärgern der das System zu letzt hatte. Das das Geld kostet ist mir klar. Allerdings ist mir auch klar das die Firmen mich deswegen gerne gebucht haben weil ich total unabhängig war.
    Dadurch hatte ich immer mehr Arbeit und oft auch eine höhere Gage. Nicht nur hatte ich das Zeug dabei, ich konnte es auch bedienen. Was mich in der Praxis oft von anderen Techs die ich in meiner Zeit als FOH Mann getroffen habe unterschied.
    Die hatten dann zwar alles mit aber haben gerne willenlos mit der Maus im Messprogramm rumgeklickt!.
    Und wenn man mal ehrlich ist ist man mit 2000 schon gut dabei. Wem das als Investition zu viel ist sollte vielleicht überlegen ob er nicht was anderes macht!
    Die Friseurin bei der ich letztens war hat mir erzählt das ihr Scherensatz gut 600 Knaller gekostet hat. Im Verhältnis doch eine gewaltige Ausgabe.

    Practice, Practice, Practice

  • Ja, es kommt eben doch sehr darauf an, für was man gebucht wird. Systemer, FOH-Betreuer, Band-tech, Messe-tech u.s.w.
    Ich bringe z.B. nie eine PSA mit, weil ich nie irgendwo rauf klettere und dort, wo man einen Helm braucht, nicht rumstehe. Wenn irgendwo Helmpflicht ist, setze ich gerne auf, was man mir gibt. :D

  • Bin ich als normaler Helfer gebucht dann ist das mindeste bei mir eigentlich nur:


    - Führerschein


    sollte ich für einen Schaustellerbetrieb arbeiten dann kommt noch der Personalausweis dazu um die gesetzlichen Ansprüche zu erfüllen..


    Wenn mehr dann kostet mehr.. Ganz einfach..


    Bin ich als Techniker gebucht dann je nach Job. Bei Bühnenbau kommt die Gerüstbauratsche dazu, beim Light Operator die "Notfallkiste Licht" mit Adaptern, Ersatz DMX-Splitter, Endwiederständen... usw. Das ist aber nur für das gute Gefühl im Bauch.. ach ja.. und das Feierabendbier ist natürlich durch die AGB's schon vom Auftraggeber gesichert :D (hey das sollte ich vielleicht wirklich mal rein schreiben..)

  • Ich würde prinzipiell auch Gert's Aussagen unterstreichen. Ausrüstung dabei zu haben, macht mir meinen Job leichter und bietet auch einen Wettbewerbsvorteil. Der Firma, die mich bucht, ist es doch egal, ob ich das Messsystem XYZ dabei habe oder das ZYX. Oder überhaupt eins. Aber - auch, wenn man es vielleicht für die eine oder andere Aufgabe nicht zwingend bräuchte - hilft es mir am Ende, meinen Job besser zu machen.


    Noch ein anderer Gedanke: Gerade in Hinblick auf die aktuelle Entwicklung (Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung...) ist die Einstellung mancher Kollegen überdenkenswert. Das Argumentieren einer Selbständigkeit wird schwer, wenn selbst der Leatherman oder die Handschuhe gestellt werden...


    Ich persönlich habe ein Standard-Rollcase immer dabei - selbst, wenn ich denke, den Inhalt nicht zu brauchen. Irgendwas ist immer... ;) Darin sind Laptop mit Messsoftware/System-Sim/System-Config und Mouse, Audiointerface (zur Not als Mixer zu benutzen), WLAN-Router, paar Adapter, Leatherman + Bit Kit, Kopfhörer sowie Kleinzeugs wie USB-Sticks, Beschriftungsband oder so. Ich überlege aktuell, wie ich mein iPad noch reinkriege...

  • Zitat von "christian peters"


    Das Argumentieren einer Selbständigkeit wird schwer, wenn selbst der Leatherman oder die Handschuhe gestellt werden...


    Die Begrifflichkeit der Scheinselbstständigkeit ist gesetzlich im §7 Abs. 4 SGB IV verbindlich dargestellt.
    Da ist nix mit argumentieren, und der Umfang der Werkzeugkiste macht noch keinen selbstständigen Unternehmer.

  • Zitat von "Mechwerkandi"

    Da ist nix mit argumentieren, und der Umfang der Werkzeugkiste macht noch keinen selbstständigen Unternehmer.


    Ich versuchte hier auszudrücken, dass das reine "Verkaufen von Arbeitszeit" vermutlich problematisch ist und sich die Branche auf Dauer eher zur "Mini-Werksverträgen" entwickeln könnte. Ebensowenig wie der Umfang der Werkzeugkiste einen selbständigen Unternehmer auszeichnet, ist es nur die Umsatzregelung usw. Aber grundsätzlich ist es ja erstmal so, dass eine Firma mit einer Dienstleistung eingekauft wird, wenn ein Freelancer gebucht wird. Hier ist dann ja irgendwo auch mal die Haftungsfrage interessant (da gibt's ja schon nen Thread zu). Nach meinem Verständnis (und ich bin kein Anwalt) könnte man einem Freelancer im Extremfall ja auch den Fehlgang einer Veranstaltung anhängen, wenn sich dieser auf eine Fehlbedienung und nicht auf einen technischen Defekt zurückführen lässt. Die Tatsache allein, dass dies nicht die Branchenpraxis ist, lässt ja noch nicht darauf schließen, dass der Freelancer sich einfach "unverbindlich" mit seiner reinen Arbeitskraft verkauft und nicht für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben (mit eigenen dazu benötigten Hilfsmitteln) verantwortlich - und damit auch rechenschaftspflichtig ist.


    Wie gesagt - ich bin kein Anwalt. Ich denke nur, dass die Einstellung, "die Firma" müsse alles bereitstellen, so nicht zu halten ist - im Moment noch weniger.